Der im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Strahlungen eingetragene öffentliche Feld- und Waldweg „Birkenweg Straße 1“, Fl.Nr. 2498, Gemarkung Salz, befindet sich mit Teilen im Bereich der von der Regionalplanung Main-Rhön und der Flächennutzungsplanung der Gemeinde Strahlungen ausgewiesen Vorrangfläche für den Abbau von Muschelkalk (vgl. Lageplan).

 

Die Gemeinde hat zur Gewinnung dieses Rohstoffes eine gemeindeeigene Fläche zum Teil an die Fa. Steinbach, Strahlungen veräußert. Der gemeindliche Feldweg befindet sich teilweise zwischen der jetzigen und der zukünftigen Abbaufläche und muss zur Nutzung des Muschelkalkvorkommens ebenfalls an die Fa. Steinbach veräußert werden.

 

Vor dem Verkauf muss jedoch zwingend die Einziehung der Teilfläche des Weges (ca. 550 m), gemäß Art 8 Abs. 1 Satz 1 alternative 2 (öffentliches Wohl) Bayerisches Straßen- und Wegegesetzt (BayStrWG), vorgenommen werden (im Lageplan rot eingezeichnet). Das öffentliche Wohl leitet sich im Wesentlichen bereits aus der Tatsache ab, dass sich der Feldweg im Regionalplan und im Flächennutzungsplan als Vorrangfläche für den Abbau von Muschelkalk befindet.

 

Zuständig für die Einziehung der Teilfläche ist die Gemeinde Strahlungen als Straßenbaubehörde (Art 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m Art 54 Abs. 1 BayStrWG). Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher in den Gemeinden, die von den Weg berührt werden (hier Strahlungen und Salz), ortsüblich bekanntzumachen (Art. 2 Abs. 1 Satz BayStrWG).

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt die Einziehung der im beigefügten Lageplan rot gekennzeichneten Fläche des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Birkenweg Straße 1“, Fl.Nr. 2498, Gemarkung Strahlungen, aufgrund des Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls, gemäß Art 8 Abs. 1 Satz 1 alternative 2 i.V.m Art 54 Abs. 1 BayStrWG, einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich in der Gemeinde Strahlungen und Salz bekanntzugeben (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG). Wenn in dieser Zeit keine relevanten Einwände erfolgen, gilt die Einziehung als verfügt. Die 1. Bürgermeisterin wird für diesen Fall ermächtigt, die Einziehung förmlich zu verfügen.

 

Der neue Endpunkt des öffentlichen Feld- und Waldwegs „ Birkenweg Straße 1“, wird wie folgt festgelegt:

 

Anfangspunkt:             Kreisstraße NES 18, Fl.Nr. 408 (Neustädter Str.), Gemarkung Strahlungen

Endpunkt:                    Weg Fl.Nr. 2508, nördl. Fl.Nr. 2483, Gemarkung Strahlungen

Baulastträger:              von km 0,000 bis km 0,395, Gemeinde Strahlungen


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

5