Der Gemeinde Strahlungen liegen mehrere Bauanfragen zur Errichtung von Lager- und Gerätehallen vor, in denen eine Lagerung privater (z.B. land- und forstwirtschaftlicher) Gerätschaften und Fahrzeuge möglich ist.

Um der Nachfrage gerecht zu werden, soll ein hierfür geeignetes Areal am östlichen Ortsrand von Strahlungen ausgewiesen werden.

Beim gewählten Standort handelt es sich um eine ca. 160m x 15m große Teilfläche des gemeindeeigenen Waldgrundstückes Fl.Nr. 507 der Gemarkung Strahlungen, nördlich des Tannenweges.

Der Standort wurde mit dem Gemeindeförster begangen. Bei dem Kiefernwaldbestand handelt es sich aus forstwirtschaftlicher Sicht um kein hochwertiges Areal, weshalb der für die Errichtung von Hallen erforderlichen Teilrodung des Waldstückes zugestimmt wurde.

Da sich der Standort im Außenbereich befindet, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Lagerhallen zu ermöglichen. Die aus Gründen des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche 3. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren erfolgen.

 

Der Planentwurf des Bebauungsplanes sieht die Ausweisung von ca. 0,26 ha Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Geräte- und Lagerhallen für nicht gewerbliche Nutzung" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vor. Es ist die Schaffung von insgesamt 9 Grundstücksparzellen für jeweils 8 x 15 m große Hallengebäude vorgesehen.

Die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sollen dafür Sorge tragen, dass ein einheitliches und harmonisches Gesamtbild der Hallenbebauung realisiert werden kann.

Der bauleitplanerische Eingriff in Natur und Landschaft soll durch die Ausweisung einer ca. 0,35 ha großen Ausgleichsfläche am nördlichen Rand der Sondergebietsfläche kompensiert werden. Die Ausgleichsmaßnahmen sehen im Rodungsbereich einen 20 m breiten Grundstücksstreifen zum Aufbau eines naturnahen Waldrandes vor.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,72 ha des Grundstückes Fl.Nr. 507, Gemarkung Strahlungen.

 

Der Planentwurf wird dem Gemeinderat durch das Planungsbüro Kirchner, Oerlenbach vorgestellt.

 

Der Gemeinderat wünscht ausdrücklich den Bebauungsplanentwurf so zu ändern, dass auch eine gewerbliche Nutzung für die Lagerung von Material zulässig ist.

 

Gemäß den Bestimmungen des BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann die Unterrichtung gleichzeitig erfolgen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“ für den Bereich der v.g. Grundstücksteilfläche Fl.Nr. 507 der Gemarkung Strahlungen.

 

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“, in der Fassung vom 19.03.2018 mit der gewünschten Änderung (gewerbl. Nutzung für Lagerung von Material), wird vom Gemeinderat anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen und zur Stellungnahme aufzufordern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8