Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/6 im Ahornweg 8 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr plant ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Garage und Flachdach.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 284/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für Wohngebäude max. zwei Vollgeschosse (E+D) vor. Als Dachformen sind Satteldächer, Dachneigung 43° +/- 5°, Pultdächer Dachneigung 20° +/- 5° und Satteldächer mit versetztem First, Dachneigung 25° bis 35° zulässig.

Die Dacheindeckung ist mit roten Ziegeln festgelegt. Reine Pultdächer können auch als Gründächer ausgeführt werden.

 

Für Nebengebäude und Garagen ist die Ausführung hinsichtlich der Dacheindeckung . Dachneigung und Außenwandbehandlung dem Hauptgebäude anzupassen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, ob ein Flachdach, wie vom Bauherrn beantragt, zugelassen werden soll.

 

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ erforderlich für die Dachform, Dachneigung  und Dacheindeckung für das Wohnhaus und die Garage.

 

Die notwendigen zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/6 im Ahornweg 8 in Strahlungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung für das Wohnhaus.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

6

 

 

Beschluss:

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die Dachform, Dachneigung  und Dacheindeckung für die Garage.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6