Sitzung: 10.04.2017 GSN/015/2017
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Garage auf dem
Grundstück Fl. Nr. 248/8 im Ahornweg 12 in Strahlungen vorgelegt.
Die Genehmigungsplanung für das Wohnhaus vom 29.07.2016 Nr.
4.1-6024-20160567 beinhaltete nur die Erstellung von Stellplätzen.
Die Doppelgarage soll nun als Flachdachgarage auf der Nordwestseite des
Grundstückes mit einer Länge von 9 m und einer Breite von 6,33 errichtet
werden. Der Standort liegt teilweise außerhalb der im Bebauungsplan
festgesetzten Baugrenze. Die mittlere Wandhöhe an der Grenze beträgt zwischen
4,51 m und 5,06 m. Die Zufahrt zur Garage erfolgt nicht direkt von der Straße
aus, sondern über die Grundstückseinfahrt.
Das Grundstück Fl. Nr. 284/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für Nebengebäude und
Garagen unter Nr. 5.2 vor, dass die Dacheindeckung und Dachneigung dem
Hauptgebäude anzugleichen ist. Des Weiteren sind Garagengebäude und Carports
nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. (Nr. 4.4 des BBPl.)
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Zehnt II“ sind erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung
und den Standort teilweise außerhalb der Baugrenzen.
Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 284/9 haben durch
Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Seitens der Verwaltung wird darauf hin gewiesen, dass mit der
Baugenehmigung für das Wohnhaus für die Geländegestaltung auf der
Westseite aufgrund der Geländegegebenheiten
auf dem Grundstück für die Überschreitung der zulässigen Böschungshöhe eine
Befreiung erteilt wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
einer Doppelgarage auf dem Grundstück
Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ bezüglich
der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung und den teilweisen Standort der
Garage außerhalb der Baugrenze.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
6 |