Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und einer Metallbauwerkstatt auf den Grundstücken Fl. Nr. 151 und 156 in der Platzstraße 11 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherrn beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 151 ein Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten und ein Garagengebäude zu errichten. Das Wohn- und Garagengebäude ist zweigeschossig geplant. Im Erdgeschoß befindet sich eine Wohnung, im Obergeschoss sind zwei Wohneinheiten vorgesehen. Sowohl das Wohngebäude als auch das Garagengebäude sollen ein Walmdach mit einer Dachneigung von 20° und roter Ziegeleindeckung erhalten.

 

Außerdem soll im hinteren Bereich des Grundstückes eine Halle zur Metallverarbeitung gebaut werden.  Die Halle hat eine Größe von ca. 22,60 m Länge, 13 m Breite und 5,90 m Höhe. Die Halle soll als Stahlhalle mit geringer Dachneigung  errichtet werden, damit das Gebäude im Bereich der Dachform höhenmäßig zurückgenommen werden kann. Für die Werkstatt ist eine Trapezblecheindeckung mit rotem Farbton vorgesehen.

 

Des Weiteren ist ein gesondertes Garagengebäude für zwei Stellplätze in Flachdachbauweise geplant. In dem an das Wohnhaus angrenzenden Garagengebäude befinden sich im Erdgeschoss drei Stellplätze.

Die Stellplätze für die Wohnung 1 und 2 im Obergeschoß sollen direkt von der Straße Hirschleitenweg aus angefahren werden. Dies erfordert eine Befreiung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Nach der Garagen-und Stellplatzverordnung müsste ein Abstand von 3 m zur Straße eingehalten werden. Die Zuständigkeit obliegt hier beim Landratsamt.    

 

Die Grundstücke Fl. Nr. 151 und 156 liegen im Innerortsbereich von Strahlungen. Das Bauvorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Das heißt, es muss ich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die umgebende Bebauung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Der Innenentwickler begrüßt das Vorhaben. Er sieht die vorgelegte Planung positiv. Die Dacheindeckung der Metallwerkstatt mit rotem Trapezblech ist vertretbar.

 

Die Bauherrn wollen mit den Antrag auf Vorbescheid abklären lassen, ob das Vorhaben in der  geplanten Form sowohl abstandsflächenrechtlich als auch immissionsschutzrechtlich umgesetzt werden kann. Die Prüfung der Abstandsflächen und des Immissionsschutzes erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn wurden eingeholt. Der Eigentümer von Fl. Nr. 157 befindet sich zur Zeit in USA. Der Eigentümer von Fl. Nr. 158 hat seine Unterschrift nicht erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garagen, einer Metallbauwerkstatt und einer Garage auf den Grundstücken Fl. Nr. 151 und 156 in der Platzstraße 11 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.