Sitzung: 23.01.2017 GSN/002/2017
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Daches
des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 162 und dem Neubau eines Lagers
bzw. Garagenstellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 163, Am Platz 6 in
Strahlungen vorgelegt.
Das bestehende Satteldach des Nebengebäudes wird abgebrochen und durch
ein Pultdach mit einer Dachneigung von 18° ersetzt. Die Eindeckung ist in rotem
Trapezblech geplant.
Auf der Südseite soll im Anschluss an das Nebengebäude ein überdachter
Stellplatz angebaut werden; ebenfalls mit Pultdach, 18° Dachneigung und roter
Trapezblecheindeckung.
Die Grundstücke liegen im Innerortsbereich von Strahlungen. Das Vorhaben
muss sich in die Eigenart der bestehenden Bebauung einfügen.
Der Innentwickler der VG, Herr Franz-Josef Schmitt, hatte die Bauherrn
im Vorfeld dahingehend beraten, die bestehenden Dachstühle zu sanieren und die
Dachform im Sinne der Beibehaltung der dörflichen Struktur zu erhalten.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch des
bestehenden Daches des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 162 und dem
Neubau eines Lagers bzw. Garagenstellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 163, Am
Platz 6 in Strahlungen unter der Voraussetzung, dass die Dacheindeckung als
Ziegeldach vorzunehmen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher
nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.