In der Zeit vom 06.07. bis einschließlich 07.08.2017 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Zehnt III“ statt. Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 28.06.2017 hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen, wurde informiert.

Alle am Verfahren beteiligten Fachbehörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

Behandlung der Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange:

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Wasserrecht

 

Beschluss:

 

Der Hinweis des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Wasserrecht wird zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat bezüglich des angrenzenden Vorbehaltsgebietes für die öffentliche Wasserversorgung keine Bedenken geäußert, da die Ausweisung des Baugebiets keine konkurrierende Nutzung darstellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung, Unterfranken zur Kenntnis. Die Gemeinde wird weiterhin mit Nachdruck versuchen, unter Nutzung der Instrumente des Flächenmanagements Innenentwicklungspotenziale zu aktivieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

 

Beschluss:

 

Der genannte Hinweis wurde auf Anregung der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern in den Bebauungsplan neu aufgenommen. In seiner Stellungnahme hat das Luftamt Nordbayern gegen den Bebauungsplanentwurf aber keine grundsätzlichen Bedenken erhoben.

 

Aus Sicht der Gemeinde Strahlungen werden die unterschiedlichen Nutzungen als verträglich angesehen. Insbesondere gab es in der Gemeinde nie Beschwerden, die mit dem Einwirkungsbereich des Sonderlandeplatzes zu tun gehabt hätten.

Es wird deshalb nicht für erforderlich gehalten, weitere Untersuchungen anzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Bund Naturschutz in Bayern e.V.

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Zunächst wird festgehalten, dass das Schreiben des BUND keine Nr. 3 enthält.

 

Zu 1.:

 

Die Anwendung des § 13 b Baugesetzbuch (BauGB), der die Ausweisung von Baugebieten im beschleunigten Verfahren regelt, ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass eben dieses Baugebiet später erweitert wird.

Der Gesetzgeber lässt vielmehr prinzipiell neue Wohnbaugebiete im Anschluss an vorhandene Bebauungen bis zu einer bestimmten Größe zu.

 

Die Gemeinde Strahlungen entzieht sich insoweit auch nicht der sich aus der Eingriffsregelung ergebenden Verpflichtungen, sondern wendet bestehende Rechtsvorschriften an. Die Eingriffsregelung ist hier nicht anwendbar.

 

Es ist nachvollziehbar, dass diese Regelung vom Bund Naturschutz nicht gutgeheißen werden kann. Hier hätte aber bereits im Gesetzgebungsverfahren, bei dem der BUND Naturschutz sicherlich involviert war, interveniert werden müssen.

 

Zu 2.:

 

Das Thema Siedlungsentwicklung sowie die Gründe für die Ausweisung des Baugebiets „Zehnt III“ wurden in der Begründung zum Bebauungsplan bereits ausführlich behandelt. Ergänzend wird hierzu vom Gemeinderat festgestellt:

Im Rahmen der Siedlungs- und Erschließungsplanung muss jede Gemeinde, die jeweils ortsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigen. Bei jeder Baugebietsausweisung stellt sich also die Frage, ob nicht Alternativen vorhanden sind. Der Gemeinde Strahlungen ist weiterhin sehr daran gelegen, Leerstände zu beseitigen oder Baulücken zu schließen. Leider wird immer wieder festgestellt, dass die Kommune hier an Grenzen stößt, die nicht überwunden werden können. Wenn keine Bereitschaft zum Grundstücksverkauf oder zum Erwerb von Grundstücken oder Immobilien im Leerstandsbereich vorhanden ist, bleiben eben nur neue Siedlungsentwicklungen im Außenbereich, um den in der Regel fast ausschließlich für diese Baugebietslage vorhandenen Baulandsnachfragen gerecht zu werden. Letztendlich kann auch nur auf diesem Weg sichergestellt werden, dass sich die Orte weiterentwickeln und weitere Wegzüge minimiert werden. Natürlich wird sich die Gemeinde Strahlungen weiter um eine adäquate Innenentwicklung bemühen. Letztlich hängt der Erfolg dieser Maßnahmen jedoch regelmäßig von der Akzeptanz der Bevölkerung bzw. der Bauwilligen ab. In Strahlungen ist, wie bereits erwähnt, in den letzten Jahren die Baulandnachfrage gestiegen, weshalb sich die Gemeinde dazu entschieden hat, das Baugebiet zu realisieren. Es wird festgestellt, dass seit Bekanntwerden der neuen Baugebietsausweisung bereits wieder Reservierungsanfragen für Baugrundstücke gestellt wurden, sodass sich der Gemeinderat in der Aufstellung des Bebauungsplans bestätigt sieht.

Mit der Ausweisung von 10 Wohnbauplätzen hat die Gemeinde Strahlungen ohnehin eine kleine Lösung gewählt, wenn man es mit anderen kleineren Gemeinden um Bad Neustadt a.d.Saale herum vergleicht. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, indem die vorgesehenen Erschließungsflächen komplett enthalten sind.

Das Vorgehen anderer Kommunen kann wegen der ortsspezifischen Unterschiede nicht auf die Gemeinde Strahlungen übertragen werden.

 

Zu 4.:

 

Die Anzahl der Großbäume wird aus fachlicher Sicht als ausreichend erachtet. Das geplante Baugebiet kann in seiner Fernwirkung durch die Silhouette der südöstlich angrenzenden Waldfläche eingefangen und gut in den Landschaftsraum eingebunden werden. Großbäume in hoher Anzahl würden das städtebauliche Grundkonzept des Plangebietes mit Blick in die Rhön und auf den Kreuzberg brechen und ad absurdum führen. Großbäume benötigen, wie der Name schon sagt, sehr viel Platz und sehr viel Raum, um dauerhaft und baumartengerecht überleben zu können. Das geplante Wohnbaugebiet befindet sich in einem ländlichen und nicht in einem städtischen Raum. Ein Vergleich mit städtischen Wohnstraßen samt einer komplett andersartig aufgebauten Bebauungsstruktur kann nach Ansicht der Gemeinde nicht nachvollzogen werden. Im städtischen Bereich ist in den öffentlichen und halböffentlichen Straßenräumen meist ausreichend Platz für Großbäume vorhanden. Hier sind Großbäume erwünscht und aus kleinklimatischer Sicht auch erforderlich. In einem kleinstrukturierten, locker bebauten Wohnbaugebiet des ländlichen Raumes mit großen privaten Freiflächen ist dies hingegen von untergeordneter Bedeutung. Die Festsetzungen unter Ziffer 13 und Ziffer 16 des Bebauungsplans regeln sehr detailliert und sehr umfangreich Art, Qualität und Größe der Anpflanzungen im öffentlichen und privaten Bereich. Unter Ziffer 16.2.1 der textlichen Festsetzungen kann die Größe der Bäume exakt nachvollzogen werden. Die Auswahl der Baumarten entspricht den Vorgaben der zuständigen Ministerien und Behörden. Bis dato ist es erwünscht, gerade im ländlichen Raum möglichst einheimisches Material zum Einsatz zu bringen. Die im Bebauungsplan festgesetzte Auswahl an Bäumen für den öffentlichen Straßenraum entspricht den einschlägigen Empfehlungen und wurde nach einer Auswertung fachgerecht in den Bebauungsplan übernommen. Deren Berücksichtigung ist Standard jeder Grünordnungsplanung im bebauten Bereich.

 

Der geplante öffentliche Grünstreifen ist klar und eindeutig als Randeingrünung des Wohnbaugebietes „Zehnt III“ definiert. Die grünordnerischen Festsetzungen erfolgten in Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und stellen eine dauerhafte Eingrünung und Einbindung des Wohnbaugebietes in die umgebende Landschaft sicher. Der öffentliche Grünstreifen mit den geplanten mageren Flachland-Mähwiesen, Magerrasen, lockerem Überstand durch Obstbäume und mit einer durch die Gemeinde dauerhaft gewährleisteten Pflege entspricht den Zielvorgaben (Erhaltungszielen) des Natura 2000 Gebietes. Er trägt damit über das südlich der Ortschaft verlaufende Biotopverbundsystem zu einer Fortführung und Ergänzung des Natura 2000 Gebietes bei.

 

Die vorgelegte Grünordnungsplanung ist mit den zuständigen amtlichen Naturschutzbehörden einvernehmlich abgestimmt. Verwunderlich ist die späte Stellungnahme des BUND, da in der ersten Anhörung im März/April 2017 keinerlei Anregungen vorgetragen worden sind.

 

Zu 5.:

 

Die Gemeinde Strahlungen hält sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans an das gegebene Baurecht. Danach ist eine Eingriffsermittlung und eine qualifizierte Ausgleichsplanung nicht erforderlich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

 

 

 

Beschluss:

 

zu 3.2 Niederschlagswasser

Im Bebauungsplan befinden sich bereits einige Festsetzungen, die flächenversiegelnde Maßnahmen begrenzen und Rückhaltemaßnahmen fördern sollen.

 

Zur Erhaltung der Versickerungsfähigkeit der Landschaft sollen möglichst wenig Flächen versiegelt werden (14.1).

Bei der Bebauung und Gestaltung der Freiflächen ist der Versiegelungsgrad auf ein Mindestmaß zu beschränken. Auf Privatgrund sind Asphalt- und Betonflächen nicht zulässig (15.1).

Es wird empfohlen, unverschmutztes Oberflächenwasser, insbesondere Dachflächenwasser zu sammeln (z.B. Zisterne) bzw. soweit es die Untergrundverhältnisse zulassen zu versickern (18.2).

 

Im Übrigen werden die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Baurechts wird zur Kenntnis genommen.

Die Überleitungsvorschrift in § 245c Absatz 1 BauGB sieht abweichend von § 233 Absatz 1 Satz 1 BauGB vor, dass Verfahren nur dann nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden können, wenn die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BauGB, die auch für die Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, Bedeutung hat, vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden ist.

Diese Vorschrift hat hier keine Relevanz, da das Verfahren nach der neuen Vorschrift des § 13 b BauGB durchgeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

 

Ohne weitere Anregungen sind die Stellungnahmen:

 

-       der Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg

-       der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern, Nürnberg,

-       der Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,

-       der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg,

-       des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a. d. Saale,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend, Familie und Senioren,

-       des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale,

-       der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde,

-       der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a.d.Saale und

-       des Abwasserverbandes Saale-Lauer, Hohenroth

 

eingegangen.

 


 

Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind fristgerecht verschiedene Einwendungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale eingegangen. Die einzelnen Schreiben werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Sie sind in anonymisierter Form zu behandeln.

 

 

Stellungnahme 1:

 

 

 

 

Beschluss:

 

zu 1: Zufahrt Rettungsdienst

 

Die sogenannten Engstellen befinden sich im Baugebiet „Am Altmerberg“, welches Bestand hat und nicht mehr geändert werden kann. Verkehrsrechtlich ist Parken an den Engstellen ohnehin nicht erlaubt.

Bisher musste der Feldweg noch nie mit Rettungsfahrzeugen befahren werden. Dies wäre auch nur bei trockener Witterung möglich. Dieser stellt keine ausreichende Zufahrt für Rettungsfahrzeuge dar.

 

zu 2: Spazierweg

 

Fußgänger können genauso gut durch das neue Baugebiet spazieren gehen. Die asphaltierten Wege bedeuten gerade für ältere Menschen eine Verbesserung. Dies stellt auch keinen großen Umweg dar. Zum Sportplatz existieren im Übrigen auch noch kürzere Fußwege.

 

zu 3: weniger Natur

 

Ohne die Inanspruchnahme von Außenbereichs- und auch Wegeflächen wäre die Ausweisung von Neubaugebieten überhaupt nicht mehr möglich.

 

zu 4: Eselsweg Spielstraße

 

Der Eselsweg hat auch Erschließungsfunktion für die Landwirtschaft. Insofern scheidet die Ausweisung einer Spielstraße aus. Nach Erschließung des neuen Baugebiets wird die Gemeinde die Durchfahrt zur Münnerstädter Straße verhindern.

 

zu 5: weiterer Weg für Kindergartenkinder

 

Die neuen Straßen und Wege im Baugebiet können hier von den Kindern genutzt werden. Der Umweg ist sehr gering und kann vernachlässigt werden.

 

Aus den genannten Gründen ist die Gemeinde nicht bereit, den Feldweg zu erhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

7

 

 

Stellungnahme 2:

 

 

 

 

Beschluss:

 

zu 1: Straßenausbau Eselsweg

 

An der straßenmäßigen Erschließung des neuen Baugebiets über den Eselsweg wird festgehalten.

Nach Erschließung des neuen Baugebiets wird die Gemeinde die Durchfahrt zur Münnerstädter Straße verhindern, um so die Verkehrsbelastung zu begrenzen.

 

Der Gehweg ist auf der dem Kindergarten gegenüberliegenden Seite geplant. So wird der Gehweg in der Straße Am Altmerberg fortgeführt und kann ohne Unterbrechung ins Baugebiet führen. Ein Gehweg auf der Kindergartenseite scheidet aus Platzgründen und fehlenden Grundeigentums aus.

 

Die Erhebung von Erschließungskosten richtet sich nach der gemeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung und steht nicht zur Disposition.

 

zu 2: Erhalt Feldweg

 

Der Feldweg wird aufgelöst und in das Baugebiet integriert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

 

Stellungnahme 3:

 

 

 

Beschluss:

 

1.

 

Der Gehweg ist auf der dem Kindergarten gegenüberliegenden Seite geplant. So wird der Gehweg in der Straße Am Altmerberg fortgeführt und kann ohne Unterbrechung ins Baugebiet führen.

2.

 

Ein Gehweg auf der Kindergartenseite scheidet aus Platzgründen und fehlenden Grundeigentums aus.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

 

Stellungnahme 4:

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gehweg ist auf der dem Kindergarten gegenüberliegenden Seite geplant. So wird der Gehweg in der Straße Am Altmerberg fortgeführt und kann ohne Unterbrechung ins Baugebiet führen. Ein Gehweg auf der Kindergartenseite scheidet aus Platzgründen und fehlenden Grundeigentums aus.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am 29.05.2017 wird ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des folgenden Beschlusses gemacht.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Zehnt III“ in der Fassung vom 20.09.2017 aufgrund § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m. Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt als

 

 

Satzung

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zehnt III“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 20.09.2017.

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Der Bebauungsplan „Zehnt III“ besteht aus dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 20.09.2017.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Der Bebauungsplan „Zehnt III“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7