Sitzung: 09.10.2017 GSN/011/2017
Dazu ist die bestehende Schmutzfrachtsimulationsberechnung aus dem
Jahre 2001 zu überarbeiten. Nach der Schmutzfrachtsimulationsberechnung erfolgt
insbesondere die Beurteilung der Einleitung von Mischwasser aus
Entlastungsbauwerken wie Rückhalteeinrichtungen usw.
Wie der Name bereits sagt, berücksichtigt die Schmutzfrachtsimulation
sowohl den Bestand an Abwassereinleitern, wie auch die Entwicklung dieses
Bestandes und insbesondere auch die versiegelten Bereiche der
Regenwasserableitung.
Konkret sind die Ziele der Schmutzfrachtberechnungen:
Misch- und Trennsysteme führen bei Regenereignissen insbesondere
Regenwasser von befestigten Flächen in die Kanalisation ab. In
Regenwasserkanälen wird das abfließende Regenwasser i. d. R. direkt in das
Oberflächengewässer eingeleitet. In Mischsystemen sind aus technischen,
wasserwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen Speicher- und
Entlastungbauwerke angeordnet. Die Emissionen aus Regenwassereinleitungen und
Mischwasserentlastungen führen zu hydraulischen und stofflichen Gewässerbelastungen,
welche gewässerverträglich zu begrenzen sind. Die fachgerechte Ermittlung der
hydraulischen und stofflichen Emissionen erfolgt im Zuge der
Schmutzfrachtsimulationsberechnung.
Im Verbandsgebiet sind gemäß wasserrechtlicher Vorgabe 15 Regenüberläufe
und 27 verschiedene Becken bzw. Stauraumkanäle für die Speicherung- bzw.
Entlastung von Mischwasser im Regenereignis angeordnet.
2001 wurde zuletzt eine Schmutzfrachtsimulationsberechnung beim Verband
durchgeführt, was zu einer erneuten wasserrechtlichen Genehmigung von 20 Jahren
für die Einleitung von Mischwasser aus Entlastungsbauwerken führte. Die
Berechnungen aus 2001 ergaben auch, dass zahlreiche Stauraumkanäle,
Mischwasserbehandlungsanlagen, Rückhaltebecken, Regenüberläufe und Drosseleinrichtungen
neu gebaut werden mussten.
Aufgrund der auslaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis muss der Verband
rechtzeitig die bestehende Schmutzfrachtsimulationsberechnung aus 2001
überarbeiten bzw. anpassen lassen. Grundlage der Überarbeitung ist die Betrachtung
eines erneuten Entwicklungszeitraumes von 20 Jahren bis ca. 2040.
Im Vorfeld der Überrechnung werden deshalb von allen Mitgliedsgemeinden
des Abwasserverbandes Saale-Lauer die geplanten Bauentwicklungen abgefragt.
Der beigefügte Plan zeigt die der letzten
Schmutzwassersimulationsberechnung aus dem Jahre 2001 zu Grunde gelegenen
Baugebiete und Bauentwicklungen auf.
Er unterscheidet nach Misch- bzw. Trennsystem, bebaubare Wohnbau- und
Gewerbeflächen gemäß Flächennutzungsplan sowie angedachte Bauflächen. Die
Überrechnung dient zur Beantragung der Verlängerung der wasserrechtlichen
Genehmigung für die Einleitung von Mischwasser aus Entlastungsbauwerken nach
2021 für weitere 20 Jahre.
Der Abwasserverband Saale-Lauer hat hierzu ein Fachbüro in der Verbandsversammlung
am 25.07.2017 beauftragt.
Somit ist der Baubestand, wie auch die Entwicklungen in den
Kernbereichen, den bestehenden Bau- und Gewerbegebieten und darüber hinaus im
Entwicklungszeitraum von 20 Jahren bis 2040 zu betrachten. Maßgebend dafür ist
somit insbesondere eine objektive Prognose der Entwicklungen, die sich
sowohl nach der demographischen Einschätzung, der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Gemeinde (auch mit Blick auf bekannte Investitionen in
das Kanalnetz und möglichen Rückhaltungen) und den politischen Zielsetzungen
der Wohn- und Gewerbeentwicklung richtet. Die Abwasserentsorgung von neuen
Baugebieten wird künftig nach den aktuellen wasserrechtlichen Vorgaben nur noch
im Trennsystem möglich sein. Maßgebend für die neue Betrachtung ist zunächst
der Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen ggf. darüber hinausgehende
Planungsabsichten.
In den Plänen des
Abwasserverbandes Saale-Lauer für die Schmutzfrachtberechnung aus dem Jahr 2001
ist aus dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde noch nicht enthalten:
- W-Fläche südlich des Ortes
- M-Fläche östlich des Ortes
Eine Aussage sollte weiter getroffen werden, ob in den kommenden 20
Jahren noch ergänzende Bauentwicklungen mit eingetragen werden sollen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Übersichtslageplan des
Abwasserverbandes Saale-Lauer von der Schmutzfrachtsimulationsberechnung aus
dem Jahre 2001 zur Kenntnis genommen.
Für die Schmutzfrachtsimulationsberechnung
sind die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen, unterschieden nach
Trenn- und Mischsystem, zugrunde zu legen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |