Sitzung: 03.11.2016 GSN/023/2016
Dem Gemeinderat wird der gemeindliche Bauantrag zur energetischen
Sanierung des Rathauses in Strahlungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 122 in der
Hauptstr. 8 vorgelegt.
Das bestehende Nebengebäude auf der südlichen Grundstücksgrenze zum
Nachbargrundstück Fl.Nr. 121 wird abgebrochen.
Das Dach des Rathauses wird erneuert. Die seitlichen Anbauten und Gauben
werden zurückgebaut; das Dach wird neu gedämmt und mit roten bzw. rotbraunen
Betondachsteinen eingedeckt.
Zur barrierefreien Erschließung des Gebäudes wird ein Aufzug für alle
drei Ebenen eingebaut und das Treppenhaus wird dadurch verändert. Bauliche
Veränderungen werden mit den Fenstern, vor allem im Erdgeschoss und im
Dachgeschoß vorgenommen.
Im Erdgeschoß entsteht ein Raum mit Teeküche und barrierefreier
Toilette. Der Rathaussaal im Obergeschoß bleibt erhalten; eine Teeküche wird
ebenfalls eingebaut.
Im Obergeschoss wird ein weiterer Raum, dessen Nutzung noch nicht
festgelegt ist, und das Archiv eingerichtet.
Das Grundstück Fl. Nr. 122 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Da sich durch die bisherige Nutzung (Post-Agentur bzw. Backstube)
gegenüber der neuen Nutzung der Zu- und Abgangsverkehr von Kraftfahrzeugen
nicht wesentlich verändert, können die bestehenden Stellplätze für das Rathaus
als ausreichend anerkannt werden.
Die Unterschrift der angrenzenden Nachbarn ist noch einzuholen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag
zur energetischen Sanierung des Rathauses in Strahlungen auf dem Grundstück Fl.
Nr. 122 in der Hauptstr. 8 entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher
nach Art. 49 Abs. 1. Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.