Sitzung: 29.05.2017 GSN/006/2017
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zehnt III“ der Gemeinde
Strahlungen fand in der Zeit vom 27.03. – 26.04.2017 die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die
eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Am 13.05.2017 ist die BauGB-Novelle in Kraft getreten. Ein neuer § 13b
eröffnet Gemeinden nun ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren zur
Überplanung von Außenbereichsflächen (Ortsrand) für den Wohnungsbau. Das
betrifft Bebauungspläne mit einer Grundfläche bis 10.000m² (versiegelte Fläche)
für Wohnnutzung. Nach Informationen des Ingenieurbüros Gemmer beträgt im
vorliegenden Fall die Grundfläche unter 6.000m².
Der damit verbundene Vorteil besteht u.a. darin, dass das Erfordernis einer
Umweltprüfung und die Eingriffsregelung (Ausgleichsflächenbedarf) entfallen.
Nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind, wird empfohlen, den Bebauungsplan
im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB fortzuführen.
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Zehnt III“ wird im beschleunigten Verfahren nach §
13b BauGB fortgeführt. Der Umweltbericht und der Nachweis von Ausgleichsflächen
entfallen damit für das weitere Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
Die abwassertechnische Erschließung zur Verwirklichung des neuen
Wohnbaugebietes kann über den bestehenden Mischwasserkanal DN 300 in der Straße
„Eselsweg“ zum „Am Altmerberg“ erfolgen und ist für die Gesamtfläche von 1,12
ha hydraulisch gesichert. Vor der Ausschreibung der Bauleistungen ist dem
Abwasserverband Saale-Lauer die abwassertechnische Ausführungsplanung zu
übergeben. Entlang abwassertechnischer Erschließungen sollte keine Bepflanzung
großkroniger Laubbäume erfolgen, außer es werden bauliche Schutzmaßnahmen
getroffen. Nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahmen ist dem Abwasserverband
ein Kanalbestandsplan zu übergeben.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Abwasserverbandes
Saale-Lauer zur Kenntnis. Die Hinweise werden bei der weiteren Planung und
Erschließung beachtet.
Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale
Die neue Wohnbaufläche schneidet die Grundstücke Fl. Nrn 1253-1256
entlang des Flurwegs Fl. Nr. 1251 von ihrer nördlichen Erschließung ab und
verkürzt die Schlaglänge der betroffenen Grundstücke um 33% - 48% und reduziert
damit deren Wirtschaftlichkeit bzw. erhöht die Bewirtschaftungskosten.
Gemäß § 1 Abs. 2 der Planzeichenverordnung sind nur ganze Grundstücke zu
überplanen.
Ebenso wird das Grundstück Fl. Nr. 2522 quer zur
Bewirtschaftungsrichtung als Ausgleichs- und Ersatzfläche ausgewiesen. Der
vorgelegten Planung kann daher nicht zugestimmt werden.
Es wird vorgeschlagen das Grundstück Fl. Nr. 2522 in der gesamten Länge
entlang des Grundstücks Fl. Nr. 2534 als Ausgleichs- und Ersatzfläche
auszuweisen. Die nach Darstellung in der Begründung notwendigen Bauplätze
(trotz 45 freier Bauplätze) könnten parallel zum Gelände bzw. längs zu den
Grundstücken ausgewiesen werden und somit die Schlaglänge nicht verkürzen bzw.
ganze Grundstücke einbeziehen.
Beschluss:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Zehnt III“ wird der Feldweg Fl.
Nr. 1251 eingezogen. Als Ersatz hierfür wird am südwestlichen Ende des
Baugebiets ein neuer Feldweg angelegt, um die Erschließung der angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen.
Bei der Ausweisung neuer Baugebiete werden in den allermeisten Fällen
landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen. Ansonsten wäre die Ausweisung
neuer Bauflächen überhaupt nicht mehr möglich.
Es verbleiben jedenfalls ausreichend große landwirtschaftliche
Grundstücke, die entsprechend zu bewirtschaften sind.
Die Planzeichenverordnung (PlanZV) regelt die in Bauleitplänen zu
verwendenden Planzeichen, enthält aber darüber hinaus keine weiteren
materiellen Vorschriften für die Bauleitplanung. Eine Pflicht, nur ganze
Grundstücke zu überplanen lässt sich daraus nicht ableiten.
Die Ausweisung der Ausgleichsfläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 2522 entfällt,
da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB fortgeführt
wird und die Eingriffsregelung in diesem Fall nicht greift.
Wie in der Begründung zum Bebauungsplan ausführlich dargestellt, stehen
die derzeit 45 Baulücken der Gemeinde Strahlungen nicht zur Verfügung.
Die Anordnung bzw. die Erschließung des Baugebiets erfolgt in erster
Linie aus städtebaulichen Erwägungen heraus. In der Gesamtschau, auch was
spätere Erweiterungen des Baugebiets angeht, wurde mit der vorliegenden Planung
auch in ökonomischer Hinsicht die sinnvollste Variante gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Amt für ländliche
Entwicklung Unterfranken
Gegen den Bebauungsplanvorentwurf bestehen keine
flurbereinigungsrechtlichen Bedenken.
Die Aktivitäten der Gemeinde Strahlungen zur Erhebung der
Innerortspotenziale und Mobilisierung von Baulücken werden begrüßt.
Die Problematik der Aktivierung dieser Innerortspotenziale zur
Nachverdichtung ist dem Amt für ländliche Entwicklung bekannt.
Die Gemeinde Strahlungen wird daher dringend gebeten, weiterhin zu
versuchen, diese Potenziale zu aktivieren und der Innenentwicklung höchste
Priorität in einer Außenentwicklung einzuräumen.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungahme des Amtes für ländliche
Entwicklung Unterfranken zur Kenntnis. Die Gemeinde wird weiterhin mit
Nachdruck versuchen, Innenentwicklungspotenziale zu aktivieren.
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, München
Gegen die Planung bestehen von Seiten der Denkmalpflege keine Einwände.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende
Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
oder die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld unterliegen.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege zur Kenntnis. Was die Auffindung von Bodendenkmälern angeht, so
enthält der Bebauungsplan bereits einen entsprechenden Hinweis.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend, Familie und Senioren
Den zu erwartenden Zuzug von Familien mit Kindern soll bei den Planungen
insbesondere zur Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen Rechnung getragen
werden.
Beschluss:
Der neue Kindergarten in der Gemeinde Strahlungen hält auch für die
Erweiterung des Gemeindegebiets noch ausreichend Plätze vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Landratsamt Rhön
Grabfeld, Kreisbrandrat
Aus Sicht des Brandschutzes sind folgende Anforderungen notwendig:
Die Zufahrten zu den Gebäuden müssen für Feuerwehrfahrzeuge mit einer
Achslast von 10 t ausgebaut sein.
Die Zufahrtsstraßen oder –wege müssen mit Feuerwehrfahrzeugen, die eine
Länge von 10 m, eine Breite von 2,5 m und einen Wendekreisdurchmesser von 18,5
m haben, befahren werden können.
Werden Stichstraßen oder –wege mit mehr als 50 m Länge angelegt, ist an
deren Ende ein Wendeplatz vorzusehen. Der anzunehmende Wendekreisdurchmesser
beträgt 18,5 m.
Bei der Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage sind die
einschlägigen Richtlinien des Deutschen Vereines Gas Wasser (DVGW) zu beachten.
Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr sind entsprechend der
Erweiterung des Gemeindegebietes auszubauen. Hierzu kann die Installation einer
weiteren Feueralarm-Sirene oder die Beschaffung von Funkmeldeempfängern
notwendig werden. Der Standort ist im Hinblick auf eine ausreichende
Beschallung mit dem Kreisbrandrat abzusprechen.
Die Abstände zwischen Bauten und Starkstromleitungen müssen den
Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, insbesondere VDE 0132
entsprechen.
Die Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehr ist entsprechend der
Gebietserweiterung zu ergänzen.
Beschluss:
Die geforderten Vorgaben sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden
bei der Erschließung beachtet. Die Planung und Ausführung der
Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend den Hinweisen des Brandschutzes.
Die Gemeinde wird dafür sorgen, dass im Baugebiet ein entsprechender
Versorgungsdruck herrscht, sodass von einer ausreichenden Löschwasserversorgung
durch das Netz der gemeindlichen Wasserversorgung ausgegangen werden kann.
Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr werden für das neue
Wohnbaugebiet auch ausreichend sein.
Die weiteren Hinweise der Stellungnahme werden beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Regierung von
Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
Gegen den Planentwurf werden keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Es
wird allerdings gebeten, in der Bauleitplanung folgenden Hinweis aufzunehmen:
„Das vorgesehene Baugebiet befindet sich im Einwirkungsbereich der
Motorflug-Platzrunde des Flugplatzes Bad Neustadt a. d. Saale – Grasberg. Es
wird darauf hingewiesen, dass mit Belästigungen durch Flugemmissionen zu
rechnen ist, die Planung in Kenntnis dieser möglichen Beeinträchtigungen
erstellt wird und somit Rechtsansprüche gegen den Flugplatzbetreiber, die mit
Beeinträchtigungen durch den Flugbetrieb begründet werden, nicht bestehen.“
Beschluss:
Der Hinweis des Luftamtes Nordbayern wird in den Bebauungsplanentwurf
aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Regierung von
Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demografischen
Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden und flächensparende Siedlungs-
und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen
Gegebenheiten angewendet werden. Die in den Siedlungsgebieten vorhandenen
Potenziale der Innenentwicklung sind möglichst vorrangig zu nutzen.
Die Gemeinde legt in der Begründung dar, weshalb – trotz der in großer
Anzahl vorhandenen Reserveflächen – die Bauflächenausweisungen erfolgen.
Darüber hinaus gibt sie an, dass Baugrundstücke mit einer
Bebauungsverpflichtung von fünf Jahren veräußert würden. Hierdurch kann die
Entstehung neuer Baulücken vermieden werden. Unter Berücksichtigung dieser
Begründung werden die grundsätzlich vorhandenen Bedenken gegen den vorliegenden
Bebauungsplan zurückgestellt.
Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Vorbehaltsgebietes für die
öffentliche Wasserversorgung T 19 „Strahlungen“. In den Vorbehaltsgebieten für
Wasserversorgung soll dem vorbeugenden Trinkwasserschutz bei der Abwägung mit
anderen raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
Jedoch unterscheidet man für diese Gebiete zwischen konkurrierenden
raumbedeutsamen Nutzungen und nicht konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen.
Die Ausweisung von Baugebieten zählt in der Regel zu den nicht konkurrierenden
Nutzungen. Bedenken werden deshalb nicht erhoben. Es sollte aber die
Stellungnahme der Wasserwirtschaftsbehörden besonders berücksichtigt werden.
Falls noch nicht geschehen, sollte bei der Aufstellung des
Bebauungsplans auch die E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf wegen der
Richtfunkverbindung Kreuzberg-Nassacher Höhe beteiligt werden.
Beschluss:
Die Hinweise der Regierung von Unterfranken als Höheren
Landesplanungsbehörde werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Im weiteren Verfahren wird die E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf beteiligt.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird
besonders berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Regionaler
Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen
Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demografischen
Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden und flächensparende Siedlungs-
und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen
Gegebenheiten angewendet werden. Die in den Siedlungsgebieten vorhandenen
Potenziale der Innenentwicklung sind möglichst vorrangig zu nutzen.
Die Gemeinde legt in der Begründung dar, weshalb – trotz der in großer
Anzahl vorhandenen Reserveflächen – die Bauflächenausweisungen erfolgen.
Darüber hinaus gibt sie an, dass Baugrundstücke mit einer
Bebauungsverpflichtung von fünf Jahren veräußert würden. Hierdurch kann die
Entstehung neuer Baulücken vermieden werden. Unter Berücksichtigung dieser
Begründung werden die grundsätzlich vorhandenen Bedenken gegen den vorliegenden
Bebauungsplan zurückgestellt.
Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Vorbehaltsgebietes für die
öffentliche Wasserversorgung T 19 „Strahlungen“. In den Vorbehaltsgebieten für
Wasserversorgung soll dem vorbeugenden Trinkwasserschutz bei der Abwägung mit
anderen raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
Jedoch unterscheidet man für diese Gebiete zwischen konkurrierenden
raumbedeutsamen Nutzungen und nicht konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen.
Die Ausweisung von Baugebieten zählt in der Regel zu den nicht konkurrierenden
Nutzungen. Bedenken werden deshalb nicht erhoben. Es sollte aber die
Stellungnahme der Wasserwirtschaftsbehörden besonders berücksichtigt werden.
Beschluss:
Die Hinweise des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön werden vom
Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird
besonders berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Überlandwerk Rhön
GmbH, Mellrichstadt
Die betreffenden Flächen sind noch nicht an das öffentliche
Elektrizitätsnetz angeschlossen. Es ist notwendig, im Zuge der
Erschließungsmaßnahme eine Transformatorenstation zu errichten, um die
Versorgung mit Elektrizität sicherzustellen.
Vorzugsweise sollte die Trafostation im Grünstreifen am südwestlichen
Rand des Baugebietes in der Nähe des Eselsweges angeordnet werden. Dieser
Standort muss eine Fläche von ca. 6 m mal 4 m besitzen. Es wird gebeten, diesen
Standort bei den weiteren Planungen mit zu berücksichtigen.
Beschluss:
Der Standort für die Transformatorenstation wird in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen
In einem Schreiben vom 19.08.2016 an das Ingenieurbüro Gemmer,
Dittelbrunn hat das Wasserwirtschaftsamt einige konkrete Fragen zur
Entwässerung und zum Hochwasserschutz gestellt.
Diese Fragen wurden bei einem Ortstermin am 19.10.2016 thematisiert und
diskutiert.
In der jetzt vorgelegten Begründung wurde aber nicht ausreichend darauf
eingegangen. Im Erschließungskonzept auf Seite 10 der Begründung sind die
Elemente des Wasserrückhaltes nur grob dargestellt.
Es wird gebeten, bei der weiteren Erschließungsplanung auf diese Fragen
näher einzugehen und die Anlagenteile zu bemessen bzw. detailliert
darzustellen.
Beschluss:
Der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird aufgegriffen
und die Erschließungsplanung entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde
Die Ausgleichsmaßnahme A 1 verweist auf eine externe Ausgleichsfläche
mit 16 hochstämmigen lokaltypischen Obstbäumen. Diese sind 25 Jahre zu
unterhalten und dauerhaft zu erhalten.
Es wird empfohlen, die Einfriedungen der Bauplätze auf der Innenseite
der Randeingrünung oder sockelfrei zu errichten, um so Barrierewirkungen für
Kleintiere zu vermeiden.
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Zehnt III“ wird im beschleunigten Verfahren nach §
13b BauGB fortgeführt. Ein Nachweis von Ausgleichsflächen entfällt deshalb.
Die Einfriedung der Baugrundstücke steht im Ermessen der einzelnen
Grundstückseigentümer und soll nicht weiter eingeschränkt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen
-
der Bayerischen Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a. d.
Saale
-
des Bayerischen Industrieverbandes Baustoffe,
Steine und Erden e.V., München
-
der Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
-
der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt
a. d. Saale
-
der Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg
-
der Industrie- und Handelskammer
Würzburg-Schweinfurt,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Kreisplanungsbehörde,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Technischer
Immissionsschutz,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Wasserrecht und
-
der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern
eingegangen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 27.03.-26.04.2017 Gelegenheit
zur Einsichtnahme in den Bebauungsplanentwurf mit Begründung gegeben. Hierdurch
wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 24.03.2017 hingewiesen. Auch über die
Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen wurde
informiert.
Während dieser Zeit wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder
Bedenken vorgetragen.
Billigungs- und
Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf „Zehnt III“ mit
Begründung und den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 29.05.2017. Der
Bebauungsplan wird nun für einen Monat in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a. d. Saale und im Rathaus Strahlungen während Dienststunden
öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche
vorher öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf, dass während der Auslegungsfrist
Anregungen vorgebracht werden können. Die Behörden bzw. Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen vorgebracht haben, werden über das Ergebnis der
Behandlung ihrer Stellungnahme benachrichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |