Die Gemeinde Strahlungen besitzt einen wirksamen Flächennutzungsplan, der bereits zweimal geändert wurde. In den Flächennutzungsplan wurde ein Landschaftsplan integriert.

 

Aufgrund konkreter Nachfrage für Lager- und Gerätehallen, soll in einem abgegrenzten Gebiet östlich von Strahlungen, ein hierfür geeignetes Areal ausgewiesen werden. Für die Realisierung der Lagerhallen soll auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“ beschlossen werden.

 

Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), ist die Fortschreibung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Rahmen einer 3. Änderung notwendig. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“ erfolgen.

 

Die Änderungsmaßnahmen beinhalten ausnahmslos die für den Bebauungsplan „Sondergebiet Maschinenhallen“ notwendigen Darstellungen im dafür erforderlichen Umfang.

 

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

           Änderungsmaßnahme Nr. 1:

Darstellung von ca. 0,27 ha Sonstiges Sondergebiet Maschinen- und Gerätehallen im Bereich bisheriger Darstellungen für Wald (Teilfläche Fl.Nr. 507, Gemarkung Strahlungen).

 

           Änderungsmaßnahme Nr. 2:

Darstellung eines Plansymboles für Versorgungsfläche Elektrizität innerhalb bisheriger Darstellungen für Wald (Teilfläche Fl.Nr. 507, Gemarkung Strahlungen).

 

           Änderungsmaßnahme Nr. 3:

Darstellung von ca. 0,35 ha Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Bereich bisheriger Darstellungen für Wald (Teilfläche Fl.Nr. 507, Gemarkung Strahlungen).

 

Der Planentwurf wird dem Gemeinderat durch das Planungsbüro Kirchner, Oerlenbach vorgestellt.

 

Gemäß den Bestimmungen des BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann die Unterrichtung gleichzeitig erfolgen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, im davon betroffenen Bereich der Gemarkung Strahlungen (Teilfläche Grundstück Fl.Nr. 507, Gemarkung Strahlungen) aufzustellen.

 

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen, in der Fassung vom 19.03.2018, wird vom Gemeinderat anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden am Änderungsverfahren zu beteiligen und zur Stellungnahme aufzufordern.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8