Nach dem negativen Ausgang der Bewerbung für die Sanierung der Günter-Burger-Halle im Rahmen des KIP (Ziel: energetische Sanierung der Bausubstanz und barrierefreie Erschließung) zeigt sich jetzt ein neuer Ansatz zur Generierung von Fördermitteln für eine Sanierung.

 

Für die Gemeinde Strahlungen wurde ein Antrag auf Aufnahme der Sanierung des „Bürgerzentrums“ (Günter-Burger-Halle) in das Städtebauförderungsprogramm bei der Regierung von Unterfranken im Programm „Investitionspaket soziale Integration im Quartier“ für das Jahr 2018 gestellt mit einem geschätzten Umfang von 1,6 Millionen€ Sanierungskosten.

 

Das Programm hat als Zielsetzung die Förderung der sozialen Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gemeinde. Die Ausrichtung ist klar definiert und bezieht sich im Hinblick auf Größe und Nutzung auf die jeweilige Anforderung vor Ort. Die Programm-Mittel sind begrenzt. Die Regierung sieht ein Einzelprojekt mit „hohen“ Gesamtkosten (im Verhältnis zur o. g. Anmeldung) eher kritisch in der Beurteilung für eine Programmaufnahme.

 

Ein auf die Gemeindegröße abgestelltes, bedarfsorientiertes „Bürgerzentrum“ als sozialer Treffpunkt erfüllt grundsätzlich die Anforderungen des Förderprogramms. Eine Entscheidung über die Aufnahme ist bis ca. März/April 2018 zu erwarten. Dazu ist jetzt ergänzend ein Bewerbungsantrag auf Basis des Planungskonzeptes an die Regierung von Unterfranken vorzulegen. Zu den förderfähigen Kosten (nicht Gesamtkosten) wird ein Zuschuss in Höhe von 90 % in diesem Programm in Aussicht gestellt.

Es handelt sich um eine Gesamtsanierung bei welcher die Gebäudebereiche förderfähig sind, die der Integration und dem sozialen Miteinander dienen. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung ist ausnahmsweise ein Ersatzneubau förderfähig, wenn dies die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Dabei wird der Ersatzneubau auf die bedarfsnotwendige Größe für die Gemeinde ausgelegt werden müssen.

 

Die Kosten der ergänzend geplanten Maßnahmen im Bereich der Außenanlage - KGr 500 (Parkplätze, Freianlage) - können nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken im Städtebauförderungsprogramm - kleinere Städte und Gemeinden - gefördert werden. Hier liegt der Fördersatz bei 60 % zu den förderfähigen Kosten. Die Regierung prüft bei Antragstellung (Basis: Entwurfsplanung), ob die Gemeinde auf Grundlage ihrer Finanzdaten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 % erhalten kann - sog. „Struktur- und Härtefond“. Eine Aussage hierüber kann erst im Rahmen der Antragsprüfung erfolgen.

 

Sobald eine positive Entscheidung über eine Aufnahme der bedarfsorientierten Sanierung des Bürgerzentrums in das Programm „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier“ vorliegt, muss sowohl für dieses Projekt als auch für die geplanten Maßnahmen im Außenbereich ein formeller Förderantrag nach Städtebauförderungsrichtlinien gestellt werden (voraussichtlich spätes Frühjahr 2018). Erst nach Prüfung und Freigabe der beantragten Fördermittel ist eine Beurteilung der Gesamtfinanzierung im Hinblick auf die Eigenmittel der Gemeinde möglich.

Eine Weiterführung der Planungsleistungen über den aktuellen Stand hinaus ist aus diesen Gründen z. Z. nicht möglich.

 

Die Kostenschätzung vom 20.11.2017 schließt mit Gesamtkosten von 3.600.000 € ab. Beinhaltet sind die Kosten der Außenanlagen mit rd. 330.000 € und ein Anbau Musikproberaum mit rd. 459.000 € (jeweils inkl. Nebenkosten). Die Sanierung ist auf eine Nutzung von 500 Personen bezogen. Dies ist auch die quantitativ max. mögliche Sanierungsvariante im o. g. Förderprogramm bezogen auf die Gemeindegröße. Die bauliche Erweiterung (Musikproberaum etc.) wird durch die Regierung von Unterfranken als nicht bedarfsnotwendig bewertet, da die Halle über eine Bühne verfügt, welche baulich ertüchtigt werden kann. Eine Förderung ist damit ausgeschlossen.

Die Maßnahmen im Bereich der Außenanlagen inkl. der notwendigen Rampen für einen barrierefreien Zugang sowie eine Gestaltung des Vorplatzes und die Anlage der notwendigen Parkplätze soll wie oben beschrieben als eigener Förderantrag an die Regierung vorgelegt werden.

 

Ziel muss es sein eine wirtschaftliche auf einen Nutzungsanspruch von max. 500 Personen ausgerichtete Sanierungskonzeption dem Bewerbungsantrag zugrunde zu legen.

 

Im aktuellen Haushaltsplan mit Finanzplanung bis 2020 sind Mittel in Höhe von 510.000 € verteilt auf alle Jahre eingeplant. Die Finanzierung ist insbesondere im Haushaltsjahr 2018 nur mit neuen Kreditaufnahmen möglich. Entscheidend sind natürlich auch die weiteren Projekte wie z. B. Erschließung und Vermarktung Baugebiet, Neubau Feuerwehrhaus usw. Die Kämmerei wird daher in den nächsten Wochen den Haushaltsentwurf für 2018 und die Finanzplanung bis 2021 erstellen und dem Gemeinderat zur Vorberatung vorlegen.