Sitzung: 19.06.2017 GSN/007/2017
Herr Julian Back hat seinen Rücktritt als 3. Bürgermeister sowie
Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen aufgrund seines anstehenden Wegzugs aus
der Gemeinde Strahlungen durch schriftlichen Antrag auf Entlassung vom
13.06.2017 erklärt.
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
kann ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied sein Amt ohne Angabe von Gründen
niederlegen (Art. 19 GO findet keine Anwendung). Die Niederlegung des Amtes ist
vom Gemeinderat festzustellen (Art. 48 Abs. 3 Satz 2).
Im Anschluss an die Feststellung der Niederlegung hat der Gemeinderat
über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.
Weiterhin bedingt die Personalveränderung eine Neuwahl des 3.
Bürgermeisters, welche in der nächsten Sitzung erfolgen sollte.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als 3. Bürgermeister
sowie Mitglied des Gemeinderates von Herrn Julian Back fest. Dem Wunsch von
Herrn Back wird von Seiten des Gemeinderats vollumfänglich entsprochen.
Die Amtszeit von Herrn Back als 3. Bürgermeister sowie Gemeinderat der
Gemeinde Strahlungen endet nach Beendigung der heutigen Sitzung. Eine
offizielle Verabschiedung ist für die nächste Gemeinderatssitzung geplant.
Als Nachrücker wird der nächstplatzierte Kandidat aus der Christlichen
Wählergemeinschaft, Herr Johannes Schultheis festgestellt.
In der nächsten Sitzung soll eine Neuwahl des 3. Bürgermeisters
stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat und 3. Bürgermeister Julian Back ist nach Art. 49 Abs. 1
Satz 1 GO persönlich beteiligt und nahm daher an der Beratung und Abstimmung
nicht teil.