Mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 28.11.2016 wurde der Gemeinde Strahlungen zuletzt eine Rate für Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG in Höhe von 200.000 € bewilligt. Der Stabilisierungshilfe-Antrag im Jahr 2017 wurde abgelehnt. Im Jahr 2018 wird die Gemeinde Strahlungen erneut eine Antragstellung vornehmen.

 

Für die Gewährung von Stabilisierungshilfen ist Voraussetzung, dass eine strukturelle Härte, eine finanzielle Härte und ein nachhaltiger Konsolidierungswille vorliegen. Der Konsolidierungswille wird durch die regelmäßige Fortschreibung des bestehenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK) nachgewiesen. Die Stabilisierungshilfen sind als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und setzen voraus, dass die Kommune alle Möglichkeiten zur Konsolidierung ihres Haushaltes ergreift. An das HKK sind fest vorgegebene Anforderungen geknüpft.

 

Ziel der Fortschreibung und Umsetzung des HKK ist, dass mittelfristig die Leistungsfähigkeit wieder erreicht wird. Das Konzept soll in tabellarischer Form konkrete Angaben zu den erzielbaren Mehreinnahmen / Minderausgaben enthalten. Außerdem soll aus dem Konzept hervorgehen, wann mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird. Es wird daneben unerlässlich sein, dass sich die Gemeinde bei den Investitionen auf nur unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich beschränkt; soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen.

Vorrangiges Ziel der Haushaltskonsolidierung muss sein, die einengende Belastung durch den laufenden Schuldendienst nachhaltig zu reduzieren. Eine gewährte Stabilisierungshilfe ist daher höchstmöglich zur Ablösung von fällig werdenden Darlehen zu verwenden (ggf. auch unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung).


Durch die Verwaltung wurde die Erfassungsliste zur Haushaltskonsolidierung mit möglichen Einsparungen auf der Ausgabenseite und Mehreinnahmen auf der Einnahmenseite fortgeschrieben.

Die erarbeiteten Punkte der Haushaltskonsolidierung werden als strategischer Ansatz für eine nachhaltige kommunale Haushaltswirtschaft in den kommenden Jahren gesehen. Dabei geht es der Gemeinde Strahlungen um die Wirkungen der Maßnahmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2015 und die Folgejahre (Fortschreibung 2017) in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes:
Anlage 1 – Erfassungsliste Haushaltskonsolidierung
Anlage 2 – Listung Zinsfestschreibung aus laufenden Darlehensverträgen
Anlage 3 – Übersicht über die freiwilligen Leistungen
Anlage 4 – Übersicht über die defizitären Einrichtungen
Anlage 5 – Investitionsprogramm für 2018 und Finanzplanung 2019 bis 2021

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept (Fortschreibung 2017) als auch seine Anlagen Nr. 1 bis 5 werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6