Am 14.06.2017 fand in der Gartenstraße ein Ortstermin zusammen mit der Polizeiinspektion Bad Neustadt und der VGem Bad Neustadt statt.

 

Um den Anwohnern der Gartenstraße einen größtmöglichen Schutz bieten zu können, wurde die Möglichkeit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches geprüft.

 

Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit

überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht.

 

Die mit Zeichen 325 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung

den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr

eine untergeordnete Bedeutung hat. Entscheidend ist, dass die Fahrzeugführer schon aus dem äußeren Bild der Verkehrsfläche unmissverständlich den Eindruck gewinnen, sie befinden sich nicht auf einer „normalen“ Straße, sondern in einem Bereich mit deutlichem Gewicht auf den

nicht verkehrlichen Nutzungen von Aufenthalt und Spiel. Es ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich.

 

Weiterhin darf das Zeichen 325 nur dann angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist, da im gesamten Bereich das Parken nur in dafür extra gekennzeichneten Flächen zulässig ist.

 

Die Straßenverkehrsbehörde muss insbesondere die Vorschriften über die bauliche Gestaltung beachten. Zwar begründen die Zeichen 325 rechtlich den verkehrsberuhigten Bereich, sie sind jedoch in der Regel nicht in der Lage, den Kraftfahrer tatsächlich zu entsprechendem Verhalten zu veranlassen, während sich andererseits die Fußgänger, insbesondere die Kinder und ältere Menschen, vermeintlich sicher fühlen.

 

Bauliche Gestaltung:

 

Die in den Erläuterungen zu den Zeichen 325 enthaltenen Vorschriften über das

Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen gehen von der Ausgestaltung als Mischfläche aus.

Die Trennung der Verkehrsarten ist aufgehoben. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist

hierzu eine entsprechende bauliche Umgestaltung als unabdingbare Voraussetzung für die

Anordnung der Zeichen 325 notwendig.

 

Folgende bauliche Mindestanforderungen sind zu beachten:

 

  • Niveaugleicher Ausbau über die gesamte Straßenbreite.

 

  • Deutlich erkennbare Ausbildung der Zufahrten durch Material- oder Niveauunterschied zwischen der zuführenden Straße (Hauptstraße) und der Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich (Torwirkung). Das ist u.a. auch deshalb wichtig, um die Fahrzeugführer auf das äußerste an Sorgfalt hinzuweisen, da diese, wenn sie aus einem verkehrsberuhigten Bereich herausfahren, immer den anderen Verkehrsteilnehmer Vorrang gewähren müssen (§ 10 StVO).

 

  • Deutlich erkennbare Ausbildung der Kreuzungen innerhalb des Bereichs.

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die vorübergehende Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches in der Gartenstraße.

 

Ferner soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzung auf der Ortsverbindungsstraße nach Niederlauer möglich ist und ob man die Straße als Landwirtschaftsweg ausweisen könne.

 

Zudem sollen weitere Möglichkeiten zur Geschwindigkeitssenkung (Bremsschwelle, etc.) erörtert werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

 

Anwesend:

7