Sitzung: 21.11.2016 GSN/011/2016
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid der Gemeinde Strahlungen zum Anbau eines neuen
Feuerwehrgerätehauses an die Günter-Burger-Halle auf dem Grundstück Fl. Nr. 214
in der Karlsbergstraße 2 a in Strahlungen vorgelegt.
Das
Grundstück Fl. Nr. 214 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Die gesamte Fläche des Grundstückes Fl. Nr. 214
ist als Fläche für den Gemeinbedarf im Bebauungsplan dargestellt.
Ansonsten enthält der Bebauungsplan keine weiteren Festsetzungen.
Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn sollten noch eingeholt werden.
Die Zufahrt zum geplanten Feuerwehrgerätehaus soll über die Sonnenstraße Fl.
Nr. 219 erfolgen. Neben der Sonnenstraße entlang der Günter-Burger-Halle ist
zusätzlich ein Parkstreifen (Fl. Nr. 218).
Mit dem vom Architekturbüro Leicht ausgearbeiteten Antrag auf Vorbescheid
sollen von der Bauaufsichtsbehörde die nachfolgenden Fragen geklärt werden:
- Ist die bestehende Straßenbreite der
Sonnenstraße ausreichend für die Zu- und Abfahrt im Einsatzfall?
- Kann der momentane Parkstreifen bestehen
bleiben?
- Sind die Einmündungsbereiche
ausreichend?
- Welche Vorkehrungen aus
verkehrstechnischer Sicht sind diesbezüglich anzuwenden?
- Welche Brandschutzanforderungen sind im
Zuge des Anbaus einzuhalten?
- Sind die geplanten Größen für das Feuerwehrgerätehaus
ausreichend?
Die Stellplätze vor der Günter-Burger-Halle entfallen mit dem Anbau des
Feuerwehrgerätehauses. Dies erfordert eine neue Ausweisung von ausreichenden
Stellplätzen für die Günter-Burger-Halle. Auch für das Feuerwehrhaus sind Stellplätze
nachzuweisen.
Stellungnahme der
Verwaltung zur Straßenbreite:
Die
Sonnenstraße verfügt zurzeit über eine mittlere Ausbaubreite von ca. 3,80 m bis
ca. 4,00 m. Ein Begegnungsverkehr zwischen zwei PKW ist nur eingeschränkt und
zwischen einem LKW und PKW nicht möglich.
Von Seiten der Fachbehörden der Feuerwehr (Herr Weber, Regierung von
Unterfranken und Herr Schmöger, Landratsamt Rhön Grabfeld) wird die jetzige
Ausbaubreite als ausreichend angesehen. Gleichzeitig wird jedoch darauf
hingewiesen, dass, insbesondere bei größeren Veranstaltungen, mit verkehrsregelnden
Maßnahmen (Beschilderungen) die Feuerwehrzufahrt sichergestellt werden muss.
Von Seiten der Örtlichen Verkehrsbehörde wird diese Ansicht nicht
geteilt. Bereits für die vorangehenden Beratungen im Gemeinderat hatte die
Verwaltung die Auffassung vertreten, dass der betroffene Teilabschnitt der
Sonnenstraße bei Nutzung als Feuerwehrzufahrt ausgebaut werden sollte. Dieses
„sollte“ war als verbindliche Empfehlung gemeint.
Es wird in diesem Zusammenhang auf die bereits am jetzigen Feuerwehrstandort in
der Münnerstädter Straße schwierige Zufahrtssituation hingewiesen, welche nur
mit großem Aufwand (Beschilderung usw.) und nur zum Teil sichergestellt werden
kann. Gleichgelagerte Fälle von Feuerwehrhäusern bzw. Feuerwehrzufahrten in der
Innerortslage (z.B. Kirchenaufgang Strahlungen oder Feuerwehrhaus Burglauer)
können ebenfalls als Beispiele herangezogen werden. Es wird deshalb
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jederzeitige ungehinderte Aus- und
Einfahrt zum Feuerwehrhaus an der Günter-Burger-Halle, ohne Ausbau der
Zufahrt (Sonnenstraße), nur sehr schwer bzw. nicht gewährleistet werden
kann. Die Ausfahrt über den nicht ausgebauten Feldweg im rückwärtigen Bereich
ist, besonders im Winter, als Alternative nicht geeignet.
Verkehrsbeschränkungen und Beschilderungen werden ohne ständige
Überwachung regelmäßig von den Verkehrsteilnehmern nicht beachtet.
Soweit sich die Gemeinde Strahlungen für den Standort an der Günter-Burger-Halle
entscheidet und die ungehinderte Zufahrt zum Feuerwehrhaus jederzeit ohne
flankierende verkehrsregelnde Maßnahmen möglich sein soll, ist der Ausbau der
Sonnenstraße nach den Richtlinien für die Anlage von Standstraße (RASt 06) in
einer Breite von mindestens 5,50 m (ermöglicht Begegnungsverkehr
zwischen LKW und PKW) vorzunehmen. Zusätzlich wird auf die jetzt schon
angespannte Verkehrssituation bei Veranstaltungen in der Günter-Burger-Halle hingewiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum
Anbau eines Feuerwehrgerätehauses als Anbau an die Günter-Burger-Halle auf dem
Grundstück Fl. Nr. 214 in der Karlsbergstraße 2a in Strahlungen entsprechend
den eingereichten Vorbescheidsunterlagen.
Ferner soll schnellstmöglichst ein Vorort Termin mit allen
Verantwortlichen stattfinden um die Frage um den Ausbau der Sonnenstraße zu
klären.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher
nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.