Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau 1. Bürgermeisterin Back Herrn Albert von Albert Architekten aus Salz.

 

Herr Albert erläutert dem Gemeinderat, warum es nötig sei, den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs zu erweitern. Wegen der topographischen Gegebenheiten auf dem Grundstück und der Zufahrt über eine Rampe zur Fläche für das Nebengewerbe wird nun mehr Platz benötigt.

 

Das starke Ost-West-Gefälle (max. Höhendifferenz an der ungünstigsten Stelle 7 m) bedingt notwendige Stützmauern von 2,20 m zwischen den Parzellen. Diese sollen mit Rankgerüsten und Bepflanzung begrünt werden.

 

Auf dem nördlich angrenzenden Grundstück verbliebe noch die Möglichkeit, ca. 80 KFZ-Stellplätze für die Günter-Burger-Halle zu errichten (vorher ca. 96).

 

Es wird festgehalten, dass der Verkauf der Grundstücke nicht rein gegen Bezahlung durch den potenziellen Käufer stattfindet, sondern die Gemeinde neben einem Kaufpreis auch Grundstücke im Austausch erhalten möchte.


Beschluss:

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans wird um 15 m im Mittel nach Norden ausgedehnt.

 

Bedingt durch die vorhandene Topographie des Quartiers, insbesondere des großen Höhenunterschiedes in Ost-West-Richtung, werden an dieser Stelle Stützwände bis zu einer Höhe von 2,20 m zugelassen, um eine sinnvolle Nutzung der Gewerbeparzellen zu ermöglichen.

 

Diese Stützwände sind mit Rankgerüsten u. ä. nach den Vorgaben des Gründordnungsplanes zu hinterpflanzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

Herr Gemeinderat Johannes Schultheis nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.