Sitzung: 20.02.2017 GSN/003/2017
Die
Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten,
das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie
möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§
331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen
Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu halten und insbesondere
die Spendenbereitschaft, sowie das Spendenaufkommen nicht zu beeinträchtigen.
Die Kasse der
Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangen Spenden. Über die Annahme
muss der Gemeinderat befinden.
Als Maßstab für
die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen
Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die
Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere
dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem
Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.
Die Übersicht über
die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtaufsichtsbehörde am Landratsamt
Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.
Beschluss:
Folgende Spenden an die Gemeinde Strahlungen wurden im Jahr 2016 durch
die Kasse der Verwaltunsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale dokumentiert:
Anbieter / Geber der
Zuwendung |
Tag d. Angebots / der
Ausreichung |
Art der Zuwendung |
Betrag |
Zweck |
rechtl. Beziehungsverh. |
Mario
Vierheilig |
03.03.2016 |
Geldzuwendung |
500,00 € |
Begrüßungsschilder |
Als Unternehmer
beauftragt durch die Gemeinde |
Dorf-
u. Heimatverein Rheinfeldshof |
29.07.2016 |
Geldzuwendung |
1.500,00 € |
Kindergarten
Neubau |
nicht bekannt |
Gesamtsumme: |
2.000,00 € |
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden usw. für die
gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2016, wie dokumentiert, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |