Die Gemeinde Strahlungen hat am 18.05.2016, über das Landratsamt Rhön-Grabfeld und die Regierung von Unterfranken, beim Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat einen Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung in Form einer Stabilisierungshilfe im Jahr 2016 gestellt. Mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 28.11.2016 wurde eine Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG in Höhe von 200.000 € bewilligt.

Für die Gewährung von Stabilisierungshilfen ist Voraussetzung, dass eine strukturelle Härte, eine finanzielle Härte und ein nachhaltiger Konsolidierungswille vorliegen. Der Konsolidierungswille wird durch Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK) und dessen regelmäßige Fortschreibung nachgewiesen. Die Stabilisierungshilfen sind als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und setzen voraus, dass die Kommune alle Möglichkeiten zur Konsolidierung ihres Haushaltes ergreift. An das HKK sind fest vorgegebene Anforderungen geknüpft.

 

Die Zahlung der Stabilisierungshilfe an die Gemeinde ist Ende November 2016 erfolgt. Sie wurde mit der Auflage versehen, dass die Gemeinde bis spätestens Ende März 2017 im Benehmen mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld das Haushaltskonsolidierungskonzept gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15. März 2016 mit dem Ziel fortschreibt und umsetzt, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen. Das Konzept soll in tabellarischer Form konkrete Angaben zu den erzielbaren Mehreinnahmen / Minderausgaben enthalten. Außerdem soll aus dem Konzept hervorgehen, wann mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird. Es wird daneben unerlässlich sein, dass sich die Gemeinde bei den Investitionen auf nur unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich beschränkt; soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen.

Vorrangiges Ziel der Haushaltskonsolidierung muss sein, die einengende Belastung durch den laufenden Schuldendienst nachhaltig zu reduzieren. Die gewährte Stabilisierungshilfe ist daher höchstmöglich zur Ablösung von fällig werdenden Darlehen zu verwenden.

Der Verwendungsnachweis für die Stabilisierungshilfe 2016 enthält zu 100 % vorgenommene außerplanmäßige Darlehenstilgungen zum Ende der jeweiligen Zinsbindungsfristen.


Durch die Verwaltung wurde die Erfassungsliste zur Haushaltskonsolidierung mit möglichen Einsparungen auf der Ausgabenseite und Mehreinnahmen auf der Einnahmenseite fortgeschrieben.

Die erarbeiteten Punkte der Haushaltskonsolidierung werden als strategischer Ansatz für eine nachhaltige kommunale Haushaltswirtschaft in den kommenden Jahren gesehen. Dabei geht es der Gemeinde Strahlungen um die Wirkungen der Maßnahmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2015 und die Folgejahre (Fortschreibung 2016) in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes:
Anlage 1 – Erfassungsliste Haushaltskonsolidierung
Anlage 2 – Listung Zinsfestschreibung aus laufenden Darlehensverträgen
Anlage 3 – Übersicht über die freiwilligen Leistungen
Anlage 4 – Übersicht über die defizitären Einrichtungen
Anlage 5 – Übersicht über die Gewerbesteuerentwicklung 2012 bis 2016
Anlage 6 – vorläufiges Investitionsprogramm für 2017 und Finanzplanung 2018 bis 2020

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept (Fortschreibung 2016) als auch seine Anlagen Nr. 1 bis 6 werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6