Sitzung: 18.06.2018 GSN/006/2018
Der Zeit- und Maßnahmenplan für die Bebauungsfähigkeit der Grundstücke wird
von folgenden Faktoren beeinflusst:
1. Aufstellung des Bebauungsplanes
2. Vermessung und Veräußerung der Grundstücke
3. Herstellung der Erschließung
1. Aufstellung des
Bebauungsplanes
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren
endete am 08.06.2018.
Das Vorbringen der Behörden wird derzeit überprüft.
Nach Behandlung der Stellungnahmen durch den Gemeinderat
am 16.07.2018 und Einarbeiten etwaiger Planänderungen durch das Architekturbüro
könnte die öffentliche Auslegung ca. ab Mitte August –Mitte September 2018 erfolgen.
Die abgegebenen Stellungnahmen sind nach Prüfung durch die Verwaltung
dann wieder, voraussichtlich im Oktober vom Gemeinderat
zu behandeln.
Danach erfolgt der Satzungsbeschluss und die Bekanntmachung desselben.
D. h. das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird ca. Ende Oktober 2018
abgeschlossen sein, soweit keine gravierenden Probleme auftauchen.
2. Vermessung und
Veräußerung der Grundstücke
Die Vermessung und Veräußerung der Grundstücke ist von den
Entscheidungen des Gemeinderats abhängig. Der Bebauungsplan hat in der Regel
zum Zeitpunkt nach der Auslegung den Stand, um eine Vermessung ohne Befürchtung
von Änderungen aufgrund des weiteren Bebauungsplanaufstellungsverfahrens in die
Wege zu leiten.
Für die Bestimmung des Verkaufspreises sollen möglichst alle
kostenrelevanten Faktoren bekannt sein, um sie der Kalkulation zugrunde legen
zu können.
3. Herstellung der
Erschließung
Für die Herstellung der Erschließung sind noch keine konkreten Planungen
getroffen worden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Wasserleitung und die
Grundstücksentwässerung an das vorhandene Netz in der Rheinfeldshöfer Straße
angeschlossen werden. Ob eine Entwässerung im freien Gefälle möglich ist, wird
noch zu prüfen sein.
Ebenso wird wohl Strom- und Telekommunikationsversorgung von der
Rheinfeldshöfer Straße aus erfolgen.
Die Straßenerschließung ist über die Rheinfeldshöfer Straße vorbestimmt.
Die Straße befindet sich in einem relativ schlechten Zustand. Ob die Gemeinde
einen Neubau finanzieren kann, bzw. ob für einen Neubau Erschließungsbeiträge
gehoben werden könnten (Ersterschließung?), ist offen.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Herstellung der Hausanschlüsse für
Wasser und Kanal in die Wege zu leiten. Es erfolgt dann eine konkrekte Prüfung
der Anschlussmöglichkeiten mit einer Kostenschätzung. Anschließend könnte die
Herstellung der Anschlüsse, eventuell auf Basis des
Jahresleistungsverzeichnisses, beauftragt werden.