Bestattungen in jüngerer Zeit in der Abteilung 04 des Friedhofes in Strahlungen haben gezeigt, dass auch hier mit erheblich felsigen Untergrund zu rechnen ist. Eigentlich waren die Abteilungen 04 und 05 für Tiefbestattungen vorgesehen, was jedoch aufgrund der jetzigen Erkenntnisse nicht möglich ist. Auch in den anderen Friedhofsabteilungen war eine Tiefbestattung in der Vergangenheit nur vereinzelt (weniger als 1/3) mit erheblichen Aufwand für den Bestatter und nur unter Einsatz von schwerem Arbeitsgerät aufgrund des felsigen Untergrundes möglich.

 

Da die Beschaffenheit des Untergrundes allerdings immer erst bei der Öffnung des Grabes feststellbar war, musste oftmals kurzfristig zusammen mit den Angehörigen, z. T. auch direkt auf dem Friedhof, nach Alternativlösungen gesucht werden. Dies ist gerade für die Angehörigen, in der ohnehin schwierigen Trauerphase, eine zusätzliche emotionale Belastung.

 

Um diesem Umstand künftig entgegen zu wirken und im Hinblick darauf, dass Urnenbestattungen stetig zunehmen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf dem Friedhof in Strahlungen künftig nur noch Leichenbestattungen in Normaltiefe zuzulassen.

 

Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Strahlungen ist aus dem Jahre 2006. Zwischenzeitlich haben sich in der Praxis verschiedene Änderungen ergeben, welche in dem beigefügten Friedhofssatzung-Vorentwurf, basierend auf eine neue Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, eingearbeitet wurden.

 

Der Gemeinderat besprach den Friedhofssatzungs-Vorentwurf der Verwaltung in allen Einzelheiten und traf während der Beratung verschiedene Einzelfestlegungen. Alles weitere ergibt sich aus der Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtung der Gemeinde Strahlungen.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Strahlungen erlässt die Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtung der Gemeinde Strahlungen (Friedhofssatzung) in der diesem Beschluss beigefügten Fassung. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 21.03.2006 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7