Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid der Gemeinde Strahlungen zum Anbau eines neuen Feuerwehrgerätehauses an die Günter-Burger-Halle auf dem Grundstück Fl. Nr. 214 in der Karlsbergstraße 2 a in Strahlungen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 214 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Die gesamte Fläche des Grundstückes Fl. Nr. 214 ist als Fläche für den Gemeinbedarf im Bebauungsplan dargestellt.

Ansonsten enthält der Bebauungsplan keine weiteren Festsetzungen.

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn sollten noch eingeholt werden.

Die Zufahrt zum geplanten Feuerwehrgerätehaus soll über die Sonnenstraße Fl. Nr. 219 erfolgen. Neben der Sonnenstraße entlang der Günter-Burger-Halle ist zusätzlich ein Parkstreifen (Fl. Nr. 218).

Mit dem vom Architekturbüro Leicht ausgearbeiteten Antrag auf Vorbescheid sollen von der Bauaufsichtsbehörde die nachfolgenden Fragen geklärt werden:

  1. Ist die bestehende Straßenbreite der Sonnenstraße ausreichend für die Zu- und Abfahrt im Einsatzfall?
  2. Kann der momentane Parkstreifen bestehen bleiben?
  3. Sind die Einmündungsbereiche ausreichend?
  4. Welche Vorkehrungen aus verkehrstechnischer Sicht sind diesbezüglich anzuwenden?
  5. Welche Brandschutzanforderungen sind im Zuge des Anbaus einzuhalten?
  6. Sind die geplanten Größen für das Feuerwehrgerätehaus ausreichend?

Die Stellplätze vor der Günter-Burger-Halle entfallen mit dem Anbau des Feuerwehrgerätehauses. Dies erfordert eine neue Ausweisung von ausreichenden Stellplätzen für die Günter-Burger-Halle. Auch für das Feuerwehrhaus sind Stellplätze nachzuweisen.

 

Stellungnahme der Verwaltung zur Straßenbreite:

 

Die Sonnenstraße verfügt zurzeit über eine mittlere Ausbaubreite von ca. 3,80 m bis ca. 4,00 m. Ein Begegnungsverkehr zwischen zwei PKW ist nur eingeschränkt und zwischen einem LKW und PKW nicht möglich.

Von Seiten der Fachbehörden der Feuerwehr (Herr Weber, Regierung von Unterfranken und Herr Schmöger, Landratsamt Rhön Grabfeld) wird die jetzige Ausbaubreite als ausreichend angesehen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass, insbesondere bei größeren Veranstaltungen, mit verkehrsregelnden Maßnahmen (Beschilderungen) die Feuerwehrzufahrt sichergestellt werden muss.

Von Seiten der Örtlichen Verkehrsbehörde wird diese Ansicht nicht geteilt. Bereits für die vorangehenden Beratungen im Gemeinderat hatte die Verwaltung die Auffassung vertreten, dass der betroffene Teilabschnitt der Sonnenstraße bei Nutzung als Feuerwehrzufahrt ausgebaut werden sollte. Dieses „sollte“ war als verbindliche Empfehlung gemeint.

Es wird in diesem Zusammenhang auf die bereits am jetzigen Feuerwehrstandort in der Münnerstädter Straße schwierige Zufahrtssituation hingewiesen, welche nur mit großem Aufwand (Beschilderung usw.) und nur zum Teil sichergestellt werden kann. Gleichgelagerte Fälle von Feuerwehrhäusern bzw. Feuerwehrzufahrten in der Innerortslage (z.B. Kirchenaufgang Strahlungen oder Feuerwehrhaus Burglauer) können ebenfalls als Beispiele herangezogen werden. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jederzeitige ungehinderte Aus- und Einfahrt zum Feuerwehrhaus an der Günter-Burger-Halle, ohne Ausbau der Zufahrt (Sonnenstraße), nur sehr schwer bzw. nicht gewährleistet werden kann. Die Ausfahrt über den nicht ausgebauten Feldweg im rückwärtigen Bereich ist, besonders im Winter, als Alternative nicht geeignet. Verkehrsbeschränkungen und Beschilderungen werden ohne ständige Überwachung regelmäßig von den Verkehrsteilnehmern nicht beachtet.

Soweit sich die Gemeinde Strahlungen für den Standort an der Günter-Burger-Halle entscheidet und die ungehinderte Zufahrt zum Feuerwehrhaus jederzeit ohne flankierende verkehrsregelnde Maßnahmen möglich sein soll, ist der Ausbau der Sonnenstraße nach den Richtlinien für die Anlage von Standstraße (RASt 06) in einer Breite von mindestens 5,50 m (ermöglicht Begegnungsverkehr zwischen LKW und PKW) vorzunehmen. Zusätzlich wird auf die jetzt schon angespannte Verkehrssituation bei Veranstaltungen in der Günter-Burger-Halle hingewiesen.



Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Feuerwehrgerätehauses als Anbau an die Günter-Burger-Halle auf dem Grundstück Fl. Nr. 214 in der Karlsbergstraße 2a in Strahlungen entsprechend den eingereichten Vorbescheidsunterlagen.

 

Ferner soll schnellstmöglichst ein Vorort Termin mit allen Verantwortlichen stattfinden um die Frage um den Ausbau der Sonnenstraße zu klären.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.