Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Grenzgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 425 in der Mönchsbergstraße 19 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt im hinteren Grundstücksbereich des Grundstückes Fl. Nr. 425 am Weg Fl. Nr. 2560 eine Garage mit  5 m Breite,  9 m Länge und ca. 2,70 m Höhe zu errichten. Die Garage soll in einer Holzkonstruktion mit einem flachgeneigtem Pultdach errichtet werden.

Die Verkleidung und die Eindeckung erfolgt mit Sandwichplatten. Das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück direkt am Weg wird abgebrochen. 

 

Die Zufahrt soll über den öffentlichen Weg Fl. Nr. 2560 erfolgen. Bei dem Weg handelt es sich um einen unbefestigten Erdweg. Mit dem Bauherrn wird, wie mit anderen Grundstückseigentümern auch, eine Erschließungsvereinbarung über die Nutzung des Weges abgeschlossen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 425 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der geplante Standort der Garage ist außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Der Bebauungsplan enthält keine weiteren Festsetzungen für Garagen.   

 

Von der Größe her fällt die geplante Garage unter die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung.

 

Da der Standort der Garage außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ erforderlich. 

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum  Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 425 in der Mönchsbergstraße 19 entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für den Standort der Garage außerhalb der Baugrenze.

Mit dem Bauherrn ist eine Erschließungsvereinbarung über die Nutzung des Weges abzuschließen.   


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7