Sitzung: 26.04.2018 GSN/016/2018
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Gartenhauses auf dem
Grundstück Fl. Nr. 429 in der Mönchsbergstraße 16 in Strahlungen vorgelegt.
Das Gartenhaus mit einer Größe von 8 m Länge und 6,50 m Breite soll
zweigeschossig in Massivbauweise errichtet werden. Als Dach ist ein
flachgeneigtes Pultdach, Dachneigung 2°, mit
Blecheindeckung geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 429 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Standort des Gartenhauses befindet sich
außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Als Dachform sind
Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° +/- 3° festgelegt.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Karlsberg“ ist erforderlich für die Nichteinhaltung der Baugrenzen und der
Dachform und Dachneigung für das Gartenhaus.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. Fl. 429 in der Mönchsbergstraße 16 in
Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich
der Nichteinhaltung der Baugrenzen und der Dachform und Dachneigung für das
Gartenhaus.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |
Gemeinderat Matthias Leicht nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49
Gemeindeordnung) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.