Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/8 im Ahornweg 12 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Genehmigungsplanung für das Wohnhaus vom 29.07.2016 Nr. 4.1-6024-20160567 beinhaltete nur die Erstellung von Stellplätzen.

Die Doppelgarage soll nun als Flachdachgarage auf der Nordwestseite des Grundstückes mit einer Länge von 9 m und einer Breite von 6,33 errichtet werden. Der Standort liegt teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Die mittlere Wandhöhe an der Grenze beträgt zwischen 4,51 m und 5,06 m. Die Zufahrt zur Garage erfolgt nicht direkt von der Straße aus, sondern über die Grundstückseinfahrt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 284/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für Nebengebäude und Garagen unter Nr. 5.2 vor, dass die Dacheindeckung und Dachneigung dem Hauptgebäude anzugleichen ist. Des Weiteren sind Garagengebäude und Carports nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. (Nr. 4.4 des BBPl.)

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ sind erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung und den Standort teilweise außerhalb der Baugrenzen.

 

Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 284/9 haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hin gewiesen, dass mit der Baugenehmigung für das Wohnhaus für die Geländegestaltung auf der Westseite  aufgrund der Geländegegebenheiten auf dem Grundstück für die Überschreitung der zulässigen Böschungshöhe eine Befreiung erteilt wurde.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer  Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung und den teilweisen Standort der Garage außerhalb der Baugrenze.  

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

6