Sitzung: 28.05.2018 GSN/005/2018
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/10, Am
Altmerberg 26 in Strahlungen vorgelegt.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) der
Bayerischen Bauordnung sind Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 m
verfahrensfrei, außer im Außenbereich.
Das Grundstück Fl. Nr. 1250/10 liegt jedoch im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Obertor“. In diesem
Bebauungsplan sind als Art und Höhe für Einfriedungen verputzte Mauern, lebende
Zäune und Holzlattenzäune bis zu einer max. Höhe von 1,30 m zugelassen.
Die Bauherrn möchten einen Doppelstabmattenzaun mit
Sichtschutzstreifen mit einer Höhe von 1,63 m anbringen.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist ein Antrag auf
isolierte Befreiung mit der Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Obertor“ erforderlich für die Art und Höhe der Einfriedung.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch
Unterschriftsleistung auf den Antragsunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/10, Am Altmerberg 26 in Strahlungen
entsprechend den vorgelegten Planskizzen.
Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Art und Höhe der geplanten
Einfriedung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |