Nach ausführlicher Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

 

Die weitere Bearbeitung der Vorentwurfsplanung bezüglich der Sanierung des Bürgerzentrums Strahlungen erfolgt in der Version für 500 Besucher und 60 zusätzliche KFZ-Stellplätze in der Fassung vom 20.11.2017 mit folgenden Änderungsvorgaben:

- Die geschätzten Kosten für WDVS einschl. Erdarbeiten und Dämmarbeiten erdberührender Bauteile sind auf ihre tatsächliche Notwendigkeit im Hinblick auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) und den vorliegenden Einzelfall zu prüfen. Die Kosten sind entsprechend fortzuschreiben.

- Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Dacheindeckung mit allen verbundenen Nebenarbeiten sind auf ihre tatsächliche Notwendigkeit im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Die Kosten sind entsprechend fortzuschreiben.

- Der Anbau des Musikproberaums entfällt.

- Die Lüftung im UG soll auf 100 Personen ausgelegt werden. Die Kostenschätzung ist entsprechend fortzuschreiben.

- Der Hausalarm ist auf die tatsächliche Notwendigkeit im vorliegenden Einzelfall bei einer Besucherzahl von maximal 500 Besuchern in der Halle und 99 Besuchern im UG zu untersuchen. Die Kosten sind entsprechend fortzuschreiben.

- Der Außenaufzug entfällt, die barrierefreie Erschließung des Untergeschosses erfolgt über eine außen liegende Rampe.

- eine (Flucht-)Tür zwischen ehemaliger Kegelstube und dem anschließenden Umkleideraum soll eingeplant werden, damit das Untergeschoss von zwei Nutzern gleichzeitig unabhängig voneinander genutzt werden kann. Der Umkleideraum soll in diesem Zusammenhang mittig geteilt werden.

- Eine zusätzliche Fluchttür in der Halle mit einer lichten Breite von mind. 2,01 m soll mit eingeplant werden.

 

Die Stellplätze sollen auf Fl. Nr. 2565 oder Fl. Nr. 485 - Nähe Karlsbergstraße errichtet werden. Die 1. Bürgermeisterin, Frau Karola Back wird ermächtigt, hier Grundstückverhandlungen zu führen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).