Sitzung: 19.02.2018 GSN/002/2018
Dem Gemeinderat wird ein Tekturantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/9 im Ahornweg
14 vorgelegt.
Auf dem Grundstück wurden während der Bauzeit Geländeauffüllungen vorgenommen,
die den Eintragungen in den Planunterlagen der Genehmigungsfreistellung nicht
entsprachen.
Die massiven Geländeaufschüttungen waren nicht vertretbar.
Bei einer Ortseinsicht am 13.09.2016 wurde in Absprache mit der
Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde und den Bauherrn festgelegt, dass insbesondere
auch in Hinblick auf die anstehende Nachbarbebauung, zunächst eine Duldung
ausgesprochen wird. Zu gegebener Zeit sollte eine neue Geländeplanung nach den
Vorgaben des Bebauungsplanes „Zehnt II“ vorgelegt werden.
Der nun eingereichte Tekturplan wurde den angrenzenden Nachbarn
vorgelegt. Diese erteilten durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen
ihre Zustimmung.
Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
und kann somit nach Art. 58 Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt
werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Tekturantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/9 im Ahornweg
14 zur Kenntnis.
Die angrenzenden Nachbarn haben den Planunterlagen mit
Unterschriftsleistung bereits zugestimmt.
Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
und wird nach Art. 58 BayBO (Bayer. Bauordnung) von der Genehmigung
freigestellt.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld als untere Bauaufsichtsbehörde wird gebeten, nach ca. 1 Jahr eine Kontrolle vor Ort durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |