Sitzung: 26.04.2018 GSN/016/2018
Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr
2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen
Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in
Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende
Verschuldung).
Die Gemeinde Strahlungen hat 2015 eine 1. Rate in Höhe von 100.000 € und
2016 eine 2. Rate in Höhe von 200.000 € erhalten. Im Jahr 2017 wurde der Antrag
abgelehnt, weil die Voraussetzungen zur Gewährung einer Stabilisierungshilfe
nach Art. 11 FAG nicht erfüllt waren. So wurde das Kriterium „finanzielle
Härte“ nicht erfüllt, da der Saldo der freien Finanzspannen 2012 – 2016 positiv
ist und die Gemeinde in einer bayernweiten Gesamtschau über alle Anträge eine
ausreichende Finanzlage (u. a. vergleichweise sehr gute finanzielle
Bewegungsfreiheit) vorweisen kann.
Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren
Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten
Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw.
weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat
Strahlungen hat in der heutigen Sitzung das Haushaltskonsolidierungskonzept
fortgeschrieben.
Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der
Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2018 (Zusammensetzung: Vertreter
des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist bis spätestens 04.05.2018 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld
vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen
anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.
Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die
Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der
Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich zu.
Soweit im Zeitraum von November 2018 bis Ende 2019 keine bzw. keine
ausreichende Ablösung von Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
ist, kann von Seiten der Gemeinde auch die Ablösung von entgeltbehafteten
Darlehen als Verwendungszweck vorgeschlagen werden.
Sondertilgungen aus bestehenden
Kreditverträgen sind 2018 im Umfang von rd. 172.300 € möglich; jeweils unter Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung.
Für die Invesitionsmaßnahme „energetische
Sanierung Rathaus mit Abbau von baulichen Barrieren“ verbleiben der Gemeinde
Strahlungen langfristig Eigenmittel
in Höhe von 357.000 €. Im Jahr 2018 beträgt der voraussichtliche
Eigenanteil der Gemeinde an den Teilkosten 2018 für den Neubau des
Feuerwehrgerätehauses rd. 230.000 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt aufgrund struktureller und
finanzieller Probleme einen Antrag auf
Stabilisierungshilfe im Jahr 2018 mit einer Antragssumme von 759.267 € zu stellen.
Begründet wird die Höhe mit Sondertilgungen aus bestehenden Kreditverträgen
in Höhe von 172.267 € und Investitionen im Pflichtaufgabenbereich (Eigenmittel)
in Höhe von 587.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |