Sitzung: 16.07.2018 GSN/007/2018
In der Zeit vom 27.04. bis einschließlich 28.05.2018 fand die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zur 1. Änderung und Erweiterung
„Zehnt III“ statt. Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 19.04.2018
hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen
vorzubringen, wurde informiert.
Alle am Verfahren beteiligten Fachbehörden bzw. Träger öffentlicher
Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Regierung von
Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
Beschluss:
Der vom Luftamt Nordbayern angeregte Textpassus ist im zu Grunde
liegenden Bebauungsplan „Zehnt III“ unter Hinweise (Nr. 18.5) bereits
enthalten.
Nachdem die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
fortgelten, soweit im Änderungsbebauungsplan nichts anderes festgesetzt wird,
ist eine erneute Aufnahme des Hinweises nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 5
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
Beschluss:
Die geforderten Vorgaben sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden
bei der Erschließung beachtet. Die Planung und Ausführung der
Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend den Hinweisen des Brandschutzes.
Die Gemeinde wird dafür sorgen, dass im Baugebiet ein entsprechender
Versorgungsdruck herrscht, so dass von einer ausreichenden
Löschwasserversorgung durch das Netz der gemeindlichen Wasserversorgung
ausgegangen werden kann.
Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr werden für die Erweiterung des
neuen Wohnbaugebietes ausreichend sein.
Die weiteren Hinweise aus der Stellungnahme werden beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 5
Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ländliche
Entwicklung Unterfranken zur Kenntnis. Nachdem nach wie vor starke Nachfrage
nach Wohnbauplätzen in Strahlungen besteht, hält die Gemeinde an ihrer Planung
fest. Sie wird außerdem weiterhin mit Nachdruck versuchen, unter Nutzung der
Instrumente des Flächenmanagements Innenentwicklungspotentiale zu aktivieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 5
Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale
Beschluss:
Auch nach der Erweiterung des Baugebietes um vier Bauplätze verbleiben
ausreichend große landwirtschaftliche Grundstücke, die entsprechend zu bewirtschaften
sind. An der vorgesehenen Planung wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 5
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, München
Beschluss:
Der vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege angeregte Textpassus ist
im zu Grunde liegenden Bebauungsplan „Zehnt III“ unter Hinweise (Nr. 18.5)
bereits enthalten.
Nachdem die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
fortgelten, soweit im Änderungsbebauungsplan nichts anderes festgesetzt wird,
ist eine erneute Aufnahme des Hinweises nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend 5
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen von
- der Bayerischen Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale,
- dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr,
Bonn,
- der Regierung von Unterfranken, Fachberater Brand- und
Katastrophenschutz,
- der Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt,
- dem Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,
- der PLEdoc GmbH, Essen,
- dem Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz,
- der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern,
- der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg,
- der Regierung von Unterfranken, höhere Landesplanungsbehörde,
- dem Bayerischen Bauernverband, Würzburg und
- dem Regionalen Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen,
eingegangen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von der
Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Von den Anregungen
des Abwasserverbandes Saale-Lauer und des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen müssen
noch einige Punkte in weiteren Gesprächen mit den Fachbehörden geklärt werden.
Eine
Beschlussfassung des Gemeinderates wird daher zurückgestellt.