Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Abstellraumes für die Gartenmöbel auf dem Grundstück Fl. Nr. 452, Fliederweg 7 in Strahlungen vorgelegt. Der Abstellraum mit einer Größe von ca. 24 qm ist in einer Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung und einem flachgeneigten Pultdach vorgesehen.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrenfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Bayer. Bauordnung.

Das Grundstück Fl. Nr. 452 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Standort des Abstellraumes ist an der Grenze zu Fl. Nr. 456 geplant.

 

Der Antrag auf isolierte Befreiung ist deshalb erforderlich, da der Standort des Abstellraumes außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Abstellraumes für die Gartenmöbel auf dem Grundstück Fl. Nr. 452 im Fliederweg 7 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Für den Standort des Abstellraumes außerhalb der Baugrenzen wird einer Befreiung zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

5