Sitzung: 28.05.2018 GSN/005/2018
Der im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Strahlungen eingetragene
öffentliche Feld- und Waldweg „Birkenweg Straße 1“, Fl.Nr. 2498, Gemarkung
Salz, befindet sich mit Teilen im Bereich der von der Regionalplanung Main-Rhön
und der Flächennutzungsplanung der Gemeinde Strahlungen ausgewiesen
Vorrangfläche für den Abbau von Muschelkalk (vgl. Lageplan).
Die Gemeinde hat zur Gewinnung dieses Rohstoffes eine gemeindeeigene
Fläche zum Teil an die Fa. Steinbach, Strahlungen veräußert. Der gemeindliche
Feldweg befindet sich teilweise zwischen der jetzigen und der zukünftigen
Abbaufläche und muss zur Nutzung des Muschelkalkvorkommens ebenfalls an die Fa.
Steinbach veräußert werden.
Vor dem Verkauf muss jedoch zwingend die Einziehung der Teilfläche des
Weges (ca. 550 m), gemäß Art 8 Abs. 1 Satz 1 alternative 2 (öffentliches Wohl)
Bayerisches Straßen- und Wegegesetzt (BayStrWG), vorgenommen werden (im
Lageplan rot eingezeichnet). Das öffentliche Wohl leitet sich im Wesentlichen
bereits aus der Tatsache ab, dass sich der Feldweg im Regionalplan und im
Flächennutzungsplan als Vorrangfläche für den Abbau von Muschelkalk befindet.
Zuständig für die Einziehung der Teilfläche ist die Gemeinde Strahlungen
als Straßenbaubehörde (Art 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m Art 54 Abs. 1 BayStrWG). Die Absicht
der Einziehung ist 3 Monate vorher in den Gemeinden, die von den Weg
berührt werden (hier Strahlungen und Salz), ortsüblich bekanntzumachen
(Art. 2 Abs. 1 Satz BayStrWG).
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt die Einziehung der im beigefügten
Lageplan rot gekennzeichneten Fläche des öffentlichen Feld- und Waldwegs
„Birkenweg Straße 1“, Fl.Nr. 2498, Gemarkung Strahlungen, aufgrund des
Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls, gemäß Art 8 Abs. 1 Satz
1 alternative 2 i.V.m Art 54 Abs. 1 BayStrWG, einzuziehen. Die Absicht der
Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich in der Gemeinde Strahlungen und
Salz bekanntzugeben (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG). Wenn in dieser Zeit keine
relevanten Einwände erfolgen, gilt die Einziehung als verfügt. Die 1.
Bürgermeisterin wird für diesen Fall ermächtigt, die Einziehung förmlich zu
verfügen.
Der neue Endpunkt des öffentlichen Feld- und Waldwegs „ Birkenweg Straße
1“, wird wie folgt festgelegt:
Anfangspunkt: Kreisstraße
NES 18, Fl.Nr. 408 (Neustädter Str.), Gemarkung Strahlungen
Endpunkt: Weg
Fl.Nr. 2508, nördl. Fl.Nr. 2483, Gemarkung Strahlungen
Baulastträger: von km
0,000 bis km 0,395, Gemeinde Strahlungen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |