Sitzung: 07.12.2016 GSN/012/2016
Für die Schaffung des Baugebietes Zehnt III müssen gemeindliche Flächen
als Ausgleichsflächen festgelegt werden. Die festgelegten Flächen werden dann
mit Herrn Mock vom Ingenieurbüro Gemmer abgestimmt.
Benötigt werden nach Aussage vom Ingenieurbüro Gemmer 6000 m²
Ausgleichsfläche.
Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag, die Grundstücke an der
Ortseinfahrt von Salz kommend mit den Fl.Nr. 2520, 2520/1, 2520/2, 2520/3,
2520/4 und 2520/5 als Ausgleichsfläche festzulegen. Bei den Flächen müsste
allerdings noch geprüft werden, ob sie nicht bereits schon als Ausgleichsfläche
festgelegt wurden.
Außerdem soll geprüft werden, ob die Weinbergfläche als Ausgleichsfläche
anrechenbar ist.