Sitzung: 16.07.2018 GSN/007/2018
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rheinfeldshöfer Straße“
der Gemeinde Strahlungen fand in der Zeit vom 14.05. bis 08.06.2018 die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
Beschluss:
Die geforderten Vorgaben sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden
bei der Erschließung beachtet. Die Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage
erfolgt entsprechend den Hinweisen des Brandschutzes. Die Gemeinde wird dafür
sorgen, dass im Baugebiet ein entsprechender Versorgungsdruck herrscht, so dass
von einer ausreichenden Löschwasserversorgung durch das Netz der gemeindlichen
Wasserversorgung ausgegangen werden kann. Die Anlagen zur Alarmierung der
Feuerwehr werden für das neue Baugebiet auch ausreichend sein. Die weiteren
Hinweise der Stellungnahme werden beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 6
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
Beschluss:
Die vorliegende Schallimmissionsprognose wird von der Gemeinde Strahlungen
ergänzt und die Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt und gewürdigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 6
Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
Beschluss:
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass das Niederschlagswasser der
beiden Flächen auf den Grundstücken selbst versickern muss. Dies kann
insbesondere durch Rigolen realisiert werden.
In den Mischwasserkanal der Gemeinde wird dann nur das Schmutzwasser
eingeleitet.
Nach Rücksprache mit dem Abwasserverband Saale-Lauer ist das hydraulisch
problemlos möglich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 6
Regierung von
Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Beschluss:
Die Hinweise der Regierung von Unterfranken, Höhere
Landesplanungsbehörde, werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird
besonders berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 6
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, München
Beschluss:
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird vom
Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Auf die gesetzliche Meldepflicht wird im
Bebauungsplan hingewiesen (Nr. 5.4).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 6
Regionaler
Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen
Beschluss:
Die Hinweise des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön werden vom
Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird
besonders berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 6
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht
Beschluss:
Die immissionsschutzrechtlichen Belange werden von der Gemeinde
gewürdigt.
Die vorliegende Schallimmissionsprognose wird von der Gemeinde Strahlungen
ergänzt und die Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt und gewürdigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 6
Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen
Beschluss:
Die Herstellung eines Trennsystems für die beiden Baugrundstücke ist für
die Gemeinde finanziell nicht tragbar. Das Gelände vor Ort erschwert zudem die
Abwasserbeseitigung in einem Trennsystem bzw. macht diese unmöglich.
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass das Niederschlagswasser der
beiden Flächen auf den Grundstücken selbst versickern muss. Dies kann
insbesondere durch Rigolen realisiert werden.
In den Mischwasserkanal der Gemeinde wird dann nur das Schmutzwasser
eingeleitet.
Nach Rücksprache mit dem Abwasserverband Saale-Lauer ist das hydraulisch
problemlos möglich.
Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen werden zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 6
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen von
-
der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt
a. d. Saale,
-
der Regierung von Mittelfranken, Luftamt
Nordbayern,
-
der PLEdoc GmbH, Essen,
-
des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken,
Würzburg,
-
der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg,
-
des Amtes für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung, Bad Neustadt a. d. Saale,
-
der Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt,
-
des Bayer. Bauernverbandes, Würzburg, und
-
der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
eingegangen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von der
Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Billigungs- und
Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf „Rheinfeldshöfer
Straße“ mit Begründung mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom
16.07.2018.
Der Bebauungsplan wird nachdem die Änderungen eingearbeitet worden sind
für einen Monat in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt
a. d. Saale und im Rathaus in Strahlungen während der Dienststunden der 1.
Bürgermeisterin öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden
mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis
darauf, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |