Sitzung: 16.07.2018 GSN/007/2018
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 437/1 und 437/2 am Rosenweg
in Strahlungen vorgelegt.
Die Grundstücke sollen miteinander verschmolzen und dann in zwei etwa
gleichgroße Grundstücke aufgeteilt werden.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Zur Verwirklichung des Vorhabens sind zwei
Befreiungen erforderlich; für die Dachneigung und die Baugrenze.
Im Bebauungsplan ist die Mindestdachneigung mit 30° festgesetzt; der
Bauherr wünscht eine Dachneigung von 25°.
Der zu bebauende Grundstücksbereich befindet sich zwar im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Karlsberg“, es ist jedoch kein Baufenster
festgesetzt, wodurch die Bebauung zwangsläufig außerhalb der Baugrenzen liegt.
Das Gebäude wird unterkellert und im Kellergeschoss befindet sich eine Doppelgarage.
Dies ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung für eine
Wohneinheit ausreichend.
Die Erschließung des Grundstückes mit Anschluss an Wasser, Kanal und Zufahrt
ist gesichert. In Absprache mit der Verwaltungsgemeinschaft, Herrn Ganß, sind
die Versorgungsleitungen rechtzeitig vor Baubeginn vor Ort abzustimmen und zu
erstellen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 437/1 und 437/2 am Rosenweg
in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich
der Nichteinhaltung der Dachneigung und der Baugrenze.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |