Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Die Gemeinde Strahlungen hat 2015 eine 1. Rate in Höhe von 100.000 € und 2016 eine 2. Rate in Höhe von 200.000 € erhalten. Im Jahr 2017 wurde der Antrag abgelehnt, weil die Voraussetzungen zur Gewährung einer Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG nicht erfüllt waren. So wurde das Kriterium „finanzielle Härte“ nicht erfüllt, da der Saldo der freien Finanzspannen 2012 – 2016 positiv ist und die Gemeinde in einer bayernweiten Gesamtschau über alle Anträge eine ausreichende Finanzlage (u. a. vergleichweise sehr gute finanzielle Bewegungsfreiheit) vorweisen kann.

 

Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Strahlungen hat in der heutigen Sitzung das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.

 

Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2018 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

Ein Antrag ist bis spätestens 04.05.2018 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.

Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich zu.

Soweit im Zeitraum von November 2018 bis Ende 2019 keine bzw. keine ausreichende Ablösung von Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, kann von Seiten der Gemeinde auch die Ablösung von entgeltbehafteten Darlehen als Verwendungszweck vorgeschlagen werden.

 

Sondertilgungen aus bestehenden Kreditverträgen sind 2018 im Umfang von rd. 172.300 € möglich; jeweils unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Für die Invesitionsmaßnahme „energetische Sanierung Rathaus mit Abbau von baulichen Barrieren“ verbleiben der Gemeinde Strahlungen langfristig Eigenmittel in Höhe von 357.000 €. Im Jahr 2018 beträgt der voraussichtliche Eigenanteil der Gemeinde an den Teilkosten 2018 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses rd. 230.000 €.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2018 mit einer Antragssumme von 759.267 € zu stellen.

 

Begründet wird die Höhe mit Sondertilgungen aus bestehenden Kreditverträgen in Höhe von 172.267 € und Investitionen im Pflichtaufgabenbereich (Eigenmittel) in Höhe von 587.000 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6