Sitzung: 22.01.2018 GSN/001/2018
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau 1. Bürgermeisterin Back
Herrn Albert vom Planungsbüro Albert Architekten aus Salz.
Herr Albert stellt dem Gemeinderat den Vorentwurf für den Bebauungsplan
„Rheinfeldshöfer Straße“ vor.
Er geht als erstes auf die Situation des Flächennutzungsplanes ein, der dort
noch eine Straße vorsieht. Nach einhelliger Auffassung des Gemeinderats kann diese
entfallen.
Am östlichen Ortsrand von Strahlungen soll ein kleines Mischgebiet für zwei
Baugrundstücke entstehen. Es sollen dort Wohn- und Bürogebäude sowie Lager- und
Gewerbehallen entstehen können.
Zwei Vollgeschosse plus Keller- und Dachgeschoss dürfen die Bauten haben, in
einer offenen Bauweise. Die maximale Firsthöhe wird auf neun Meter begrenzt,
die maximale Wandhöhe beträgt 6,50 Meter. Gemessen wird ab Oberkante
Fertigfußboden, die Höhe wird auf maximal 15 Zentimeter über der mittleren
Straßenhöhe an der Grenze festgelegt.
Für die Wohn- und Bürogebäude sind Satteldächer oder Pultdächer gestattet. Die
Dacheindeckung verbietet Trapezblech, alle anderen Möglichkeiten sind erlaubt.
Ähnliche Vorschriften gelten für die Lager- und Gewerbehallen. Auch kein
Trapezblech, die Farbe der Dacheindeckung kann zwischen rot, grau und anthrazit
ausgewählt werden. Je Wohneinheit sind zwei Stellplätze vorgeschrieben, für
Gewerbebetriebe gilt pro zwei Mitarbeiter ein Stellplatz.
Nach dem Wunsch des Gemeinderates sollen Pultdächer mit einer Dachneigung von 0
– 20 Grad zugelassen werden. Für Satteldächer im Wohn- und Bürobereich gilt die
Dachneigung von 15 – 45 Grad.
Nachdem es sich um ein stark hängiges Baugelände handelt, sind auch
Festsetzungen zu Geländeveränderungen notwendig. Die maximale Höhe für
Geländeveränderungen soll 1,25 m betragen. Sofern größere Auffüllungen
notwendig sein sollten, müssen diese höhentechnisch zu je 1,25 m gestaffelt und
durch einen waagerechten Geländestreifen mit 90 cm Breite gegliedert werden.
In den Bebauungsplanvorentwurf müssen noch die grünordnerischen Festsetzungen
integriert werden. Danach erfolgt die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Fachbehörden.
Beschluss:
Der
Gemeinderat billigt den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Rheinfeldshöfer
Straße“ in der Fassung vom 22.01.2018.
Gemeinderat Johannes Schultheis nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art.
49 Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |