Sitzung: 09.10.2017 GSN/011/2017
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum
Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit überdachtem Unterstellplatz
auf dem Grundstück Fl. Nr. 2323, Gemarkung Strahlungen vorgelegt.
Die Lagerhalle mit Satteldach (30°) ist ca. 30m x 12m groß. Die Firsthöhe
beträgt ca. 8,70m. Die Außenwände sind als Trapezbleche vorgesehen. Die
Überdachung des Unterstellplatzes beträgt 6,00 m über die gesamte Hallenbreite.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Dort sind nur sog.
privilegierte (z.B. landwirtschaftliche) Bauvorhaben zulässig. Es wird
unterstellt, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt.
Den Bauantragsunterlagen liegt kein Abstandsflächenplan bei.
Abstandsflächenrechtliche Belange werden
durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Es ist eine Abstandsflächenübernahme
der Eigentümer von Fl. Nr. 2321 (nördlich des Gebäudes) und von Fl. Nr.
2325 (Südlich des Gebäudes)
erforderlich.
Der Nachweis der Abstandsflächen ist den Planunterlagen noch beizufügen.
Nach Auskunft des Bauherrn wurde das Vorhaben in der beantragten Form
bereits mit Herrn Weisenburger von der Unteren Naturschutzbehörde besprochen
und aus naturschutzrechtlicher Sicht für genehmigungsfähig gehalten.
Die Nachbarunterschriften für das Grundstück Fl.Nr. 2320 fehlen noch.
Nach Mitteilung des Bauherrn sind die Eigentümer beide verstorben und es
besteht eine Erbengemeinschaft.
Wer dieser Erbengemeinschaft angehört muss noch geklärt werden.
Das Grundstück wird vom Hallenbau nicht direkt beeinträchtigt.
Der Bauherr möchte baldmöglichst mit den Erdarbeiten beginnen. Die
notwendige Teilbaugenehmigung kann erst nach Beschlussfassung im Gemeinderat
erfolgen. Dies wurde dem Bauherrn bereits telefonisch mitgeteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein
Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle
mit Unterstellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 2323, in der Gemarkung Strahlungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |