Dem Gemeinderat wird der Bauantrag zu einem Wohnhausneubau  mit Garage und einer Metallbauwerkstatt mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nr. 151 und 156 in der Platzstraße 11 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.01.2017 zu einer Bauvoranfrage bereits seine Zustimmung erteilt.

 

Die Bauherrn beabsichtigen auf den Grundstücken Fl. Nr. 151 und 156 ein Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten und ein Garagengebäude zu errichten. Das Wohn- und Garagengebäude ist zweigeschossig geplant. Im Erdgeschoß befindet sich eine Wohnung, im Obergeschoss sind zwei Wohneinheiten vorgesehen. Sowohl das Wohngebäude als auch das Garagengebäude sollen ein Walmdach mit einer Dachneigung von 20° und roter Ziegeleindeckung erhalten.

 

Außerdem soll im hinteren Bereich des Grundstückes eine Halle zur Metallverarbeitung gebaut werden.  Die Halle hat eine Größe von ca. 22,60 m Länge, 13 m Breite und 5,90 m Höhe. Die Halle soll als Stahlhalle mit geringer Dachneigung  errichtet werden, damit das Gebäude im Bereich der Dachform höhenmäßig zurückgenommen werden kann. Für die Werkstatt ist eine Trapezblecheindeckung mit rotem Farbton vorgesehen.

 

Des Weiteren ist ein gesondertes Garagengebäude für zwei Stellplätze in Flachdachbauweise geplant. In dem an das Wohnhaus angrenzenden Garagengebäude befinden sich im Erdgeschoss drei Stellplätze.

Die Stellplätze für die Wohnung 1 und 2 im Obergeschoß sollen direkt von der Straße  Hirschleitenweg aus angefahren werden. Dies erfordert eine Befreiung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Nach der Garagen-und Stellplatzverordnung müsste ein Abstand von 3 m zur Straße eingehalten werden. Die Zuständigkeit obliegt hier beim Landratsamt.    

 

Das Grundstück Fl. Nr. 156 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen; das Grundstück Fl. Nr. 151 teilweise im Innerortsbereich und teilweise im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Im Bebauungsplan ist in dem zur Bebauung vorgesehenen Bereich die Geschossigkeit mit E + D und als Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 45° +/- 3° festgesetzt. Für die Dacheindeckung der Wohnhäuser sollen begrannte Ziegeln verwendet werden.

 

Das Wohnhaus soll mit einem flachgeneigtem Walmdach, Dachneigung 20° und roter Ziegeleindeckung  ausgeführt werden.

Zur Verwirklichung des Vorhabens werden Befreiungen erforderlich für die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen, der Geschossigkeit, der Dachform, der Dachneigung und ggf. der Dacheindeckung erforderlich.  

 

Der Innenentwickler begrüßt das Vorhaben. Er sieht die vorgelegte Planung positiv. Die Dacheindeckung der Metallwerkstatt mit rotem Trapezblech ist vertretbar.

 

Die Prüfung der Abstandsflächen und des Immissionsschutzes erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn wurden eingeholt. Die Unterschrift der Eigentümerin von Fl. Nr. 159/1 fehlt. .


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, einer Metallbauwerkstatt mit Garagen und Stellplatz auf den Grundstücken Fl. Nr. 151 und 156 in der Platzstraße 11 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen, der Geschossigkeit, der Dachform, der Dachneigung und ggf. der Dacheindeckung des Werkstattgebäudes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6