Zunächst stellt Architekt Matthias Leicht die Grundzüge der Vorentwurfsplanung vor. In Variante 1 wird ein außen an das Foyer angebauter Aufzug zur barrierefreien Erschließung des Untergeschosses dargestellt, in Variante 2 verschiedene Änderungen im Bereich Getränkelager (Kühlung, Leergut), sowie eine bauliche Erweiterung der Halle nach Osten, mit einem Probenraum für den Musikverein und einem Raum für die Musikinstrumente. Der dargestellte Anbau dient auch gleichzeitig als zusätzlicher Bühnenraum.

Im Untergeschoss wird die Öffnung des bestehenden Vereinsraumes zum Flur und zur bestehenden Kegelstube hin dargestellt. Durch die Entfernung der Trennwände soll ein großzügiger Mehrzweckraum entstehen, der für die Nutzung durch verschiedene Gruppen und Vereine in der Gemeinde geeignet ist. Durch eine mobile Trennwand soll der Raum wiederum in Einzelbereiche abgeteilt werden können. Der Mehrzweckraum soll nach Süden bodentiefe Fenstertüren und eine vorgelagerte Terrasse für Außenveranstaltungen erhalten.

 

Frau Landschaftsarchitektin Miriam Glanz stellt zusammen mit ihrem Mitarbeiter, Herrn Metz die Vorentwurfsplanung der Freianlagen vor. Im Umgriff der Günter-Burger-Halle ist dies vor allem eine Rampenanlage, mit der das Untergeschoss von außen barrierefrei erschlossen werden kann.

 

Die Brandschutzplanung wird von Frau Dipl.-Ing. (FH) Tanja Tögel vorgestellt. 2. Bürgermeister Johannes Hümpfner wünscht eine zusätzliche Erschließung der bisherigen Kegelstube, so dass das Untergeschoss von zwei Nutzern gleichzeitig unabhängig voneinander genutzt werden kann. Dies kann so realisiert werden, dass eine (Flucht-)Tür zwischen ehemaliger Kegelstube und dem anschließenden Umkleideraum eingebaut wird. Der Umkleideraum wird in diesem Zusammenhang mittig geteilt.

 

Architekt Franz-Josef Schmitt, Sachgebiet III/2.1 Hochbau der VG Bad Neustadt erläutert die Vorplanung der technischen Gewerke:

Sanitär: Das Brauchwasser soll im Hinblick auf die Legionellenproblematik und zur Energieeinsparung künftig dezentral mit Elektro-Durchlauferhitzern erwärmt werden. Die Anzahl der Duschen soll auf jeweils 2 für Herren und Damen reduziert werden. Die Duschen sollen barrierefrei zugänglich sein. Die Erneuerung der WC-Anlagen, der Einbau von barrierefreien WCs und die Sanierung der Grundleitungen ist vorgesehen.

Heizung: Die Wärmeerzeugung wird auf Holzpellets umgestellt einschl. Bau eines Pelletslagers.

Lüftung: Die Lüftungsanlage im UG und EG wird erneuert. Eine mechanische Entrauchung wird vorgesehen.

Elektro: Die Beleuchtung wird in energiesparender LED-Technik erneuert. Eine Außenbeleuchtung, insbesondere im Bereich der Rampe zur barrierefreien Erschließung des UG wird vorgesehen, ebenso eine Sicherheitsbeleuchtung, eine Brandmeldeanlage und eine elektroakustische Anlage.

Herr Metz, der Mitarbeiter von Frau Landschaftsarchitektin Glanz, stellt vier Varianten der Parkplatzplanung vor. Neben den beiden Lösungsvorschlägen im direkten Umgriff der Günter-Burger-Halle Nähe Sonnenstraße (Fl. Nr. 221 bzw. Fl. Nr. 481+482) wurden zwei Lösungsvorschläge Nähe Karlsbergstraße (Fl. Nr. 2565 bzw. Fl. Nr. 485 untersucht und jeweils mit einer Kostenschätzung hinterlegt.

 

Die Kosten der geplanten Maßnahmen wurden jeweils für 500, 750 und 1000 Besucher der Halle ermittelt (siehe Anlagen):

 

Kostenschätzung für max. 500 Besucher der Halle, Stand: 20.11.2017

 

KGR 100 Grundstück                                                      6.982,00 €

KGR 200 Herrichten und Erschließen                        0,00 €

KGR 300 Bauwerk - Baukonstruktionen      1.350.284,18 €

KGR 400 Bauwerk - Technische Anlagen    1.119.362,69 €

KGR 500 Außenanlagen                                  277.401,25 €

KGR 600 Ausstattung und Kunstwerke             50.000,00 €

KGR 700 Nebenkosten                                    811.143,95

Summe brutto                                               3.615.174,07 €

gerundet:                                                      3.600.000,00 €

 

Für eine Besucherzahl von 750 wurden Gesamtkosten von 4,0 Mio €, für 1000 Besucher Gesamtkosten von 4,4 Mio € ermittelt.

 

Die Vorplanung mit Kostenschätzung wurde intensiv diskutiert, insbesondere die Alternativen der barrierefreien Erschließung mit Rampenlösung oder Aufzug wurden thematisiert.

 

Architekt F-J Schmitt, VG Bad Neustadt wies eindringlich auf die Vorteile einer barrierefreien Erschließung mittels eines vom Gebäudeinnern zugänglichen Aufzugs hin. Neben den gestalterischen Nachteilen einer, wegen der geforderten Maximalneigung von 6 %, langen und zweimal um 90° abknickenden Rampe, besteht bei einer Rampe im Freien besonders im Winterhalbjahr ein erhöhtes Unfallrisiko wegen Nässe und Glätte. Der Wartungsaufwand für eine Rampe im Freien ist somit nicht unerheblich.

Die jährliche Wartung für einen Aufzug (Senkrechtlift nach den Maschinenrichtlinien) zur barrierefreien Erschließung wurde von Architekt Schmitt konkret auf 299,- € einschl. MwSt. beziffert (Tel. Angebot der Fa. Garaventa Lift GmbH vom 20.11.17).

 

Ausführlich wurde die Zahl der für die Halle zulässigen Besucher thematisiert. Nach der Versammlungsstättenverordnung "müssen Versammlungsräume und sonstige Aufenthaltsräume mit mehr als 200 m2 Grundfläche Lüftungsanlagen haben". Die erforderliche Leistung der Lüftungsanlage wird hier nicht konkretisiert. Nach einer Untersuchung des Ingenieurbüros HKL, Erfurt kann ein regulärer Betrieb der Halle mit 530 Personen abgebildet werden. (Anmerkung: Diese Zahl wurde telefonisch durch den Prüfer der Lüftungsanlage, Herrn Dipl.- Ing. Michael Fritzlar bestätigt) Nach der Breite der vorhandenen Fluchttüröffnungen können derzeit lt. dem Brandschutzkonzept von Frau Dipl.- Ing. (FH) Tanja Tögel bis zu 600 Besucher in der Halle zugelassen werden.

In einer in diesem Zusammenhang verlesenen Stellungnahme nimmt der Geschäftsstellenleiter der VG Bad Neustadt, Herr Bernhard Rösch zur Problematik der Sicherheit und Ordnung bei Veranstaltungen im Bürgerzentrum Stahlungen wie folgt Stellung: "Es gilt der Grundsatz dass der Betreiber, das ist die Gemeinde, für die Sicherheit der Veranstaltungen und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist. Somit ist die Bürgermeisterin zunächst unmittelbar für die Sicherheit aller Veranstaltungen verantwortlich. Sie hat die volle Organisationsverantwortung, d.h. sie muss alle relevanten Maßnahmen treffen und anordnen."