Sitzung: 03.11.2016 GSN/023/2016
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung des
vorhandenen LKW-Stellplatzes auf den Grundstücken Fl.Nrn 221 und 222, Gemarkung
Strahlungen vorgelegt.
Der Stellplatz für LKW wurde im Frühjahr 2015 errichtet. Die hierfür
beantragte Baugenehmigung sieht 10 LKW-Stellplätze vor. Der mit dem Antrag auf
Vorbescheid zusätzliche Platz ist für die zwischenzeitlich angeschafften
Anhänger sowie die Pkw der Mitarbeiter gedacht.
Der Betrieb von mehr als 10 LKW ist nach Aussage des Antragstellers
nicht vorgesehen.
Über die Abwasserbeseitigung der Erweiterung kann derzeit noch keine
Aussage getroffen werden. Gegebenenfalls ist vom Bauherren mit der Gemeinde
eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan
ist es als gemischte Baufläche dargestellt.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid möchte der Antragsteller klären lassen,
ob sein Bauvorhaben vor allem aus immissionsschutzrechtlicher Sicht neben dem auf
dem Nachbargrundstück geplanten Einfamilienwohnhaus mit Garage und Fläche für
Nebengewerbe zugelassen werden kann.
Die angrenzenden Nachbarn haben dem Antrag zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für
die Erweiterung des vorhandenen Lkw-Stellplatzes auf dem Grundstücken Fl.Nrn
221 und 222, Gemarkung Strahlungen.
Sofern der Antrag positiv beschieden wird, wird die Gemeinde
die zusätzliche Fläche in den noch aufzustellenden Bebauungsplan integrieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |