Herr Julian Back hat seinen Rücktritt als 3. Bürgermeister sowie Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen aufgrund seines anstehenden Wegzugs aus der Gemeinde Strahlungen durch schriftlichen Antrag auf Entlassung vom 13.06.2017 erklärt.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) kann ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied sein Amt ohne Angabe von Gründen niederlegen (Art. 19 GO findet keine Anwendung). Die Niederlegung des Amtes ist vom Gemeinderat festzustellen (Art. 48 Abs. 3 Satz 2).

 

Im Anschluss an die Feststellung der Niederlegung hat der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.

 

Weiterhin bedingt die Personalveränderung eine Neuwahl des 3. Bürgermeisters, welche in der nächsten Sitzung erfolgen sollte.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als 3. Bürgermeister sowie Mitglied des Gemeinderates von Herrn Julian Back fest. Dem Wunsch von Herrn Back wird von Seiten des Gemeinderats vollumfänglich entsprochen.

 

Die Amtszeit von Herrn Back als 3. Bürgermeister sowie Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen endet nach Beendigung der heutigen Sitzung. Eine offizielle Verabschiedung ist für die nächste Gemeinderatssitzung geplant.

 

Als Nachrücker wird der nächstplatzierte Kandidat aus der Christlichen Wählergemeinschaft, Herr Johannes Schultheis festgestellt.

 

In der nächsten Sitzung soll eine Neuwahl des 3. Bürgermeisters stattfinden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Gemeinderat und 3. Bürgermeister Julian Back ist nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO persönlich beteiligt und nahm daher an der Beratung und Abstimmung nicht teil.