Sitzung: 23.01.2017 GSN/002/2017
Die Gemeinde Strahlungen hat mit Schreiben vom 18.05.2016 eine
Stabilisierungshilfe beantragt.
Mit Schreiben vom 28.11.2016 teilte die Regierung von Unterfranken mit,
dass eine Stabilisierungshilfe (2.
Rate) nach Art. 11 FAG in Höhe von 200.000
€ bewilligt wird.
Dies erfolgt mit der Auflage, dass die Kommune bis spätestens
Ende März 2017 ihr Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel fortschreibt
und umsetzt, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Die Stabilisierungshilfe ist höchstmöglich zur Ablösung von fällig
werdenden Darlehen oder für Sondertilgungen (ohne
Vorfälligkeitsentschädigung) zu verwenden.
Daneben wurde die rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe aus 2015 in Höhe
von 100.000 € in eine verbleibende Zuweisung umgewandelt.
Der Gemeinderat wird hierüber in Kenntnis gesetzt.