Dem Gemeinderat wird ein Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/9 im Ahornweg 14 vorgelegt.

 

Auf dem Grundstück wurden während der Bauzeit Geländeauffüllungen vorgenommen, die den Eintragungen in den Planunterlagen der Genehmigungsfreistellung nicht entsprachen.

Die massiven Geländeaufschüttungen waren nicht vertretbar.

 

Bei einer Ortseinsicht am 13.09.2016 wurde in Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde und den Bauherrn festgelegt, dass insbesondere auch in Hinblick auf die anstehende Nachbarbebauung, zunächst eine Duldung ausgesprochen wird. Zu gegebener Zeit sollte eine neue Geländeplanung nach den Vorgaben des Bebauungsplanes „Zehnt II“ vorgelegt werden.

 

Der nun eingereichte Tekturplan wurde den angrenzenden Nachbarn vorgelegt. Diese erteilten durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung.

 

Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/9 im Ahornweg 14 zur Kenntnis.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben den Planunterlagen mit Unterschriftsleistung bereits zugestimmt.

 

Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und wird nach Art. 58 BayBO (Bayer. Bauordnung) von der Genehmigung freigestellt.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld als untere Bauaufsichtsbehörde wird gebeten, nach ca. 1 Jahr eine Kontrolle vor Ort durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6