Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rheinfeldshöfer Straße“ der Gemeinde Strahlungen fand in der Zeit vom 14.05. bis 08.06.2018 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

Beschluss:

 

Die geforderten Vorgaben sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden bei der Erschließung beachtet. Die Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend den Hinweisen des Brandschutzes. Die Gemeinde wird dafür sorgen, dass im Baugebiet ein entsprechender Versorgungsdruck herrscht, so dass von einer ausreichenden Löschwasserversorgung durch das Netz der gemeindlichen Wasserversorgung ausgegangen werden kann. Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr werden für das neue Baugebiet auch ausreichend sein. Die weiteren Hinweise der Stellungnahme werden beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:      6                               Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:   0                               Anwesend:      6

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

 

Beschluss:

 

Die vorliegende Schallimmissionsprognose wird von der Gemeinde Strahlungen ergänzt und die Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt und gewürdigt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     6                                            Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:       6

 

Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

 

 

Beschluss:

 

Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass das Niederschlagswasser der beiden Flächen auf den Grundstücken selbst versickern muss. Dies kann insbesondere durch Rigolen realisiert werden.

In den Mischwasserkanal der Gemeinde wird dann nur das Schmutzwasser eingeleitet.

Nach Rücksprache mit dem Abwasserverband Saale-Lauer ist das hydraulisch problemlos möglich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     6                                            Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:       6

 

Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

 

 

Beschluss:

 

Die Hinweise der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird besonders berücksichtigt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     6                                            Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:       6

 

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Auf die gesetzliche Meldepflicht wird im Bebauungsplan hingewiesen (Nr. 5.4).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     6                                            Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:       6

 

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen

 

Beschluss:

 

Die Hinweise des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird besonders berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     6                                            Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:       6

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht

 

 

Beschluss:

 

Die immissionsschutzrechtlichen Belange werden von der Gemeinde gewürdigt.

 

Die vorliegende Schallimmissionsprognose wird von der Gemeinde Strahlungen ergänzt und die Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt und gewürdigt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     6                                            Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:       6

 

 

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

 

 

Beschluss:

 

Die Herstellung eines Trennsystems für die beiden Baugrundstücke ist für die Gemeinde finanziell nicht tragbar. Das Gelände vor Ort erschwert zudem die Abwasserbeseitigung in einem Trennsystem bzw. macht diese unmöglich.

 

Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass das Niederschlagswasser der beiden Flächen auf den Grundstücken selbst versickern muss. Dies kann insbesondere durch Rigolen realisiert werden.

In den Mischwasserkanal der Gemeinde wird dann nur das Schmutzwasser eingeleitet.

Nach Rücksprache mit dem Abwasserverband Saale-Lauer ist das hydraulisch problemlos möglich.

 

Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     6                                            Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                                            Anwesend:       6

 

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen von

 

-       der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale,

-       der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern,

-       der PLEdoc GmbH, Essen,

-       des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg,

-       der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg,

-       des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a. d. Saale,

-       der Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt,

-       des Bayer. Bauernverbandes, Würzburg, und

-       der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

 

eingegangen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf „Rheinfeldshöfer Straße“ mit Begründung mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 16.07.2018.

Der Bebauungsplan wird nachdem die Änderungen eingearbeitet worden sind für einen Monat in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale und im Rathaus in Strahlungen während der Dienststunden der 1. Bürgermeisterin öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis darauf, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6