Für die Schaffung des Baugebietes Zehnt III müssen gemeindliche Flächen als Ausgleichsflächen festgelegt werden. Die festgelegten Flächen werden dann mit Herrn Mock vom Ingenieurbüro Gemmer abgestimmt.

 

Benötigt werden nach Aussage vom Ingenieurbüro Gemmer 6000 m² Ausgleichsfläche.

 

Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag, die Grundstücke an der Ortseinfahrt von Salz kommend mit den Fl.Nr. 2520, 2520/1, 2520/2, 2520/3, 2520/4 und 2520/5 als Ausgleichsfläche festzulegen. Bei den Flächen müsste allerdings noch geprüft werden, ob sie nicht bereits schon als Ausgleichsfläche festgelegt wurden.

 

Außerdem soll geprüft werden, ob die Weinbergfläche als Ausgleichsfläche anrechenbar ist.