Sitzung: 29.05.2017 GSN/006/2017
Dem Gemeinderat wird der Bauantrag zu einem Wohnhausneubau mit Garage und einer Metallbauwerkstatt mit
Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nr. 151 und 156 in der
Platzstraße 11 in Strahlungen vorgelegt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.01.2017 zu einer
Bauvoranfrage bereits seine Zustimmung erteilt.
Außerdem soll im
hinteren Bereich des Grundstückes eine Halle zur Metallverarbeitung gebaut
werden. Die Halle hat eine Größe von ca.
22,60 m Länge, 13 m Breite und 5,90 m Höhe. Die Halle soll als Stahlhalle mit
geringer Dachneigung errichtet werden,
damit das Gebäude im Bereich der Dachform höhenmäßig zurückgenommen werden
kann. Für die Werkstatt ist eine Trapezblecheindeckung mit rotem Farbton
vorgesehen.
Des Weiteren ist
ein gesondertes Garagengebäude für zwei Stellplätze in Flachdachbauweise
geplant. In dem an das Wohnhaus angrenzenden Garagengebäude befinden sich im
Erdgeschoss drei Stellplätze.
Die Stellplätze
für die Wohnung 1 und 2 im Obergeschoß sollen direkt von der Straße Hirschleitenweg aus angefahren werden. Dies
erfordert eine Befreiung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Nach der
Garagen-und Stellplatzverordnung müsste ein Abstand von 3 m zur Straße
eingehalten werden. Die Zuständigkeit obliegt hier beim Landratsamt.
Das Grundstück Fl.
Nr. 156 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen; das Grundstück Fl. Nr. 151
teilweise im Innerortsbereich und teilweise im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Im Bebauungsplan ist in dem zur
Bebauung vorgesehenen Bereich die Geschossigkeit mit E + D und als Dachform
Satteldach mit einer Dachneigung von 45° +/- 3° festgesetzt. Für die
Dacheindeckung der Wohnhäuser sollen begrannte Ziegeln verwendet werden.
Das Wohnhaus soll
mit einem flachgeneigtem Walmdach, Dachneigung 20° und roter Ziegeleindeckung ausgeführt werden.
Zur Verwirklichung
des Vorhabens werden Befreiungen erforderlich für die Überschreitung der
festgesetzten Baugrenzen, der Geschossigkeit, der Dachform, der Dachneigung und
ggf. der Dacheindeckung erforderlich.
Der Innenentwickler
begrüßt das Vorhaben. Er sieht die vorgelegte Planung positiv. Die
Dacheindeckung der Metallwerkstatt mit rotem Trapezblech ist vertretbar.
Die Prüfung der
Abstandsflächen und des Immissionsschutzes erfolgt durch die
Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.
Die Unterschriften
der angrenzenden Nachbarn wurden eingeholt. Die Unterschrift der Eigentümerin
von Fl. Nr. 159/1 fehlt. .
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Wohnhauses mit Garage, einer Metallbauwerkstatt mit Garagen und Stellplatz auf
den Grundstücken Fl. Nr. 151 und 156 in der Platzstraße 11 in Strahlungen
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die
Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen, der Geschossigkeit, der Dachform,
der Dachneigung und ggf. der Dacheindeckung des Werkstattgebäudes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |