Sitzung: 29.05.2017 GSN/006/2017
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit
Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/6 im Ahornweg 8 in Strahlungen vorgelegt.
Der Bauherr plant ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Garage und
Flachdach.
Das Grundstück Fl. Nr. 284/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für Wohngebäude max. zwei
Vollgeschosse (E+D) vor. Als Dachformen sind Satteldächer, Dachneigung 43° +/-
5°, Pultdächer Dachneigung 20° +/- 5° und Satteldächer mit versetztem First,
Dachneigung 25° bis 35° zulässig.
Die Dacheindeckung ist mit roten Ziegeln festgelegt. Reine Pultdächer
können auch als Gründächer ausgeführt werden.
Für Nebengebäude und Garagen ist die Ausführung hinsichtlich der
Dacheindeckung . Dachneigung und Außenwandbehandlung dem Hauptgebäude
anzupassen.
Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, ob ein Flachdach, wie vom
Bauherrn beantragt, zugelassen werden soll.
Zur Verwirklichung des Bauvorhabens ist die Zustimmung zu einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ erforderlich für
die Dachform, Dachneigung und
Dacheindeckung für das Wohnhaus und die Garage.
Die notwendigen zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage
nachgewiesen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/6 im Ahornweg 8 in
Strahlungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die Dachform,
Dachneigung und Dacheindeckung für das Wohnhaus.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
4 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
6 |
Beschluss:
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung
für die Garage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |