Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit überdachtem Unterstellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 2323, Gemarkung Strahlungen vorgelegt.

 

Die Lagerhalle mit Satteldach (30°) ist ca. 30m x 12m groß. Die Firsthöhe beträgt ca. 8,70m. Die Außenwände sind als Trapezbleche vorgesehen. Die Überdachung des Unterstellplatzes beträgt 6,00 m über die gesamte Hallenbreite.   

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Dort sind nur sog. privilegierte (z.B. landwirtschaftliche) Bauvorhaben zulässig. Es wird unterstellt, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt.

 

Den Bauantragsunterlagen liegt kein Abstandsflächenplan bei.
Abstandsflächenrechtliche  Belange werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Es ist eine Abstandsflächenübernahme  der Eigentümer von Fl. Nr. 2321 (nördlich des Gebäudes) und von Fl. Nr. 2325 (Südlich des Gebäudes)  erforderlich.
Der Nachweis der Abstandsflächen ist den Planunterlagen noch beizufügen.

 

Nach Auskunft des Bauherrn wurde das Vorhaben in der beantragten Form bereits mit Herrn Weisenburger von der Unteren Naturschutzbehörde besprochen und aus naturschutzrechtlicher Sicht für genehmigungsfähig gehalten. 

 

Die Nachbarunterschriften für das Grundstück Fl.Nr. 2320 fehlen noch. Nach Mitteilung des Bauherrn sind die Eigentümer beide verstorben und es besteht eine Erbengemeinschaft.

Wer dieser Erbengemeinschaft angehört muss noch geklärt werden.

Das Grundstück wird vom Hallenbau nicht direkt beeinträchtigt.

 

Der Bauherr möchte baldmöglichst mit den Erdarbeiten beginnen. Die notwendige Teilbaugenehmigung kann erst nach Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen. Dies wurde dem Bauherrn bereits telefonisch mitgeteilt. 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit Unterstellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr.  2323, in der  Gemarkung Strahlungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7