Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.

 

Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu halten und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht zu beeinträchtigen.

 

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.

 

Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.

 

Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.


Beschluss:

 

Folgende Spenden an die Gemeinde Strahlungen wurden im Jahr 2017 durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale dokumentiert:

 

Anbieter / Geber der Zuwendung

Tag d. Angebots /
der Ausreichung

Art der Zuwendung

Betrag

Zweck

rechtl. Beziehungsverh.
zw. Anbieter / Geber der Zuwendung
u. Empfänger

Andrea Becker

03.05.2017

Geldzuwendung

       300,00 €

für die Aktion "Bänke statt Geschenke"

nicht bekannt

Heiko Werner

26.09.2017

Geldzuwendung

       610,00 €

Renovierung des Hochkreuzes Karlsberg

nicht bekannt

Maria-Luise Heinbücher-Schwab

04.10.2017

Geldzuwendung

       610,00 €

Renovierung des Hochkreuzes Karlsberg

nicht bekannt

Gesamtsumme:

    1.520,00 €

 

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der gennanten Spenden usw. für die gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2017, wie dokumentiert, zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6