Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau von Lagerhallen auf dem Grundstück Fl. Nr.  3018 in Rheinfeldshof vorgelegt. Der Bauherr ist ein privilegierter Landwirt.

 

Die bestehenden Nebengebäude auf der westlichen Grundstücksgrenze zum Nachbarn Fl. Nr. 3017 sollen abgebrochen und durch drei Lagerhallen ersetzt werden. An der Grundstücksgrenze wird eine Brandwand gebaut.

 

Die neuen Hallen sind in Massivbauweise mit Holzkonstruktion geplant. Das Dach soll als Pultdach  mit einer Dachneigung von 5° und Trapezblecheindeckung ausgeführt werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 3018 liegt im Innerortsbereich von Rheinfeldshof.

 

Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden darf, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange und den Brandschutz prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau von Lagerhallen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3018 in Rheinfeldshof entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6