Der Zeit- und Maßnahmenplan für die Bebauungsfähigkeit der Grundstücke wird von folgenden Faktoren beeinflusst:

 

1. Aufstellung des Bebauungsplanes

2. Vermessung und Veräußerung der Grundstücke

3. Herstellung der Erschließung

 

1. Aufstellung des Bebauungsplanes

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren endete am 08.06.2018.

 

Das Vorbringen der Behörden wird derzeit überprüft.

 

Nach Behandlung der Stellungnahmen durch den Gemeinderat am 16.07.2018 und Einarbeiten etwaiger Planänderungen durch das Architekturbüro könnte die öffentliche Auslegung ca. ab Mitte August –Mitte September 2018 erfolgen.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen sind nach Prüfung durch die Verwaltung dann wieder, voraussichtlich im Oktober vom Gemeinderat zu behandeln.

 

Danach erfolgt der Satzungsbeschluss und die Bekanntmachung desselben.

 

D. h. das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird ca. Ende Oktober 2018 abgeschlossen sein, soweit keine gravierenden Probleme auftauchen.

 

 

2. Vermessung und Veräußerung der Grundstücke

Die Vermessung und Veräußerung der Grundstücke ist von den Entscheidungen des Gemeinderats abhängig. Der Bebauungsplan hat in der Regel zum Zeitpunkt nach der Auslegung den Stand, um eine Vermessung ohne Befürchtung von Änderungen aufgrund des weiteren Bebauungsplanaufstellungsverfahrens in die Wege zu leiten.

 

Für die Bestimmung des Verkaufspreises sollen möglichst alle kostenrelevanten Faktoren bekannt sein, um sie der Kalkulation zugrunde legen zu können.

 

 

3. Herstellung der Erschließung

Für die Herstellung der Erschließung sind noch keine konkreten Planungen getroffen worden.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Wasserleitung und die Grundstücksentwässerung an das vorhandene Netz in der Rheinfeldshöfer Straße angeschlossen werden. Ob eine Entwässerung im freien Gefälle möglich ist, wird noch zu prüfen sein.

 

Ebenso wird wohl Strom- und Telekommunikationsversorgung von der Rheinfeldshöfer Straße aus erfolgen.

 

Die Straßenerschließung ist über die Rheinfeldshöfer Straße vorbestimmt. Die Straße befindet sich in einem relativ schlechten Zustand. Ob die Gemeinde einen Neubau finanzieren kann, bzw. ob für einen Neubau Erschließungsbeiträge gehoben werden könnten (Ersterschließung?), ist offen.

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Herstellung der Hausanschlüsse für Wasser und Kanal in die Wege zu leiten. Es erfolgt dann eine konkrekte Prüfung der Anschlussmöglichkeiten mit einer Kostenschätzung. Anschließend könnte die Herstellung der Anschlüsse, eventuell auf Basis des Jahresleistungsverzeichnisses, beauftragt werden.