Sitzung: 20.11.2017 GSN/023/2017
Nach dem negativen Ausgang der Bewerbung für die Sanierung der
Günter-Burger-Halle im Rahmen des KIP (Ziel: energetische Sanierung der
Bausubstanz und barrierefreie Erschließung) zeigt sich jetzt ein neuer Ansatz
zur Generierung von Fördermitteln für eine Sanierung.
Für die Gemeinde Strahlungen wurde ein Antrag auf Aufnahme der Sanierung
des „Bürgerzentrums“ (Günter-Burger-Halle) in das Städtebauförderungsprogramm
bei der Regierung von Unterfranken im Programm „Investitionspaket soziale
Integration im Quartier“ für das Jahr 2018 gestellt mit einem geschätzten
Umfang von 1,6 Millionen€ Sanierungskosten.
Das Programm hat als Zielsetzung die Förderung der sozialen Integration
und des gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gemeinde. Die Ausrichtung ist
klar definiert und bezieht sich im Hinblick auf Größe und Nutzung auf die jeweilige
Anforderung vor Ort. Die Programm-Mittel sind begrenzt. Die Regierung sieht ein
Einzelprojekt mit „hohen“ Gesamtkosten (im Verhältnis zur o. g. Anmeldung) eher
kritisch in der Beurteilung für eine Programmaufnahme.
Ein auf die Gemeindegröße abgestelltes, bedarfsorientiertes „Bürgerzentrum“
als sozialer Treffpunkt erfüllt grundsätzlich die Anforderungen des
Förderprogramms. Eine Entscheidung über die Aufnahme ist bis ca. März/April
2018 zu erwarten. Dazu ist jetzt ergänzend ein Bewerbungsantrag auf Basis
des Planungskonzeptes an die Regierung von Unterfranken vorzulegen. Zu den förderfähigen
Kosten (nicht Gesamtkosten) wird ein Zuschuss in Höhe von 90 % in diesem Programm in Aussicht
gestellt.
Es handelt sich um eine Gesamtsanierung bei welcher die Gebäudebereiche
förderfähig sind, die der Integration und dem sozialen Miteinander dienen. Im
Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung ist ausnahmsweise ein
Ersatzneubau förderfähig, wenn dies die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Dabei wird der Ersatzneubau auf die bedarfsnotwendige Größe für die Gemeinde
ausgelegt werden müssen.
Die Kosten der ergänzend geplanten Maßnahmen im Bereich der Außenanlage
- KGr 500 (Parkplätze, Freianlage) - können nach Rücksprache mit der Regierung
von Unterfranken im Städtebauförderungsprogramm - kleinere Städte und Gemeinden
- gefördert werden. Hier liegt der Fördersatz bei 60 % zu den förderfähigen Kosten. Die Regierung prüft bei
Antragstellung (Basis: Entwurfsplanung), ob die Gemeinde auf Grundlage ihrer
Finanzdaten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 % erhalten kann - sog.
„Struktur- und Härtefond“. Eine Aussage hierüber kann erst im Rahmen der
Antragsprüfung erfolgen.
Sobald eine positive Entscheidung über eine Aufnahme der
bedarfsorientierten Sanierung des Bürgerzentrums in das Programm
„Investitionspaket Soziale Integration im Quartier“ vorliegt, muss sowohl für
dieses Projekt als auch für die geplanten Maßnahmen im Außenbereich ein
formeller Förderantrag nach Städtebauförderungsrichtlinien gestellt werden
(voraussichtlich spätes Frühjahr 2018). Erst nach Prüfung und Freigabe der
beantragten Fördermittel ist eine Beurteilung der Gesamtfinanzierung im
Hinblick auf die Eigenmittel der Gemeinde möglich.
Eine Weiterführung der Planungsleistungen über den aktuellen Stand
hinaus ist aus diesen Gründen z. Z. nicht möglich.
Die Kostenschätzung vom 20.11.2017 schließt mit Gesamtkosten von
3.600.000 € ab. Beinhaltet sind die Kosten der Außenanlagen mit rd. 330.000 € und
ein Anbau Musikproberaum mit rd. 459.000 € (jeweils inkl. Nebenkosten). Die
Sanierung ist auf eine Nutzung von 500 Personen bezogen. Dies ist auch die
quantitativ max. mögliche Sanierungsvariante im o. g. Förderprogramm bezogen
auf die Gemeindegröße. Die bauliche Erweiterung (Musikproberaum etc.) wird
durch die Regierung von Unterfranken als nicht bedarfsnotwendig bewertet, da
die Halle über eine Bühne verfügt, welche baulich ertüchtigt werden kann. Eine
Förderung ist damit ausgeschlossen.
Die Maßnahmen im Bereich der Außenanlagen inkl. der notwendigen Rampen
für einen barrierefreien Zugang sowie eine Gestaltung des Vorplatzes und die
Anlage der notwendigen Parkplätze soll wie oben beschrieben als eigener
Förderantrag an die Regierung vorgelegt werden.
Ziel muss es sein eine wirtschaftliche auf einen Nutzungsanspruch von
max. 500 Personen ausgerichtete Sanierungskonzeption dem Bewerbungsantrag
zugrunde zu legen.
Im aktuellen Haushaltsplan mit Finanzplanung bis 2020 sind Mittel in
Höhe von 510.000 € verteilt auf alle Jahre eingeplant. Die Finanzierung ist
insbesondere im Haushaltsjahr 2018 nur mit neuen Kreditaufnahmen möglich.
Entscheidend sind natürlich auch die weiteren Projekte wie z. B. Erschließung
und Vermarktung Baugebiet, Neubau Feuerwehrhaus usw. Die Kämmerei wird daher in
den nächsten Wochen den Haushaltsentwurf für 2018 und die Finanzplanung bis
2021 erstellen und dem Gemeinderat zur Vorberatung vorlegen.