Sitzung: 29.05.2017 GSN/006/2017
Dem Gemeinderat wird der Bauantrag des Jugendclubs Strahlungen e.V. zum
Neubau eines Jugendhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1238 in der Gemarkung
Strahlungen vorgelegt.
Das Jugendhaus des Jugendclubs soll auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.
Nr. 1238 am Sportgelände errichtet werden. Das geplante Gebäude hat eine Länge
von 11,36 m und eine Breite von 7,74 m. Es soll in Holzständerbauweise
ausgeführt werden und ein flachgeneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 12°
und eine Blecheindeckung erhalten.
Das Grundstück Fl. Nr. 1238 liegt im Außenbereich. Im
Flächennutzungsplan ist der gesamte Sportplatzbereich als Sportfläche
ausgewiesen.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an Wasser und Kanal ist an die im angrenzenden Weg liegenden
Leitungen möglich.
Das Vorhaben ist als Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2
Baugesetzbuch zu beurteilen. Inwieweit
öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren
durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Landratsamt
geprüft.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Jugendhauses auf
dem Grundstück Fl. Nr. 1238 in der Gemarkung Strahlungen entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |