Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung  auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/10, Am Altmerberg 26 in Strahlungen vorgelegt.

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) der Bayerischen Bauordnung sind Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 m verfahrensfrei, außer im Außenbereich.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1250/10 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Obertor“. In diesem Bebauungsplan sind als Art und Höhe für Einfriedungen verputzte Mauern, lebende Zäune und Holzlattenzäune bis zu einer max. Höhe von 1,30 m zugelassen.

 

Die Bauherrn möchten einen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen mit einer Höhe von 1,63 m anbringen.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist ein Antrag auf isolierte Befreiung mit der Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obertor“ erforderlich für die Art und Höhe der Einfriedung.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Antragsunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung  auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/10, Am Altmerberg 26 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Art und Höhe der geplanten Einfriedung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6