Sitzung: 06.03.2017 GSN/014/2017
Bestattungen in jüngerer Zeit in der Abteilung 04 des Friedhofes in
Strahlungen haben gezeigt, dass auch hier mit erheblich felsigen Untergrund zu
rechnen ist. Eigentlich waren die Abteilungen 04 und 05 für Tiefbestattungen
vorgesehen, was jedoch aufgrund der jetzigen Erkenntnisse nicht möglich ist.
Auch in den anderen Friedhofsabteilungen war eine Tiefbestattung in der
Vergangenheit nur vereinzelt (weniger als 1/3) mit erheblichen Aufwand für den
Bestatter und nur unter Einsatz von schwerem Arbeitsgerät aufgrund des felsigen
Untergrundes möglich.
Da die Beschaffenheit des Untergrundes allerdings immer erst bei der
Öffnung des Grabes feststellbar war, musste oftmals kurzfristig zusammen mit
den Angehörigen, z. T. auch direkt auf dem Friedhof, nach Alternativlösungen
gesucht werden. Dies ist gerade für die Angehörigen, in der ohnehin schwierigen
Trauerphase, eine zusätzliche emotionale Belastung.
Um diesem Umstand künftig entgegen zu wirken und im Hinblick darauf,
dass Urnenbestattungen stetig zunehmen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,
auf dem Friedhof in Strahlungen künftig nur noch Leichenbestattungen in Normaltiefe
zuzulassen.
Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Strahlungen ist aus dem Jahre
2006. Zwischenzeitlich haben sich in der Praxis verschiedene Änderungen
ergeben, welche in dem beigefügten Friedhofssatzung-Vorentwurf, basierend auf
eine neue Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, eingearbeitet wurden.
Der Gemeinderat besprach den Friedhofssatzungs-Vorentwurf der Verwaltung
in allen Einzelheiten und traf während der Beratung verschiedene
Einzelfestlegungen. Alles weitere ergibt sich aus der Satzung über die
Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtung der Gemeinde
Strahlungen.
Beschluss:
Die Gemeinde Strahlungen erlässt die Satzung über die Benutzung des
Friedhofes und der Bestattungseinrichtung der Gemeinde Strahlungen
(Friedhofssatzung) in der diesem Beschluss beigefügten Fassung. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 21.03.2006
außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |