Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Daches des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 162 und dem Neubau eines Lagers bzw. Garagenstellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 163, Am Platz 6 in Strahlungen vorgelegt.

 

Das bestehende Satteldach des Nebengebäudes wird abgebrochen und durch ein Pultdach mit einer Dachneigung von 18° ersetzt. Die Eindeckung ist in rotem Trapezblech geplant.

 

Auf der Südseite soll im Anschluss an das Nebengebäude ein überdachter Stellplatz angebaut werden; ebenfalls mit Pultdach, 18° Dachneigung und roter Trapezblecheindeckung.

 

Die Grundstücke liegen im Innerortsbereich von Strahlungen. Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der bestehenden Bebauung einfügen.

 

Der Innentwickler der VG, Herr Franz-Josef Schmitt, hatte die Bauherrn im Vorfeld dahingehend beraten, die bestehenden Dachstühle zu sanieren und die Dachform im Sinne der Beibehaltung der dörflichen Struktur zu erhalten.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Daches des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 162 und dem Neubau eines Lagers bzw. Garagenstellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 163, Am Platz 6 in Strahlungen unter der Voraussetzung, dass die Dacheindeckung als Ziegeldach vorzunehmen ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.