Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Bürgermeisterin Herrn Michael Mock und Herrn Stefan Malinka vom Ingenieurbüro Gemmer.

 

Herr Mock erläuterte dem Gemeinderat den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Zehnt III“. Der Bebauungsplan wird ein Gebiet von 1,2 Hektar umfassen und für 10 Bauplätze gelten.

 

Gemeinsam mit dem Gemeinderat wurden die Textlichen Festsetzungen besprochen. Der Gemeinderat wünschte sich im Zuge dessen folgende Änderungen:

 

-      Doppelhäuser sollen zugelassen werden.

-      Die Dachgestaltung soll offen gelassen werden. Blechdächer sind nicht zulässig. Die maximale Breite der Dachgauben sollen im Verhältnis zur Gebäudelänge begrenzt werden. Zu den Zwerchgiebel ist keine Regelung notwendig.

-      Sockelbestimmungen sind nicht notwendig.

-      Nebengebäude sollen innerhalb der Baugrenzen liegen.

-      Die Bepflanzung von großen Bäumen wird untersagt.

-      Für Nebenanlagen soll keine Größenbestimmung vorgegeben werden (in der BayBO ist mit 75m³ die größte Fläche vorgegeben).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Zehnt III“ mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.02.2017. Nach Einarbeitung der Änderungen durch das Ingenieurbüro Gemmer wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6