Sitzung: 19.03.2018 GSN/003/2018
Die Gemeinde Strahlungen besitzt einen wirksamen Flächennutzungsplan,
der bereits zweimal geändert wurde. In den Flächennutzungsplan wurde ein
Landschaftsplan integriert.
Aufgrund konkreter Nachfrage für Lager- und Gerätehallen, soll in einem
abgegrenzten Gebiet östlich von Strahlungen, ein hierfür geeignetes Areal
ausgewiesen werden. Für die Realisierung der Lagerhallen soll auch die
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“ beschlossen
werden.
Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), ist die Fortschreibung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes mit
integriertem Landschaftsplan im Rahmen einer 3. Änderung notwendig. Die
Änderung soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet Maschinenhallen“ erfolgen.
Die Änderungsmaßnahmen beinhalten ausnahmslos die für den Bebauungsplan
„Sondergebiet Maschinenhallen“ notwendigen Darstellungen im dafür
erforderlichen Umfang.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
• Änderungsmaßnahme Nr.
1:
Darstellung von ca. 0,27 ha Sonstiges Sondergebiet Maschinen- und
Gerätehallen im Bereich bisheriger Darstellungen für Wald (Teilfläche Fl.Nr.
507, Gemarkung Strahlungen).
• Änderungsmaßnahme Nr.
2:
Darstellung eines Plansymboles für Versorgungsfläche Elektrizität
innerhalb bisheriger Darstellungen für Wald (Teilfläche Fl.Nr. 507, Gemarkung
Strahlungen).
• Änderungsmaßnahme Nr.
3:
Darstellung von ca. 0,35 ha Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Bereich bisheriger
Darstellungen für Wald (Teilfläche Fl.Nr. 507, Gemarkung Strahlungen).
Der Planentwurf wird dem Gemeinderat durch das Planungsbüro Kirchner,
Oerlenbach vorgestellt.
Gemäß den Bestimmungen des BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann die Unterrichtung gleichzeitig erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integriertem Landschaftsplan, im davon betroffenen Bereich der Gemarkung
Strahlungen (Teilfläche Grundstück Fl.Nr. 507, Gemarkung Strahlungen)
aufzustellen.
Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner,
Oerlenbach ausgearbeitete Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen, in der Fassung vom
19.03.2018, wird vom Gemeinderat anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten
Entwurfes zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und
gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden am Änderungsverfahren zu beteiligen und
zur Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |