Sitzung: 16.07.2018 GSN/007/2018
Bei dem Vorhaben
handelt es sich um ein verfahrenfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe
a der Bayer. Bauordnung.
Das Grundstück Fl.
Nr. 452 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Karlsberg“. Der Standort des Abstellraumes ist an der Grenze zu Fl. Nr. 456
geplant.
Der Antrag auf
isolierte Befreiung ist deshalb erforderlich, da der Standort des Abstellraumes
außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Abstellraumes für die Gartenmöbel auf dem
Grundstück Fl. Nr. 452 im Fliederweg 7 in Strahlungen entsprechend den
eingereichten Planskizzen.
Für den Standort des Abstellraumes außerhalb der Baugrenzen wird einer
Befreiung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |