Sitzung: 09.04.2018 GSN/004/2018
Der Präsident des Landgerichtes Schweinfurt hat die Gemeinden
aufgefordert, zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und
Strafkammern für die Amtsperiode 2019 bis 2023 bis spätestens 15.05.2018
Beschluss zu fassen, welche Personen sie für die Schöffenvorschlagsliste
melden.
Die Gemeinde Strahlungen hat dem Amtsgericht Bad Neustadt mindestens 1 Person vorzuschlagen.
Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den
Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht
wesentlich überschritten werden.
Folgende Bewerbungen wurden eingereicht:
Name, Vorname |
Straße, Hausnr. |
PLZ ORT |
Beruf |
Bemerkungen |
Wolf, Peter |
Rhönblick 14 |
97618 Strahlungen |
Verwaltungsbeamter |
|
Geis Harald |
Rheinfeldshof 7 |
97618 Strahlungen |
Landwirt |
|
Die Bewerber erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme
in die Schöffenvorschlagsliste.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste, ist die Zustimmung von zwei
Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die
Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich.
Beschluss:
Mit den eingereichten zwei Bewerbungen ist die erforderliche
Mindestanzahl von einer Person nicht wesentlich überschritten, der Gemeinderat
beschließt deshalb Herrn Peter Wolf und Herrn Harald Geis in die
Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Strahlungen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
6 |
Anwesend: |
6 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Peter Wolf in die
Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Strahlungen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
6 |
Anwesend: |
6 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Harald Geis in die
Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Strahlungen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |