Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zehnt III“ der Gemeinde Strahlungen fand in der Zeit vom 27.03. – 26.04.2017 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

Am 13.05.2017 ist die BauGB-Novelle in Kraft getreten. Ein neuer § 13b eröffnet Gemeinden nun ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren zur Überplanung von Außenbereichsflächen (Ortsrand) für den Wohnungsbau. Das betrifft Bebauungspläne mit einer Grundfläche bis 10.000m² (versiegelte Fläche) für Wohnnutzung. Nach Informationen des Ingenieurbüros Gemmer beträgt im vorliegenden Fall die Grundfläche unter 6.000m².
Der damit verbundene Vorteil besteht u.a. darin, dass das Erfordernis einer Umweltprüfung und die Eingriffsregelung (Ausgleichsflächenbedarf) entfallen.

 

Nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind, wird empfohlen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB fortzuführen.

 

 

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan „Zehnt III“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB fortgeführt. Der Umweltbericht und der Nachweis von Ausgleichsflächen entfallen damit für das weitere Verfahren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

 

Die abwassertechnische Erschließung zur Verwirklichung des neuen Wohnbaugebietes kann über den bestehenden Mischwasserkanal DN 300 in der Straße „Eselsweg“ zum „Am Altmerberg“ erfolgen und ist für die Gesamtfläche von 1,12 ha hydraulisch gesichert. Vor der Ausschreibung der Bauleistungen ist dem Abwasserverband Saale-Lauer die abwassertechnische Ausführungsplanung zu übergeben. Entlang abwassertechnischer Erschließungen sollte keine Bepflanzung großkroniger Laubbäume erfolgen, außer es werden bauliche Schutzmaßnahmen getroffen. Nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahmen ist dem Abwasserverband ein Kanalbestandsplan zu übergeben.

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Abwasserverbandes Saale-Lauer zur Kenntnis. Die Hinweise werden bei der weiteren Planung und Erschließung beachtet.

 

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale

 

Die neue Wohnbaufläche schneidet die Grundstücke Fl. Nrn 1253-1256 entlang des Flurwegs Fl. Nr. 1251 von ihrer nördlichen Erschließung ab und verkürzt die Schlaglänge der betroffenen Grundstücke um 33% - 48% und reduziert damit deren Wirtschaftlichkeit bzw. erhöht die Bewirtschaftungskosten.

Gemäß § 1 Abs. 2 der Planzeichenverordnung sind nur ganze Grundstücke zu überplanen.

Ebenso wird das Grundstück Fl. Nr. 2522 quer zur Bewirtschaftungsrichtung als Ausgleichs- und Ersatzfläche ausgewiesen. Der vorgelegten Planung kann daher nicht zugestimmt werden.

 

Es wird vorgeschlagen das Grundstück Fl. Nr. 2522 in der gesamten Länge entlang des Grundstücks Fl. Nr. 2534 als Ausgleichs- und Ersatzfläche auszuweisen. Die nach Darstellung in der Begründung notwendigen Bauplätze (trotz 45 freier Bauplätze) könnten parallel zum Gelände bzw. längs zu den Grundstücken ausgewiesen werden und somit die Schlaglänge nicht verkürzen bzw. ganze Grundstücke einbeziehen.

 

 

Beschluss:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Zehnt III“ wird der Feldweg Fl. Nr. 1251 eingezogen. Als Ersatz hierfür wird am südwestlichen Ende des Baugebiets ein neuer Feldweg angelegt, um die Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen.

Bei der Ausweisung neuer Baugebiete werden in den allermeisten Fällen landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen. Ansonsten wäre die Ausweisung neuer Bauflächen überhaupt nicht mehr möglich.

Es verbleiben jedenfalls ausreichend große landwirtschaftliche Grundstücke, die entsprechend zu bewirtschaften sind.

Die Planzeichenverordnung (PlanZV) regelt die in Bauleitplänen zu verwendenden Planzeichen, enthält aber darüber hinaus keine weiteren materiellen Vorschriften für die Bauleitplanung. Eine Pflicht, nur ganze Grundstücke zu überplanen lässt sich daraus nicht ableiten.

Die Ausweisung der Ausgleichsfläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 2522 entfällt, da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB fortgeführt wird und die Eingriffsregelung in diesem Fall nicht greift.

 

Wie in der Begründung zum Bebauungsplan ausführlich dargestellt, stehen die derzeit 45 Baulücken der Gemeinde Strahlungen nicht zur Verfügung.

 

Die Anordnung bzw. die Erschließung des Baugebiets erfolgt in erster Linie aus städtebaulichen Erwägungen heraus. In der Gesamtschau, auch was spätere Erweiterungen des Baugebiets angeht, wurde mit der vorliegenden Planung auch in ökonomischer Hinsicht die sinnvollste Variante gewählt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken

 

Gegen den Bebauungsplanvorentwurf bestehen keine flurbereinigungsrechtlichen Bedenken.

Die Aktivitäten der Gemeinde Strahlungen zur Erhebung der Innerortspotenziale und Mobilisierung von Baulücken werden begrüßt.

Die Problematik der Aktivierung dieser Innerortspotenziale zur Nachverdichtung ist dem Amt für ländliche Entwicklung bekannt.

Die Gemeinde Strahlungen wird daher dringend gebeten, weiterhin zu versuchen, diese Potenziale zu aktivieren und der Innenentwicklung höchste Priorität in einer Außenentwicklung einzuräumen.

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungahme des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken zur Kenntnis. Die Gemeinde wird weiterhin mit Nachdruck versuchen, Innenentwicklungspotenziale zu aktivieren.

 

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

 

Gegen die Planung bestehen von Seiten der Denkmalpflege keine Einwände. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld unterliegen.

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Kenntnis. Was die Auffindung von Bodendenkmälern angeht, so enthält der Bebauungsplan bereits einen entsprechenden Hinweis.

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend, Familie und Senioren

 

Den zu erwartenden Zuzug von Familien mit Kindern soll bei den Planungen insbesondere zur Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen Rechnung getragen werden.

 

 

Beschluss:

 

Der neue Kindergarten in der Gemeinde Strahlungen hält auch für die Erweiterung des Gemeindegebiets noch ausreichend Plätze vor.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Landratsamt Rhön Grabfeld, Kreisbrandrat

 

Aus Sicht des Brandschutzes sind folgende Anforderungen notwendig:

Die Zufahrten zu den Gebäuden müssen für Feuerwehrfahrzeuge mit einer Achslast von 10 t ausgebaut sein.

Die Zufahrtsstraßen oder –wege müssen mit Feuerwehrfahrzeugen, die eine Länge von 10 m, eine Breite von 2,5 m und einen Wendekreisdurchmesser von 18,5 m haben, befahren werden können.

Werden Stichstraßen oder –wege mit mehr als 50 m Länge angelegt, ist an deren Ende ein Wendeplatz vorzusehen. Der anzunehmende Wendekreisdurchmesser beträgt 18,5 m.

Bei der Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage sind die einschlägigen Richtlinien des Deutschen Vereines Gas Wasser (DVGW) zu beachten.

Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr sind entsprechend der Erweiterung des Gemeindegebietes auszubauen. Hierzu kann die Installation einer weiteren Feueralarm-Sirene oder die Beschaffung von Funkmeldeempfängern notwendig werden. Der Standort ist im Hinblick auf eine ausreichende Beschallung mit dem Kreisbrandrat abzusprechen.

Die Abstände zwischen Bauten und Starkstromleitungen müssen den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, insbesondere VDE 0132 entsprechen.

Die Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehr ist entsprechend der Gebietserweiterung zu ergänzen.

 

 

Beschluss:

 

Die geforderten Vorgaben sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden bei der Erschließung beachtet. Die Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend den Hinweisen des Brandschutzes.

Die Gemeinde wird dafür sorgen, dass im Baugebiet ein entsprechender Versorgungsdruck herrscht, sodass von einer ausreichenden Löschwasserversorgung durch das Netz der gemeindlichen Wasserversorgung ausgegangen werden kann.

Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr werden für das neue Wohnbaugebiet auch ausreichend sein.

Die weiteren Hinweise der Stellungnahme werden beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

 

Gegen den Planentwurf werden keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Es wird allerdings gebeten, in der Bauleitplanung folgenden Hinweis aufzunehmen:

„Das vorgesehene Baugebiet befindet sich im Einwirkungsbereich der Motorflug-Platzrunde des Flugplatzes Bad Neustadt a. d. Saale – Grasberg. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Belästigungen durch Flugemmissionen zu rechnen ist, die Planung in Kenntnis dieser möglichen Beeinträchtigungen erstellt wird und somit Rechtsansprüche gegen den Flugplatzbetreiber, die mit Beeinträchtigungen durch den Flugbetrieb begründet werden, nicht bestehen.“

 

 

Beschluss:

 

Der Hinweis des Luftamtes Nordbayern wird in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

 

Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Die in den Siedlungsgebieten vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung sind möglichst vorrangig zu nutzen.

Die Gemeinde legt in der Begründung dar, weshalb – trotz der in großer Anzahl vorhandenen Reserveflächen – die Bauflächenausweisungen erfolgen. Darüber hinaus gibt sie an, dass Baugrundstücke mit einer Bebauungsverpflichtung von fünf Jahren veräußert würden. Hierdurch kann die Entstehung neuer Baulücken vermieden werden. Unter Berücksichtigung dieser Begründung werden die grundsätzlich vorhandenen Bedenken gegen den vorliegenden Bebauungsplan zurückgestellt.

 

Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Vorbehaltsgebietes für die öffentliche Wasserversorgung T 19 „Strahlungen“. In den Vorbehaltsgebieten für Wasserversorgung soll dem vorbeugenden Trinkwasserschutz bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Jedoch unterscheidet man für diese Gebiete zwischen konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen und nicht konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen. Die Ausweisung von Baugebieten zählt in der Regel zu den nicht konkurrierenden Nutzungen. Bedenken werden deshalb nicht erhoben. Es sollte aber die Stellungnahme der Wasserwirtschaftsbehörden besonders berücksichtigt werden.

 

Falls noch nicht geschehen, sollte bei der Aufstellung des Bebauungsplans auch die E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf wegen der Richtfunkverbindung Kreuzberg-Nassacher Höhe beteiligt werden.

 

 

Beschluss:

 

Die Hinweise der Regierung von Unterfranken als Höheren Landesplanungsbehörde werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Im weiteren Verfahren wird die E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf beteiligt.

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird besonders berücksichtigt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen

 

Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Die in den Siedlungsgebieten vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung sind möglichst vorrangig zu nutzen.

Die Gemeinde legt in der Begründung dar, weshalb – trotz der in großer Anzahl vorhandenen Reserveflächen – die Bauflächenausweisungen erfolgen. Darüber hinaus gibt sie an, dass Baugrundstücke mit einer Bebauungsverpflichtung von fünf Jahren veräußert würden. Hierdurch kann die Entstehung neuer Baulücken vermieden werden. Unter Berücksichtigung dieser Begründung werden die grundsätzlich vorhandenen Bedenken gegen den vorliegenden Bebauungsplan zurückgestellt.

 

Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Vorbehaltsgebietes für die öffentliche Wasserversorgung T 19 „Strahlungen“. In den Vorbehaltsgebieten für Wasserversorgung soll dem vorbeugenden Trinkwasserschutz bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Jedoch unterscheidet man für diese Gebiete zwischen konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen und nicht konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen. Die Ausweisung von Baugebieten zählt in der Regel zu den nicht konkurrierenden Nutzungen. Bedenken werden deshalb nicht erhoben. Es sollte aber die Stellungnahme der Wasserwirtschaftsbehörden besonders berücksichtigt werden.

 

 

Beschluss:

 

Die Hinweise des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird besonders berücksichtigt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

 

Die betreffenden Flächen sind noch nicht an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen. Es ist notwendig, im Zuge der Erschließungsmaßnahme eine Transformatorenstation zu errichten, um die Versorgung mit Elektrizität sicherzustellen.

Vorzugsweise sollte die Trafostation im Grünstreifen am südwestlichen Rand des Baugebietes in der Nähe des Eselsweges angeordnet werden. Dieser Standort muss eine Fläche von ca. 6 m mal 4 m besitzen. Es wird gebeten, diesen Standort bei den weiteren Planungen mit zu berücksichtigen.

 

 

Beschluss:

 

Der Standort für die Transformatorenstation wird in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

 

In einem Schreiben vom 19.08.2016 an das Ingenieurbüro Gemmer, Dittelbrunn hat das Wasserwirtschaftsamt einige konkrete Fragen zur Entwässerung und zum Hochwasserschutz gestellt.

Diese Fragen wurden bei einem Ortstermin am 19.10.2016 thematisiert und diskutiert.

In der jetzt vorgelegten Begründung wurde aber nicht ausreichend darauf eingegangen. Im Erschließungskonzept auf Seite 10 der Begründung sind die Elemente des Wasserrückhaltes nur grob dargestellt.

Es wird gebeten, bei der weiteren Erschließungsplanung auf diese Fragen näher einzugehen und die Anlagenteile zu bemessen bzw. detailliert darzustellen.

 

 

Beschluss:

 

Der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird aufgegriffen und die Erschließungsplanung entsprechend ergänzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

 

Die Ausgleichsmaßnahme A 1 verweist auf eine externe Ausgleichsfläche mit 16 hochstämmigen lokaltypischen Obstbäumen. Diese sind 25 Jahre zu unterhalten und dauerhaft zu erhalten.

 

Es wird empfohlen, die Einfriedungen der Bauplätze auf der Innenseite der Randeingrünung oder sockelfrei zu errichten, um so Barrierewirkungen für Kleintiere zu vermeiden.

 

 

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan „Zehnt III“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB fortgeführt. Ein Nachweis von Ausgleichsflächen entfällt deshalb.

Die Einfriedung der Baugrundstücke steht im Ermessen der einzelnen Grundstückseigentümer und soll nicht weiter eingeschränkt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen

-       der Bayerischen Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale

-       des Bayerischen Industrieverbandes Baustoffe, Steine und Erden e.V., München

-       der Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg

-       der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale

-       der Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg

-       der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisplanungsbehörde,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Wasserrecht und

-       der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

 

eingegangen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 27.03.-26.04.2017 Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Bebauungsplanentwurf mit Begründung gegeben. Hierdurch wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 24.03.2017 hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen wurde informiert.

 

Während dieser Zeit wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.


Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf „Zehnt III“ mit Begründung und den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 29.05.2017. Der Bebauungsplan wird nun für einen Monat in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale und im Rathaus Strahlungen während Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können. Die Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, werden über das Ergebnis der Behandlung ihrer Stellungnahme benachrichtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7