Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 437/1 und 437/2 am Rosenweg in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Grundstücke sollen miteinander verschmolzen und dann in zwei etwa gleichgroße Grundstücke aufgeteilt werden.

 

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Zur Verwirklichung des Vorhabens sind zwei Befreiungen erforderlich; für die Dachneigung und die Baugrenze.

 

Im Bebauungsplan ist die Mindestdachneigung mit 30° festgesetzt; der Bauherr wünscht eine Dachneigung von 25°.

Der zu bebauende Grundstücksbereich befindet sich zwar im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Karlsberg“, es ist jedoch kein Baufenster festgesetzt, wodurch die Bebauung zwangsläufig außerhalb der Baugrenzen liegt.

 

Das Gebäude wird unterkellert und im Kellergeschoss befindet sich eine Doppelgarage. Dies ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung für eine Wohneinheit ausreichend.

 

Die Erschließung des Grundstückes mit Anschluss an Wasser, Kanal und Zufahrt ist gesichert. In Absprache mit der Verwaltungsgemeinschaft, Herrn Ganß, sind die Versorgungsleitungen rechtzeitig vor Baubeginn vor Ort abzustimmen und zu erstellen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 437/1 und 437/2 am Rosenweg in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich der Nichteinhaltung der Dachneigung und der Baugrenze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

5