In der Zeit vom 27.04. bis einschließlich 28.05.2018 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zur 1. Änderung und Erweiterung „Zehnt III“ statt. Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 19.04.2018 hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen, wurde informiert.

Alle am Verfahren beteiligten Fachbehörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

 

 

Beschluss:

 

Der vom Luftamt Nordbayern angeregte Textpassus ist im zu Grunde liegenden Bebauungsplan „Zehnt III“ unter Hinweise (Nr. 18.5) bereits enthalten.

Nachdem die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes fortgelten, soweit im Änderungsbebauungsplan nichts anderes festgesetzt wird, ist eine erneute Aufnahme des Hinweises nicht erforderlich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     5                                            Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:      5

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

 

Beschluss:

 

Die geforderten Vorgaben sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden bei der Erschließung beachtet. Die Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend den Hinweisen des Brandschutzes.

Die Gemeinde wird dafür sorgen, dass im Baugebiet ein entsprechender Versorgungsdruck herrscht, so dass von einer ausreichenden Löschwasserversorgung durch das Netz der gemeindlichen Wasserversorgung ausgegangen werden kann.

Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr werden für die Erweiterung des neuen Wohnbaugebietes ausreichend sein.

Die weiteren Hinweise aus der Stellungnahme werden beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     5                                            Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:      5

 

 

 

 

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken zur Kenntnis. Nachdem nach wie vor starke Nachfrage nach Wohnbauplätzen in Strahlungen besteht, hält die Gemeinde an ihrer Planung fest. Sie wird außerdem weiterhin mit Nachdruck versuchen, unter Nutzung der Instrumente des Flächenmanagements Innenentwicklungspotentiale zu aktivieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     5                                            Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:      5

 

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale

 

Beschluss:

 

Auch nach der Erweiterung des Baugebietes um vier Bauplätze verbleiben ausreichend große landwirtschaftliche Grundstücke, die entsprechend zu bewirtschaften sind. An der vorgesehenen Planung wird festgehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     5                                            Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:      5

 

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

 

 

Beschluss:

 

Der vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege angeregte Textpassus ist im zu Grunde liegenden Bebauungsplan „Zehnt III“ unter Hinweise (Nr. 18.5) bereits enthalten.

Nachdem die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes fortgelten, soweit im Änderungsbebauungsplan nichts anderes festgesetzt wird, ist eine erneute Aufnahme des Hinweises nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     5                                            Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend       5

 

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen von

 

- der Bayerischen Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale,

- dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
   Bonn,

- der Regierung von Unterfranken, Fachberater Brand- und Katastrophenschutz,

- der Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt,

- dem Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,

- der PLEdoc GmbH, Essen,

- dem Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz,

- der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern,

- der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg,

- der Regierung von Unterfranken, höhere Landesplanungsbehörde,

- dem Bayerischen Bauernverband, Würzburg und

- dem Regionalen Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen,

 

eingegangen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

 

Von den Anregungen des Abwasserverbandes Saale-Lauer und des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen müssen noch einige Punkte in weiteren Gesprächen mit den Fachbehörden geklärt werden.

Eine Beschlussfassung des Gemeinderates wird daher zurückgestellt.