In seiner Sitzung vom 06.03.2017 beschloss der Gemeinderat in Vorausschau einer künftigen neuen Gestaltung der Abteilungen 03 und 08 auf dem Friedhof in Strahlungen, in Einzel- und Doppelgrabstätten nur noch die Bestattungen von Personen in das Grab ihrer verstorbenen letzten Ehegatten zuzulassen.

 

Daneben ist in den Grabstätten der Abteilungen 03 und 08 die Bestattung von Urnen zulässig, sofern eine bereits bestehende Ruhefrist hierdurch nicht verlängert wird.