Sitzung: 22.01.2018 GSN/001/2018
Die 1. Bürgermeisterin gibt aus dem nichtöffentlichen Teil der
Gemeinderatssitzung vom 18.12.2017 folgende Informationen bekannt:
Erstellen eines
Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Die Gemeinde Strahlungen
hat für die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
(ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen, Rahmenplanung und Erstellung einer
Verkehrskonzeption das Planungsbüro Schirmer, Architekten und Stadtplaner,
Würzburg beauftragt.
Die aktuellen Gegebenheiten (u. A. Struktur, Demographische Entwicklung, Verkehr, Leerstände) fordern umfassende und ganzheitliche Untersuchungen zur konkreten Aufzeigung der städtebaulichen Probleme und die Entwicklung von Lösungsvorschlägen für den Ortskern von Strahlungen. Dieser Ansatz wird auch vom durch das von der NES-Allianz abgeschlossenen ILEK getragen. Konkret wurden beauftragt:
- Städtebauliche Voruntersuchungen
- Verkehrsanalyse mit Lösungsvorschlägen (fließender, ruhender Verkehr)
- Entwicklung von Lösungsstrategien im Rahmen eines ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept)
Darüber hinaus sollen bereits konkrete Vorentwurfsplanungen für Neugestaltungsmaßnahmen im Gebiet zwischen Hauptstraße und Sonnenstraße erstellt werden.
Der Bearbeitungszeitraum
für das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept soll bis Ende 2018
abgeschlossen sein. Erste öffentliche Veranstaltungen sind für das Frühjahr
geplant und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Genehmigung des neuen
Konzessionsvertrags Strom mit dem Überlandwerk Rhön
Die Bereitstellung der öffentlichen
Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen
(einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör) zur
unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet bedarf
zwischen einem Energieversorger und der Gemeinde nach § 46 Abs. 1 und 2 des
Energiewirtschaftsgesetzes eines Konzessionsvertrages. Dieser darf nicht länger
als 20 Jahre abgeschlossen werden. Die Gemeinde erhält für die Bereitstellung der
Verkehrsflächen eine jährliche Konzessionsabgabe durch den Stromversorger.
Die Gemeinde hat nach einem umfassenden
Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren für den Gemeindeteil Strahlungen einen
neuen Konzessionsvertrag Strom mit der Überlandwerk Rhön GmbH abgeschlossen.
Der Konzessionsvertrag der Gemeinde
Strahlungen mit dem Überlandwerk Rhön GmbH gilt ab 01.01.2019 für 20 Jahre.