Sitzung: 19.02.2018 GSN/002/2018
Der erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Strahlungen, Herr
Christoph Vorndran, hat am 29.01.2018 gegenüber der Gemeinde Strahlungen aus
persönlichen Gründen seinen Rücktritt vom Amt des 1. Kommandanten zum
31.01.2018 bekannt gegeben. Frau 1. Bürgermeisterin Karola Back verliest das
Schreiben von Herrn Vorndran.
Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) muss innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten ein geeigneter Nachfolger gewählt werden. Sollte in dieser Zeit kein neuer Kommandant gewählt worden sein, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen.
Solange das Amt des Kommandanten unbesetzt ist, leitet der stellvertretende Kommandant die Freiwillige Feuerwehr.