Herr Dipl.-Ing. (FH) Peter Gemmer stellte dem Gemeinderat mehrere Varianten zur Erschließungsplanung, insbesondere zum Verlauf des Gehweges, vor.

 

Variante 1:

 

-      Konform mit Darstellung im Bebauungsplan

-      Ausgearbeiteter Entwurf des Vorentwurfs aus der Sitzung vom 29.05.2017

-      Angleichung Einmündung „Am Altmerberg“

-      Neuer Gehweg links der Zufahrtsstraße Eselsweg, Asphalt

-      Grüninsel rechts zur Verkehrsberuhigung

-      Fahrbahn bis Anfang Baugebiet analog der bestehenden Zufahrtsstraße (Rundbord mit Rinnenplatte), Gehwegseite Hochbord möglich

-      Aufbau im späteren Platzbereich vollflächig für spätere Pflasterung vorgesehen, vorübergehende Asphaltdecke mit Fahrbahnmarkierung zur Gehwegabgrenzung

-      Erschließungsstraße komplett barrierefrei, gepflasterter Gehweg links mit Einfassung aus 1-Zeiler, Fahrbahn Asphalt mit 3-zeiliger Pflasterrinne

-      Einmündungsbereiche als Mischverkehrsfläche, als Aufmerksamkeitsbereich mit Platzcharakter vollflächig ausgepflastert

 

Variante 2:

 

-      Größtenteils analog Variante 1

-      Gehweg im mittleren Bereich der Erschließungsstraße rechts, zur besseren Einpassung des Quergefälles der Fahrbahn zur bestehenden Topographie

 

Variante 3:

 

-      Gehweg rechts, ab KiGa bis Ende Spielplatz bzw. Anfang Baugebiet

-      Gehweg links auf kurzer Strecke im Bereich Einmündung „Am Altmerberg“ zur Verkehrsberuhigung (auch Grünflache denkbar)

-      Wechsel des Gehweges auf die linke Seite am Anfang des Baugebietes

-      Gehweg aus aufgehelltem oder coloriertem Asphalt

-      Erschließungsstraße mit Bord und Rinnenplatte beidseits, Gehwegeinfassung mit Tiefbordstein

-      Apshalt in Mischverkehrsflächen zur Aufmerksamkeit aus aufgehelltem oder coloriertem Asphalt

 

Der Gemeinderat diskutierte ausführlich über die straßenmäßige Erschließung und erörterte Vor- und Nachteile für den Verlauf des Gehweges und dessen Ausführung.

Ein Gehweg auf der rechten Seite der Zufahrtsstraße Eselsweg ist wegen der Engstelle und fehlendem Grundeigentum nicht möglich.

Die Vorteile eines Hochbords und die Nachteile eines sog. Mehrzweckstreifens wurden dem Gremium von Herrn Ziegler ausführlich erläutert.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Gehweg auf der linken Seite ab der Einmündung zum Altmerberg weiter fortzuführen.

 

Im Baugebiet „Zehnt III“ wird der Gehweg an der linken Seite weitergeführt. Diese Variante entspricht der vorgestellten Variante 1 des Ingenieurbüros Gemmer. Eine Bauweise in Hochbord soll nicht erfolgen. Es wird festgelegt, dass der Fußgängerweg barrierefrei errichtet werden soll.

 

Über die Gestaltung des Gehweges wird in einer kommenden Sitzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7