Sitzung: 09.04.2018 GSN/004/2018
Die Verwaltung nimmt verkehrs- und wegerechtlich zur der Vollsperrung
des öffentlichen Feld- und Waldweges zwischen Strahlungen und Salz wie folgt
Stellung:
Wegerechtliche Einstufung des Weges zwischen Strahlungen und Salz
Der Weg ist auf der Gemarkung Strahlungen als öffentlicher Feld- und
Waldweg gewidmet, eine Widmungsbeschränkung (Tonnage, Verkehrsarten usw.) ist
seinerzeit gemäß Gemeinderatsbeschluss nicht erfolgt. Es können somit alle Verkehrsarten
im Rahmen des Gemeingebrauchs den Weg nutzen.
Auf Seite der Gemarkung Salz ist der Weg bis zum Aussiedlerhof Braun,
als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet (Anbindung der Aussiedlerhöfe). Ab dem
Gehöft Braun ist der Weg als öffentlicher Feld- und Waldweg eingestuft. Eine
Widmungsbeschränkung liegt nicht vor.
Die Gemeinden sind gemäß Art. 54 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Träger der Straßenbaulast (Straßenbaubehörde) für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße (ausgebauter Feldweg analog) zusammenhängenden Aufgaben. Dies bedeutet, dass die jeweilige Gemeinde den verkehrssicheren Zustand, in Abhängigkeit der Straßenklasse und den daraus resultierenden Anforderungen, sicherstellen muss (Art. 9 Abs. 1 BayStrWG). Den Gemeinden obliegt somit auch die Verkehrssicherungspflicht an ihren Straßen und Wegen.
Verkehrsrechtliche Beurteilung der Sperrung des Weges
Die Straßenbaubehörden können nach § 45 Abs. 2 i.V.m. § 45 Abs. 1
Nr. 1 und 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Durchführung von
Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der
Straße (Weg), die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, Verkehrsverbote
und -beschränkungen anordnen sowie den Verkehr umleiten und lenken.
Die Sperrung des Weges war somit grundsätzlich zulässig. Auch die
Ablagerung des Schotterhufens (Baumaterial) innerhalb der Sperrung ist
zulässig.
Chronologie zur Straßensperrung am 21.11.2017
Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung aller Fachbehörden zum Ausbau
der NES 18, am 17.01.2017, wurde von Seiten der VG Bad Neustadt auf die
Problematik des zu erwartenden Schleichverkehrs über den Feldweg nach Salz
hingewiesen. Von Seiten es Landratsamtes wurde die Umleitung über Münnerstadt ausgewiesen.
Auftretende Probleme durch den Schleichverkehr liegen im Verantwortungsbereich
der Gemeinden Strahlungen und Salz und sind bei Bedarf zu regeln.
Die Problematik des Schleichverkehrs und mögliche Lösungen dazu, wurden
mit der Frau Bürgermeisterin Back und Herrn 2. Bürgermeister Hümpfner im
Vorfeld erläutert und abgewogen.
Die Ansicht der Verwaltung dabei war und ist, dass die Sperrung des
Weges nur mit einer verkehrsrechtliche Beschilderung, z.B. mit Zeichen 250
(Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatz „land- und forstwirtschaftlicher
Verkehr frei“) nicht durchsetzbar bzw. zu kontrollieren ist. Die einzige
Möglichkeit den Schleichverkehr effektiv an der Durchfahrt zu hindern, ist die komplette
Sperrung des Weges mit Absperrschranken, was jedoch im Sommerhalbjahr der
Landwirtschaft nicht zugemutet werden kann. Auch die Akzeptanz einer solchen „vorbeugenden
Sperrung“ wäre bei der Strahlunger Bevölkerung wohl nicht gegeben gewesen.
Es wurde deshalb seinerzeit so verblieben, dass die Situation beobachtet
wird und ggf. bei Bedarf gehandelt wird.
Ab dem Zeitpunkt der Sperrung der NES 18 am 03.07.2017, bis zum Erlass
der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sperrung des Weges am 21.11.2018, konnte
der Schleichverkehr den Feldweg weitgehend ohne Probleme nutzen. Aufgrund der
langanhaltenden schlechten Wetterlage im November 2017, wurde die Befahrbarkeit
des Weges, insbesondere im Bereich der Bankette, welche für den
Begegnungsverkehr zwangsläufig benutzt werden müssen, so schlecht, das hier
Handlungsbedarf bestand (vgl. Fotos). Im Übrigen wird hier noch erwähnt, dass
bereits auf Seite der Gemarkung Salz die Fahrzeuge die Abkürzung über die
privaten Hofflächen der Aussiedlerhöfe nutzten, da die Befahrbarkeit der
Bankette nur noch eingeschränkt möglich war.
Von Seiten der Gemeinde Salz als Verkehrssicherungspflichtige, musste
auf die Situation reagiert werden. Die notwendige Sperrung des Weges konnte jedoch
nur gemeinschaftlich mit der Gemeinde Strahlungen sinnvoll durchgeführt werden.
Dazu wurde Frau Bürgermeisterin Back noch vor der Sperrung telefonisch, in beisein
von Herrn Bürgermeister Schmitt und Herrn Ganß, über die Lage unterrichtet.
Frau Back hat nach Darlegung des Sachverhaltes einer kurzfristigen Sperrung
zugestimmt. Die Sperrung wurde dann von der Verwaltung zusammen mit den beiden
Bauhöfen organisiert. Frau Back betonte jedoch an, dass ihr ein gemeinsamer
Gesprächstermin wesentlich lieber gewesen wäre. Sie stimmte der Vorgehensweise
auch und vor allem aufgrund der Aussage, dass Gefahr in Verzug vorliege
telefonisch zu, da sie von der Situation vor Ort zum Zeitpunkt des
Telefongesprächs aufgrund ihrer Abwesenheit keine Kenntnis haben konnte.
Nach erfolgter Sperrung, wurde jedoch festgestellt, dass diese von den
Verkehrsteilnehmern wiederholt auf Seite geräumt wurde, hierzu wurden Fotos
dargestellt. Um die Sperrung endgültig durchzusetzen, wurde von Seiten der
Gemeinde Salz Schotter, welcher für die Reparatur der Bankette bei geeigneter
Wetterlage benötigt wird, auf dem Weg gelagert. In Anbetracht der zu
erwartenden Kosten für die Instandsetzung der Bankette zwischen ca. 15 und ca.
20 €/lfdm, war die Sperrung des Weges gerechtfertigt.
Abschließend wird versichert, dass die Sperrung des Weges unter
objektiver Abwägung der Verkehrssicherheit und der zu erwartenden Schäden an
der Straße erfolgte.
Die Strahlunger Räte standen diesem Sachverhalt äußerst kritisch
gegenüber. Zum einen seien einige Schäden am Weg schon vor dem Ausbau der NES
18 da gewesen. Zudem waren die Gemeinderäte der Meinung, dass keine Gefahr in
Verzug vorliege. Einige Räte äußerten auch ihren Unmut über die Dauer der
Sperrung, denn zunächst sei man von einer kurzfristigen ausgegangen, nicht über
eine drei Monate andauernde. Des Weiteren sei die Straßensperrung auf
Strahlunger Gemarkung erfolgt, welche vom Bürgermeister der Gemeinde Salz
angeordnet wurde, dies sei nicht rechtens.
Falls der Weg ein weiteres Mal von der Gemeinde Salz gesperrt werden
würde, so die Räte, würde auch eine vierwöchige Sperrung von Seiten der
Gemeinde Strahlungen erfolgen, in welcher man die Bankette richten ließe.