Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung des vorhandenen LKW-Stellplatzes auf den Grundstücken Fl.Nrn 221 und 222, Gemarkung Strahlungen vorgelegt.

 

Der Stellplatz für LKW wurde im Frühjahr 2015 errichtet. Die hierfür beantragte Baugenehmigung sieht 10 LKW-Stellplätze vor. Der mit dem Antrag auf Vorbescheid zusätzliche Platz ist für die zwischenzeitlich angeschafften Anhänger sowie die Pkw der Mitarbeiter gedacht.

Der Betrieb von mehr als 10 LKW ist nach Aussage des Antragstellers nicht vorgesehen.

 

Über die Abwasserbeseitigung der Erweiterung kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Gegebenenfalls ist vom Bauherren mit der Gemeinde eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Mit dem Antrag auf Vorbescheid möchte der Antragsteller klären lassen, ob sein Bauvorhaben vor allem aus immissionsschutzrechtlicher Sicht neben dem auf dem Nachbargrundstück geplanten Einfamilienwohnhaus mit Garage und Fläche für Nebengewerbe zugelassen werden kann.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben dem Antrag zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung des vorhandenen Lkw-Stellplatzes auf dem Grundstücken Fl.Nrn 221 und 222, Gemarkung Strahlungen.

 

Sofern der Antrag positiv beschieden wird, wird die Gemeinde die zusätzliche Fläche in den noch aufzustellenden Bebauungsplan integrieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7