Sitzung: 07.12.2016 GSN/012/2016
Die bestehenden
Nebengebäude auf der westlichen Grundstücksgrenze zum Nachbarn Fl. Nr. 3017
sollen abgebrochen und durch drei Lagerhallen ersetzt werden. An der
Grundstücksgrenze wird eine Brandwand gebaut.
Die neuen Hallen
sind in Massivbauweise mit Holzkonstruktion geplant. Das Dach soll als
Pultdach mit einer Dachneigung von 5°
und Trapezblecheindeckung ausgeführt werden.
Das Grundstück Fl.
Nr. 3018 liegt im Innerortsbereich von Rheinfeldshof.
Das Vorhaben muss
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden darf, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre
Zustimmung erteilt.
Abstandsflächenrechtliche
Belange und den Brandschutz prüft die Bauaufsichtsbehörde im
Baugenehmigungsverfahren.
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau von Lagerhallen auf dem
Grundstück Fl. Nr. 3018 in Rheinfeldshof entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |