Sitzung: 19.03.2018 GSN/003/2018
Der Gemeinde Strahlungen liegen mehrere Bauanfragen zur Errichtung von
Lager- und Gerätehallen vor, in denen eine Lagerung privater (z.B. land- und
forstwirtschaftlicher) Gerätschaften und Fahrzeuge möglich ist.
Um der Nachfrage gerecht zu werden, soll ein hierfür geeignetes Areal am
östlichen Ortsrand von Strahlungen ausgewiesen werden.
Beim gewählten Standort handelt es sich um eine ca. 160m x 15m große
Teilfläche des gemeindeeigenen Waldgrundstückes Fl.Nr. 507 der Gemarkung
Strahlungen, nördlich des Tannenweges.
Der Standort wurde mit dem Gemeindeförster begangen. Bei dem
Kiefernwaldbestand handelt es sich aus forstwirtschaftlicher Sicht um kein
hochwertiges Areal, weshalb der für die Errichtung von Hallen erforderlichen
Teilrodung des Waldstückes zugestimmt wurde.
Da sich der Standort im Außenbereich befindet, ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich, um somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung von Lagerhallen zu ermöglichen. Die aus Gründen des
Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche 3.
Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren
erfolgen.
Der Planentwurf des Bebauungsplanes sieht die Ausweisung von ca. 0,26 ha
Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Geräte- und Lagerhallen
für nicht gewerbliche Nutzung" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vor. Es ist die
Schaffung von insgesamt 9 Grundstücksparzellen für jeweils 8 x 15 m große
Hallengebäude vorgesehen.
Die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sollen dafür Sorge
tragen, dass ein einheitliches und harmonisches Gesamtbild der Hallenbebauung
realisiert werden kann.
Der bauleitplanerische Eingriff in Natur und Landschaft soll durch die
Ausweisung einer ca. 0,35 ha großen Ausgleichsfläche am nördlichen Rand der
Sondergebietsfläche kompensiert werden. Die Ausgleichsmaßnahmen sehen im
Rodungsbereich einen 20 m breiten Grundstücksstreifen zum Aufbau eines
naturnahen Waldrandes vor.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine
Gesamtfläche von ca. 0,72 ha des Grundstückes Fl.Nr. 507, Gemarkung
Strahlungen.
Der Planentwurf wird dem Gemeinderat durch das Planungsbüro Kirchner,
Oerlenbach vorgestellt.
Der Gemeinderat wünscht ausdrücklich den Bebauungsplanentwurf so zu
ändern, dass auch eine gewerbliche Nutzung für die Lagerung von Material
zulässig ist.
Gemäß den Bestimmungen des BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann die Unterrichtung gleichzeitig erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet Maschinenhallen“ für den Bereich der v.g. Grundstücksteilfläche
Fl.Nr. 507 der Gemarkung Strahlungen.
Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner,
Oerlenbach ausgearbeitete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet Maschinenhallen“, in der Fassung vom 19.03.2018 mit der
gewünschten Änderung (gewerbl. Nutzung für Lagerung von Material), wird vom
Gemeinderat anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten
Entwurfes des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen
Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am
Bebauungsplanverfahren zu beteiligen und zur Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |