Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 429 in der Mönchsbergstraße 16 in Strahlungen vorgelegt.

 

Das Gartenhaus mit einer Größe von 8 m Länge und 6,50 m Breite soll zweigeschossig in Massivbauweise errichtet werden. Als Dach ist ein flachgeneigtes Pultdach, Dachneigung 2°, mit  Blecheindeckung geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 429 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Standort des Gartenhauses befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Als Dachform sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° +/- 3°  festgelegt.

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ ist erforderlich für die Nichteinhaltung der Baugrenzen und der Dachform und Dachneigung für das Gartenhaus.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. Fl. 429 in der Mönchsbergstraße 16 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich der Nichteinhaltung der Baugrenzen und der Dachform und Dachneigung für das Gartenhaus.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

5

 

 

Gemeinderat Matthias Leicht nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Gemeindeordnung) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.