Sitzung: 19.06.2017 GSN/007/2017
Am 14.06.2017 fand in der Gartenstraße ein Ortstermin zusammen mit der
Polizeiinspektion Bad Neustadt und der VGem Bad Neustadt statt.
Um den Anwohnern der Gartenstraße einen größtmöglichen Schutz bieten zu
können, wurde die Möglichkeit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereiches geprüft.
Ein
verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit
überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht.
Die mit Zeichen
325 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung
den Eindruck
vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr
eine
untergeordnete Bedeutung hat. Entscheidend ist, dass die Fahrzeugführer schon aus
dem äußeren Bild der Verkehrsfläche unmissverständlich den Eindruck gewinnen,
sie befinden sich nicht auf einer „normalen“ Straße, sondern in einem Bereich
mit deutlichem Gewicht auf den
nicht verkehrlichen Nutzungen von Aufenthalt und Spiel. Es ist ein niveaugleicher
Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich.
Weiterhin darf das
Zeichen 325 nur dann angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr
getroffen ist, da im gesamten Bereich das Parken nur in dafür extra
gekennzeichneten Flächen zulässig ist.
Die
Straßenverkehrsbehörde muss insbesondere die Vorschriften über die bauliche
Gestaltung beachten. Zwar begründen die Zeichen 325 rechtlich den
verkehrsberuhigten Bereich, sie sind jedoch in der Regel nicht in der Lage, den
Kraftfahrer tatsächlich zu entsprechendem Verhalten zu veranlassen, während
sich andererseits die Fußgänger, insbesondere die Kinder und ältere Menschen, vermeintlich
sicher fühlen.
Bauliche
Gestaltung:
Die in den
Erläuterungen zu den Zeichen 325 enthaltenen Vorschriften über das
Verhalten in
verkehrsberuhigten Bereichen gehen von der Ausgestaltung als Mischfläche aus.
Die Trennung der
Verkehrsarten ist aufgehoben. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist
hierzu eine
entsprechende bauliche Umgestaltung als unabdingbare Voraussetzung für die
Anordnung der
Zeichen 325 notwendig.
Folgende bauliche
Mindestanforderungen sind zu beachten:
- Niveaugleicher Ausbau über die gesamte Straßenbreite.
- Deutlich erkennbare Ausbildung der Zufahrten durch Material- oder
Niveauunterschied zwischen der zuführenden Straße (Hauptstraße) und der
Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich (Torwirkung). Das ist u.a. auch
deshalb wichtig, um die Fahrzeugführer auf das äußerste an Sorgfalt
hinzuweisen, da diese, wenn sie aus einem verkehrsberuhigten Bereich
herausfahren, immer den anderen
Verkehrsteilnehmer Vorrang gewähren müssen (§ 10 StVO).
- Deutlich erkennbare Ausbildung der Kreuzungen innerhalb des
Bereichs.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorübergehende
Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches in der Gartenstraße.
Ferner soll geprüft werden, ob eine
Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzung auf der Ortsverbindungsstraße nach
Niederlauer möglich ist und ob man die Straße als Landwirtschaftsweg ausweisen
könne.
Zudem sollen weitere Möglichkeiten zur
Geschwindigkeitssenkung (Bremsschwelle, etc.) erörtert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
|
Anwesend: |
7 |