Sitzung: 20.09.2017 GSN/010/2017
Variante 1:
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Konform mit Darstellung im Bebauungsplan
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Ausgearbeiteter Entwurf des Vorentwurfs aus der Sitzung
vom 29.05.2017
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Angleichung Einmündung „Am Altmerberg“
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Neuer Gehweg links der Zufahrtsstraße Eselsweg,
Asphalt
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Grüninsel rechts zur Verkehrsberuhigung
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Fahrbahn bis Anfang Baugebiet analog der
bestehenden Zufahrtsstraße (Rundbord mit Rinnenplatte), Gehwegseite Hochbord
möglich
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Aufbau im späteren Platzbereich vollflächig für
spätere Pflasterung vorgesehen, vorübergehende Asphaltdecke mit
Fahrbahnmarkierung zur Gehwegabgrenzung
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Erschließungsstraße komplett barrierefrei,
gepflasterter Gehweg links mit Einfassung aus 1-Zeiler, Fahrbahn Asphalt mit
3-zeiliger Pflasterrinne
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Einmündungsbereiche als Mischverkehrsfläche, als
Aufmerksamkeitsbereich mit Platzcharakter vollflächig ausgepflastert
Variante 2:
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Größtenteils analog Variante 1
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Gehweg im mittleren Bereich der Erschließungsstraße
rechts, zur besseren Einpassung des Quergefälles der Fahrbahn zur bestehenden
Topographie
Variante 3:
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Gehweg rechts, ab KiGa bis Ende Spielplatz bzw.
Anfang Baugebiet
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Gehweg links auf kurzer Strecke im Bereich
Einmündung „Am Altmerberg“ zur Verkehrsberuhigung (auch Grünflache denkbar)
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Wechsel des Gehweges auf die linke Seite am Anfang
des Baugebietes
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Gehweg aus aufgehelltem oder coloriertem Asphalt
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Erschließungsstraße mit Bord und Rinnenplatte
beidseits, Gehwegeinfassung mit Tiefbordstein
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Apshalt in Mischverkehrsflächen zur Aufmerksamkeit
aus aufgehelltem oder coloriertem Asphalt
Der Gemeinderat
diskutierte ausführlich über die straßenmäßige Erschließung und erörterte Vor-
und Nachteile für den Verlauf des Gehweges und dessen Ausführung.
Ein Gehweg auf der rechten Seite der Zufahrtsstraße Eselsweg ist wegen der Engstelle und fehlendem Grundeigentum nicht möglich.
Die Vorteile eines Hochbords und die Nachteile eines sog. Mehrzweckstreifens wurden dem Gremium von Herrn Ziegler ausführlich erläutert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Gehweg auf der linken Seite ab der Einmündung zum Altmerberg weiter fortzuführen.
Im Baugebiet „Zehnt III“ wird der Gehweg an der linken Seite weitergeführt. Diese Variante entspricht der vorgestellten Variante 1 des Ingenieurbüros Gemmer. Eine Bauweise in Hochbord soll nicht erfolgen. Es wird festgelegt, dass der Fußgängerweg barrierefrei errichtet werden soll.
Über die Gestaltung des Gehweges wird in einer kommenden Sitzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |