Die Gemeinde Strahlungen hat mit Schreiben vom 18.05.2016 eine Stabilisierungshilfe beantragt.

 

Mit Schreiben vom 28.11.2016 teilte die Regierung von Unterfranken mit, dass eine Stabilisierungshilfe (2. Rate) nach Art. 11 FAG in Höhe von 200.000 € bewilligt wird.

Dies erfolgt mit der Auflage, dass die Kommune bis spätestens Ende März 2017 ihr Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel fortschreibt und umsetzt, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

Die Stabilisierungshilfe ist höchstmöglich zur Ablösung von fällig werdenden Darlehen oder für Sondertilgungen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) zu verwenden.

Daneben wurde die rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe aus 2015 in Höhe von 100.000 € in eine verbleibende Zuweisung umgewandelt.

 

Der Gemeinderat wird hierüber in Kenntnis gesetzt.