Sitzung: 10.04.2017 GSN/015/2017
Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr
2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen
Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in
Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende
Verschuldung).
Die Gemeinde Strahlungen hat 2015 eine 1. Rate in Höhe von 100.000 € und
2016 eine 2. Rate in Höhe von 200.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können
mehrere – maximal fünf – Jahre bewilligt werden.
Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren
Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten
Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw.
weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat
Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 20.02.2017 das
Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.
Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der
Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2017 (Zusammensetzung: Vertreter
des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist bis spätestens 05.05.2017 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld
vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen
anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.
Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die
Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der
Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich zu.
Sondertilgungen aus bestehenden
Kreditverträgen sind 2017 im Umfang von rd. 11.000 € möglich.
Das Investitionsvolumen 2017 liegt bei insgesamt 1.411.000 €. Davon
entfallen 1.316.000 € auf den Bereich der Pflichtaufgaben (sh. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2017).
Die bei der Gemeinde Strahlungen langfristig verbleibenden Eigenmittel betragen 414.000 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt aufgrund struktureller und
finanzieller Probleme einen Antrag auf
Stabilisierungshilfe im Jahr 2017 mit einer Antragssumme von 425.000 € zu stellen.
Begründet wird die Höhe mit einer Sondertilgung aus einem bestehenden
Kreditvertrag in Höhe von 11.000 € und Investitionen im Pflichtaufgabenbereich
(Eigenmittel) in Höhe von 414.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |