Dem Gemeinderat wird der Bauantrag des Jugendclubs Strahlungen e.V. zum Neubau eines Jugendhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1238 in der Gemarkung Strahlungen vorgelegt.

 

Das Jugendhaus des Jugendclubs soll auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 1238 am Sportgelände errichtet werden. Das geplante Gebäude hat eine Länge von 11,36 m und eine Breite von 7,74 m. Es soll in Holzständerbauweise ausgeführt werden und ein flachgeneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 12° und eine Blecheindeckung erhalten. 

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1238 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist der gesamte Sportplatzbereich als Sportfläche ausgewiesen.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an Wasser und Kanal  ist an die im angrenzenden Weg liegenden Leitungen möglich.

 

Das Vorhaben ist als Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch  zu beurteilen. Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Landratsamt geprüft.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum  Bauantrag zum Neubau eines Jugendhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1238 in der Gemarkung Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6