Sitzung: 24.03.2017 GSN/004/2017
In seiner
Sitzung vom 06.03.2017 beschloss der Gemeinderat in Vorausschau einer künftigen
neuen Gestaltung der Abteilungen 03 und 08 auf dem Friedhof in Strahlungen, in
Einzel- und Doppelgrabstätten nur noch die Bestattungen von Personen in das
Grab ihrer verstorbenen letzten Ehegatten zuzulassen.
Daneben
ist in den Grabstätten der Abteilungen 03 und 08 die Bestattung von Urnen
zulässig, sofern eine bereits bestehende Ruhefrist hierdurch nicht verlängert
wird.