Dem Gemeinderat wird ein Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/9 im Ahornweg 14 vorgelegt.

 

Die Baugenehmigung für das Wohnhaus wurde mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 29.07.2016 Nr. 4.1-6024-20160567 erteilt. Im Einvernehmen mit der Gemeinde wurde von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ein Befreiung erteilt für die Dachform, die Dachneigung, die Dacheindeckung und die Böschungshöhe.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 05.07.2017 Nr. 4.1-6024-20170324 wurde die Baugenehmigung für eine Doppelgarage erteilt. Im Einvernehmen mit der Gemeinde wurde eine Befreiung gewährt für die Dachform, die Dachneigung, die Dacheindeckung und den teilweisen Standort der Garage außerhalb der Baugrenze erteilt.

 

Bei einer Baukontrolle durch die Technische Hochbauabteilung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld am 30.08.2016 wurde festgestellt, dass entgegen der Baugenehmigung großflächige Auffüllungen bis zu 2,00 m Höhe vorgenommen wurden.

 

Bei einer weiteren Kontrolle am 27.11.2017 und 07.12.2017 wurde festgestellt, dass die Geländeauffüllungen planabweichend erfüllt wurden. Des Weiteren wurde an der südwestlichen Grundstücksgrenze eine Einfriedungsmauer errichtet, welche nicht in den Planunterlagen im Zuge des Neubau der Doppelgarage dargestellt wurde.

 

Der Bauherr wurde aufgefordert, für die festgestellte Planabweichung einen förmlichen Tekturantrag mit Außengestaltung einzureichen und auch die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn einzuholen.

 

Mit Schreiben vom 07.03.2018 wurde der Bauherr durch das Landratsamt nochmals eindringlich gebeten, ein Einvernehmen mit den Nachbarn zu erzielen. Dieses konnte am 15.03.18 vor Ort erreicht werden.

 

Der nun eingereichte Tekturantrag wurde den angrenzenden Nachbarn vorgelegt. Diese erteilten durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung.

 

Insbesondere mit dem angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 281/1 konnte eine Einigung erzielt werden. Der Bauherr wird die Einfriedungsmauer in Absprache mit dem Nachbarn auf max. 0,80 m fertige Höhe reduzieren.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/9 im Ahornweg 14 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9