Sitzung: 23.01.2017 GSN/002/2017
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines
Wohnhauses mit Garagen und einer Metallbauwerkstatt auf den Grundstücken Fl.
Nr. 151 und 156 in der Platzstraße 11 in Strahlungen vorgelegt.
Die Bauherrn beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 151 ein Wohnhaus
mit 3 Wohneinheiten und ein Garagengebäude zu errichten. Das Wohn- und
Garagengebäude ist zweigeschossig geplant. Im Erdgeschoß befindet sich eine
Wohnung, im Obergeschoss sind zwei Wohneinheiten vorgesehen. Sowohl das
Wohngebäude als auch das Garagengebäude sollen ein Walmdach mit einer
Dachneigung von 20° und roter Ziegeleindeckung erhalten.
Außerdem soll im hinteren Bereich des Grundstückes eine Halle zur
Metallverarbeitung gebaut werden. Die
Halle hat eine Größe von ca. 22,60 m Länge, 13 m Breite und 5,90 m Höhe. Die
Halle soll als Stahlhalle mit geringer Dachneigung errichtet werden, damit das Gebäude im
Bereich der Dachform höhenmäßig zurückgenommen werden kann. Für die Werkstatt
ist eine Trapezblecheindeckung mit rotem Farbton vorgesehen.
Des Weiteren ist ein gesondertes Garagengebäude für zwei Stellplätze in
Flachdachbauweise geplant. In dem an das Wohnhaus angrenzenden Garagengebäude
befinden sich im Erdgeschoss drei Stellplätze.
Die Stellplätze für die Wohnung 1 und 2 im Obergeschoß sollen direkt von
der Straße Hirschleitenweg aus angefahren werden. Dies erfordert eine Befreiung
von bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Nach der Garagen-und
Stellplatzverordnung müsste ein Abstand von 3 m zur Straße eingehalten werden.
Die Zuständigkeit obliegt hier beim Landratsamt.
Die Grundstücke Fl. Nr. 151 und 156 liegen im Innerortsbereich von
Strahlungen. Das Bauvorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34
Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das heißt, es muss ich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die umgebende
Bebauung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.
Der Innenentwickler begrüßt das Vorhaben. Er sieht die vorgelegte
Planung positiv. Die Dacheindeckung der Metallwerkstatt mit rotem Trapezblech
ist vertretbar.
Die Bauherrn wollen mit den Antrag auf Vorbescheid abklären lassen, ob
das Vorhaben in der geplanten Form sowohl
abstandsflächenrechtlich als auch immissionsschutzrechtlich umgesetzt werden
kann. Die Prüfung der Abstandsflächen und des Immissionsschutzes erfolgt durch
die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.
Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn wurden eingeholt. Der
Eigentümer von Fl. Nr. 157 befindet sich zur Zeit in USA. Der Eigentümer von
Fl. Nr. 158 hat seine Unterschrift nicht erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum
Neubau eines Wohnhauses mit Garagen, einer Metallbauwerkstatt und einer Garage
auf den Grundstücken Fl. Nr. 151 und 156 in der Platzstraße 11 in Strahlungen
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher
nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.