Der Präsident des Landgerichtes Schweinfurt hat die Gemeinden aufgefordert, zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern für die Amtsperiode 2019 bis 2023 bis spätestens 15.05.2018 Beschluss zu fassen, welche Personen sie für die Schöffenvorschlagsliste melden.

 

Die Gemeinde Strahlungen hat dem Amtsgericht Bad Neustadt mindestens 1 Person vorzuschlagen.

 

Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht wesentlich überschritten werden.

 

Folgende Bewerbungen wurden eingereicht:

 

 

Name, Vorname

Straße, Hausnr.

PLZ ORT

Beruf

Bemerkungen

Wolf, Peter

Rhönblick 14

97618 Strahlungen

Verwaltungsbeamter

 

Geis Harald

Rheinfeldshof 7

97618 Strahlungen

Landwirt

 

 

Die Bewerber erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste, ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich.


Beschluss:

 

Mit den eingereichten zwei Bewerbungen ist die erforderliche Mindestanzahl von einer Person nicht wesentlich überschritten, der Gemeinderat beschließt deshalb Herrn Peter Wolf und Herrn Harald Geis in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Strahlungen aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

6

Anwesend:

6

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Peter Wolf in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Strahlungen aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

6

Anwesend:

6

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Harald Geis in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Strahlungen aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6